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KC-Blätter · 1932-04-01 · Heft 2 (April 1932) · p. Seite 39

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
KC-Blätter
Volume
1932
Issue
Heft 2 (April 1932)
Date
1932-04-01
Page
Seite 39 (sequence 15)
Language
German
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Nachr.-Heft K. C.-Blätter 39 tum ist eine beachtenswerte Studie über das Erscheinen des Juden in der dramatischen Bearbeitung. Der Jude wird nicht als Subjekt, sondern als Objekt der literarischen Behandlung geschildert. Sabatzky will, wie er selbst in der Einleitung betont, keine literarhistorische Würdigung geben. Er ist lediglich um eine Zusammenstellung allgemein interessierender Art bemüht. Die dramatische Bearbeitung eines Problems ist oft das Spiegelbild der Zeitstimmung, oft aber auch der Anstoß zu einer Ämwälzung der Zeitauffassung. So entsprach es der herrschenden Stimmung, wenn — wie Sabatzky hervorhebt — die Mysteriendichtung des ausgehenden Mittelalters den Juden als teuflischen Ketzer hinstellte, als dringend der Bekehrung bedürftig. Die Lessingsche Darstellung („Die Juden" — „Nathan") war der Zeit voraus, beeinflußte aber die Umgestaltung der Zeitanschauung. Sabatzkh hat mit viel Fleiß und gründlicher Kenntnis reichhaltiges Material zusammengetragen. Jeder, der über die Stellung des Juden in der Gedankensphäre der Amwelt sich unterrichten will, muß dieses Buch lesen. Die K. C.-Verbindungen sollten — wie auch teilweise schon geschehen — es als selbstverständlich betrachten, das Werk zum Bestandteil der Tendenzausbildung zu machen. Es ist ein lohnender Beitrag zur Kulturgeschichte des Judentums. Günter Weisenborn: Barbaren; Roman einer studentischen Tafelrunde. Sieben - Stäbe - Verlag, Berlin. Noch ist der Roman des Alltagsstudenten nicht geschrieben. Wohl aber gibt es Bücher, die das Leben des Farbenstudenten beschreiben, aber sie führen nicht in den studentischen Alltag hinein. Auch der bekannte Roman der Vicki Baum („Helene Willführ") gab nichts, was dem wirklichen Leben des heutigen Studenten typisch war, weil er sehr bald seine ursprüngliche Linie verließ und auf nichtstudentische Probleme konzentriert wurde. Tiefer in das wirkliche Sein des heutigen Studenten greift die Schilderung, die Weisenborn in seinen „Barbaren" gibt. Wir sehen, wie Studenten leben, hungern, lieben, kämpfen. Wir sehen einen Ausschnitt aus einer wirblig tollen Zeit, Aufstand, Inflation, Besatzungsfron bilden das Relief einer Zeit, in der junge Studenten versuchen, mit sich und diesem Sein fertig zu werden. Aus unruhevollem Dasein züngelt unruhevolle Leidenschaft. Gewiß ist es nur eine Schicht von Studenten, die wir hier kennenlernen, eine Gruppe junger Leute, die zum Linksradikalismus sich durchkämpft, gewiß ist ihr Milieu nicht das Milieu des Studenten schlechthin. Diese eine Seite des studentischen Daseins, die Weisenborn uns vorführt, ist aber echt und farbhaft geschildert. Auch er hat uns nicht den Roman des unbekannten Studenten gegeben, aber er hat uns einblicken lassen in das Treiben und Wollen eines bestimmten Teils der Studentenschaft, der aus Bedrückung und Not revolutionär wurde. Weisenborns Buch liest sich spannend, seine Sprache ist markig und plastisch. Die Einstellung, von der aus er seine Personen handeln läßt, ist nicht die unsere. Ihm ist Korporationsstudententum gleichbedeutend mit Geldverschwendung, von den jüdischen Korporationen meint er, daß sie „leider die Gebräuche ihrer Feinde übernommen hätten". Dennoch ist sein Buch beachtenswert, nicht nur als fesselnder Anterhaltungsstoff, auch als interessanter Beitrag zur Zeitgeschichte. R.H. RA. Dr. Kurt Braun (Sprev.): Lexikon des Angestelltenrechts. Verlag Franz Vahlen, Berlin. 1932. Das Büchlein unseres Kartellbruders Kurt Braun dient dazu, ein Wegweiser durch das Arbeitsrecht zu sein. Es will Arbeitgebern wie Arbeitnehmern helfen, sich durch das Dickicht dieses neuartigen Rechtsgebietes, das auch dem nicht spezialisierten Juristen Schwierigkeiten bietet, hindurchzufinden. In kurzen Erläuterungen und Hinweisen auf höchstrichterliche Rechtsprechung bringt das Buch, das übersichtlich nach Stichworten geordnet ist, viel Wissenswertes für jeden, der mit dem Arbeitsrecht irgendwie in Berührung kommt. Es sagt nicht nur, welche Rechte theoretisch den Beteiligten zustehen, sondern auch, wie das Recht praktisch durchgesetzt werden kann.

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