Der israelitische Volkslehrer
- Journal
- Der israelitische Volkslehrer
- Volume
- 6 (1857)
- Issue
- Heft 1 (Januar 1857)
- Date
- 1857-01-01
- Page
- – (sequence 31)
- Language
- German
- Belongs to
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das alte Lehrbuch v. vr. Auerbach. 31 ihrer Kleinlichkeit den Geist nicht erheben, das Herz kalt lassen? Und gar unsere Kinder!? Sie sehen jeden Sabbath ihre der älteren Richtung angehörigen Eltern gar manche jener Satzungen — denn wie Wenige werden noch den Sabbath ehren, indem sie ungekämmt bleiben! — ohne alles Bedenken übertreten, gelangen demnoch zu dem Schlüsse, daß es in Sachen der Religion und Moral nicht so gar ernst gemeint sei, wie es indem Religionsbuche stehe; und an die Stelle innigen Glaubens, fester Ueberzengung und bestimmten kräftigen Willens tritt Zweifelsucht, Aaltsinn, Rath« und Thatlosigkeit. — Von der Gefährlichkeit dieses Buches für die Jugend sprechend, fügen wir hinzu, daß bei einer der vielen Nuditäten, die dasselbe enthält, Herr A. die Strafe allerdings anführt. H. 117. Anm. heißt es nämlich: „Jede Einigung der Geschlechter, die nichr zum Zwecke der Ehe nach religiöser Vorschrift eingesegnet worden, ist strenge verboten. Ueberdieß wird beim unkeuschen Umgang die höchst strafbare Sünde») 51122 NN) begangen;" d. h. die Sünde des fleischlichen Umganges mit einer Frau während ihrer rnonatlichrn Zeit, was mit Ausrottung bestrast wird. Daß solche Nuditäten, die wir in keinem christlichen Religionsbuche entdecken können, die Phantasie der Jugend, die ihnen nachzuspüren pflegt, reizen und zum Prodrmren von verderblichen Bildern und Vorstellungen fast zwingen müssen, die ihr frühzeitig das Paradies der Unschuld rauben, bedarf keiner Erwähnung. Aber das müssen wir Herrn A. fragen: Warnm läßt er hier nicht ebenso, wie beim Sabbath, die Strafbestimmung weg da sich, wenigstens in den Städten, die meisten Frauen von der herkömmlichen Reinigung längst losgesagt haben? Und dann: Gibt es denn auch eine Einsegnung der Einigung der Geschlechter? Weder bei Dinker, noch in Bibel und Talmud wird er so etwas gefunden haben. — Ein anderes Pröbchen von der Brauchbarkeit dieses „quellenmäßigen" Buches ist folgendes: S. 133. in der Anmerkung heißt es: „Als Schutzmittel, Israels Lehre unversehrt zu erhalten, ward ehedem verordnet, in Akum's Händen frei gewesener (?) Wein, wie anch dessen Brod, Väckerürod ausgenommen (wie human!) zc. nicht zu genießen." Hält nun Hr. Auerbach diese ehemalige Verordnung nicht mehr für verbindlich, nun, wozu erwähnt er ihrer? Meint er aber mit Akum Nichtlsra eliten überhaupt, nun warum sagt er's nicht?.—Schmach und Schande über diese Feigheit, die den Muth nicht hat, mit offenem Visir *) In der AuSg. v. 1339 fehlt das Wort m^H- Ned.