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Der israelitische Volkslehrer · 1857-02-01 · Heft 2 (Februar 1857) · page 6

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Journal
Der israelitische Volkslehrer
Volume
6 (1857)
Issue
Heft 2 (Februar 1857)
Date
1857-02-01
Page
– (sequence 6)
Language
German
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Lt. häusliche» t5eremo»ien überhaupt leSdienst deö Hauses geben. Dafür sind schon von Alters her die «eremomen veo Hauses geschaffen (N^>1^ -'ZIDN Z^>^ U".-??: ^-!271 -Nll^l -ttMN u. s. w.) Auch gemeinsame Morgen^ u,ld Abendgebete. Vorlesung erhebender Betrachrungen sind Forderung der Neligivsitäl wirksam und füllen Sabbcilh- Nachnuilage und .Abende besser auö, als zu ausgedehnte Spaziergange, und zmtödmwe, geist- und heizverderbende, oder gar den Vermögens- und Hanöstand zerrüttende Kartenspiele. Vor Allem über »st »in den Wochentagen das gemeinsame Mahl die GeleMll'ei;, bei der sich die zerstreuten Glieder des Hanfes alle r-reinigen. Wozu sich sonst für Gatte und Gattin, für Eltern und Kmder keine Zeit und Gelegenheit findet, gemeinsam dem Herrn zu dienen und die Angelegenheiten der Seele zu pflegen, die Religiosität deö Gerzens und deö Lebens zu heben, — da ist sie aebomi, Das Mahl werde geweiht und über die gewöhnliche Befriedigung eines sinnlichen, thierischen Bedürfnisses erhoben durch?as Gebet vorher (der Benediktion „llamosis" entsprechend mW sich daran lehnend) Auch die Ceremonie des HändewafchenS, obgleich ursprünglich in örtlichen Gebräuchen wurzelnd, mit dem Ausrufe des Hausvaters: ...l^ll^ (Psalm 2) „erhebet euere Hänve heilig und benedeiet dein Ewigen", hat etwas pneyerUch Weihendes und religiös Erhebendes. Ueberhaupt der Hausherr und -Vater und die Erwachsenen des Hauses mit ihm sollen die religiösen Ceremvnien des Hauses üben. Man überlasse sie nickt bloß den Kleinen. Während des Mahls sollen nach alter Sitte und Vorschrift vorzugsweise die religiösen, überhaupt höheren Angelegenheiten deö Lebens (NID Gegenstand deö Gesprächs bilden, nicht wiederum und ausschließlich die Angelegenheiten des Niedern, gewöhnlichen, geschäftlichen und weltlichen Lebens. Warum nicht auch wieder, wie in der Vorzeit, am Schlüsse des Mahls nach einem religiösen Buche greifen und daraus vorlesen - und darauf das gemeinsame Tischgebet sprechen? Am Sabbath kommen heilige Gesänge dazu und beim Beginn der Sabbaihnacht .QMiso!,«, beim Mahle am Sabbach- AuSgang unv -Ende denn beide Ccremonien gehören ms Haus und zur Mahlzeit. Zu entbehren sind beide nicht; -

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