Der israelitische Volkslehrer
- Journal
- Der israelitische Volkslehrer
- Volume
- 6 (1857)
- Issue
- Heft 1 (Januar 1857)
- Date
- 1857-01-01
- Page
- – (sequence 34)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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34 Nachschrift des Herausgeber« bitten folgen, wclcke sie Entblößung des Hauptes, als nicht israclittfäe Weift W'v!1 Widerrathen, so mußte er es. wie auch jene tbatkn. cousequcnt und durchweg als ungeeignet bezeich, neu. Frölich wäre er dadurch in Couflikt mit vielen Orthodoren q-rachen. die im Zunmer den Hut abnehmen, aus Unwissenheit, daß auch dieses gegen die Ansicht der rigorosen Rabbiner verstößt. Diese Leute hakte Herr A. aufklären müssen; und für sie alle, die aus Urkunde sündigen, lade ich die Verantwortlichkeit auf fem Haupt. — Oder wollte er wirklich den jetzigen Verhältnissen einige Rechnung tragen? wollte er die Leute nicht zu „unanständigen" Personen stempeln, die im Limmer das Haupt entblößen? dann durfte er noch weil weniger auf derselben Seite drucken lassen: „wir sollen aus Ehrfurcht gegen Gott den Namen Görkes____nicht ohne Kopfbedeckung aussprechen." Denn da dieses außer dem Gotteshause von zahllosen, auch den frömmsten Israeliten geschieht, so haben diese alle die Ehrfurcht gegen Gotl verletzt: so heißt dieses in den unschuldigsten Dingen Sünden erblicken und Sünder machen; so stellte uns eine solche Religion die Aussicht, die Mi scheu Kinder, namenilich auf dem Larwe, bald wieder in angeklebten Mützen vermusseu und verdumpfen zu sehen wovor uns Gott bewahre! — Ist cs denn Herrn A. wirklich E'.nst damit, daß jüdische Lehrlinge und Gesellen in de? Mitte ihrer Kommilitonen, in heißen Sommertagen, Mi: bedecktem Haupte sitzen sollen, aus Furcht, sie könnten sonst stegen sie Ehrfurcht verstoßen, wenn sie Gottes Namen mit entblößtem Haupte aussprechen? — O Ihr verblendeten Neligionsmacher die Ihr in Eueren Rellgionsbüchern noch den Schulchau Arnch überbietet und vergesset, für welche Zeit, für welche Verhältnisse Ihr schreibet! — Was nun auf dieser „anständigen" Seite (71) „von übelem Gerüche" vorkommt, das können wir in der That von dem vorlegenden Buche sagen; und zwar nicht blos in Beziehung auf die „Anständigkeit," sondern noch weit mehr in Beziehung auf die Sittlichkeit. So müssen wir eS geradezu für sitt en v e rd e rb-!ich im höchsten Grade erklären, wenn S. 172 die Noth-!uge als nicht nur erlaubt, sondern als Pflicht erklart wird, „weil ich (!) wünschen muß, daß Jeder in solchen Fällen die Wahrheit verberge, wo dadurch (!) Verbrechen, oder Zwietracht, oder sonst ein Unglück bei Andern (?) verhütet werden kann." Aiw demgemäß ist dem Geistlichen, wenn er dadurch Zwietracht verweiset, Luge. Heuchelei. Unterdrückung der Wahrheit nicht nur erlaubt, sondern auch geboten! Sein ganzes, von Schetnheiligkeit zerfressenes Leben wird zu Einer, großen Nothlüge! — Gott