Jüdische Presse
- Journal
- Jüdische Presse
- Volume
- 24 (1938)
- Issue
- 8 (25.2.1938)
- Date
- 1938-02-25
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 2 JÜDISCHE PRESSE Nr. S Der wahre Grund wird im allgemeinen in den hohen Ansprüchen auf die Lebensführung und auf die Befriedigung aller modernen Bedürfnisse, nicht weniger aber auch in dem Verfall der sexuellen Moral und der Religiosität weiter Kreise zu suchen sein. Hiefür sind die Beweise unschwer zu erbringen, man begegnet ihnen auf Schritt und Tritt auf der Straße, in den Zeitschriften, in den Kinos, den Kabaretts, Tanz- und anderen Unterhaltungen, schließlich auch in den Statistiken der Gerichte, welche allein in einem Jahr 8608 Ehen, davon 1284 wegen Ehebruches, getrennt haben. Es bleibt noch das größere Maß des Verfalles speziell bei den Juden zu erklären. Daß die Juden in den historischen Ländern zum großen Teil die Wege ihrer Väter verlassen und sich völlig und blind den Idealen der Völker hingegeben haben, ist in den meisten Gemeinden durch die Folgen bewiesen worden. Es gibt Gemeinden, wo keine jüdischen Ehen mehr, sondern nur standesamtliche, zumeist Mischehen, geschlossen werden. Der Bund Abrahams wird vernachlässig!, Austritte aus dem Judentum sind auf der Tagesordnung. Mit ein wenig Tempelbesuch an den Feiertagen und ein bißchen jüdischer Politik ist das ganze jüdische Programm erschöpft Es muß noch hervorgehoben werden, daß es vorerst die talmudischen Schulen, später die jüdischen Volksschulen gewesen sind, welche der Auflösung anheimgefallen sind, die letzteren insbesondere wegen ihrer deutschen Unterrichtsspräche, ohne daß jedoch neue mit tschechischer Unterrichtssprache an ihrer Statt gegründet worden wären. Die Regierung hat sowohl in der österreichischen Zeit als auch gegenwärtig in der tschechoslowakischen Republik die jüdischen Belange stets mit Wohlwollen und Gerechtigkeit behandelt. Das jüdische Lebensideal wird durch die jüdische religiöse Bildung bestimmt und diese ist in der Thora, in ihrem Lebens- und Sittengesetz festgelegt. Indem die jüdischen Eltern ihre Kinder der gründlichen Ausbildung hierin entzogen haben, und die Leiter der Gemeinden die Thoraanstalten geschlossen haben, haben sie zugleich das Todesurteü über das Judentum in ihren Kreisen ausgesprochen. Das Land, wo noch vor Jahrzehnten die großen Rabbiner J. Landau, Mordechai Benet, Mosche Sofer und S. R. Hirsch gewirkt haben, ist von der Flut des religiösen Abfalls überschwemmt worden, wobei nur einige Ueberreste von treuen Familien und Gemeinden gerettet werden konnten. Die Schicksale des jüdischen Volkes sind in G-ttes Hand und werden von keinen Zufällen bestimmt. Wenn man sich dessen bewußt wird, daß eben die Mischehe und das Streben nach völliger kultureller Verschmelzung bei Zurück- Setzung der religiösen Verpflichtungen es waren, denen die heutigen Judenfeinde so scharfe Grenzen ziehen, ferner daß der erste wirtschaftliche Schlag gegen die jüdischen Geschäfte in Deutschland an einem Sabbat ausgeführt worden ist, dann könnte und sollte das Leid der Heimgesuchten zur Einsicht und Einkehr ihrer Brüder beitragen. A. B. Aus technischen Gründen umfaßt die heutige Ausgabe der ״Jüdischen Presse“ bloß vier Seiten. Das Fremdengesetz in Oesterreidi In der Sitzung des Staatsrates vom 22. d. wurde der Entwurf des Bundesgesetzes über den Aufenthalt der Ausländer in Beratung gezogen und nach einer kurzen Debatte genehmigt. Der Berichterstatter Ing. Dvorschak führte u. a. aus: Das Gesetz erweist sich um so (mehr als notwendig, als der Aufenthalt von Ausländern in den meisten europäischen Staaten und Ueberseestaaten, insbesondere aber auch in den Nachbarstaaten Oesterreichs, Beschränkungen unterworfen ist, die in der Regel darin bestehen, daß jeder Ausländer nach längerem oder kürzerem Aufenthalt um die Aufenthaltsbewüligung ansuchen muß. Durch diese in den ausländischen Staaten bestehenden Gesetze werden aber unsere eigenen Staatsangehörigen im Ausland benachteiligt, wogegen Oesterreich bisher keine genügende gesetzliche Handhabe hatte, den Zustrom unerwünschter Ausländer einzudämmen. Es war auch mangels Bestandes eines Ausländergesetzes bisher nicht möglich, die im Ausland lebenden Oesterreicher gegen allfällige fremdenfeindliche Maßnahmen wirksam zu schützen. Durch den vorliegenden Gesetzentwurf tritt keinerlei Gefährdung der Interessen des Fremdenverkehrs ein und es können im Interesse der Wirtschaft notwendige Ausnahmen oder Erleichterungen auf Grund von zwischenstaatlichen Uebereinkommen ohneweiters geschaffen werden. Uebrigens läßt das Gesetz selbst Befreiungen insoweit zu, als sie durch völkerrechtliche Satzungen, durch das Konkordat oder die Interessen der dem öffentlichen Verkehr dienenden Unternehmungen bedingt sind. Im allgemeinen ist erst ein sechs Monate übersteigender Aufenthalt in Oesterreich an eine Bewilligung geknüpft. Personen jedoch, die in Oesterreich eine Beschäftigung als Arbeitnehmer oder eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben oder auszuüben anstreben, sowie jene, deren Lebensunterhalt in der Hauptsache von Personen, Personenvereinigungen, Anstalten und Einrichtungen bestritten wird, die gesetzlich zu ihrem Unterhalt nicht verpflichtet sind, müssen ohne Rücksicht auf die Dauer ihres Aufenthaltes um Aufenthaltsbewüligung ansuchen. Die Erteilung der Aufenthaltsbewilligung ist an gewisse Voraussetzungen geknüpft und Der Grippe- I Rekonvaleszent I verspürt allgemeine Schwäche und H Ermüdung. Die Muskeln sind H schlaff, die Nerven abgespannt. H Massieren Sie sich mit H A L P A I Franzbranntwein. Diese Massa- H ge erhöht den Blutkreislauf, H stärkt die Muskeln, erfrischt die H Nerven und hebt die Tatkraft. H Zerstäuben Sie Alpa in Wohn- H und Gesellschaftsräumen! Hie- H durch gründliche Luftdesin- H fektion. H Fragen Sie Ihren Arzt! H Alpa gibt es nur in plombierten H Originalflaschen! H erfolgt nach freiem Ermessen. Sofern eine Aufenthaltsbewilligung nicht, wie im Gesetz vorgesehen, gegen jederzeitigen Widerruf erteilt wird, kann eine auf bestimmte Zeit erteilte Aufenthaltsbewilligung wieder entzogen werden, jedoch ist in diesem Falle eine Begründung notwendig. Zum Entzug und Widerruf ist nicht nur der Landeshauptmann,; beziehungsweise der Bürgermeister von Wien, sondern auch der Bundeskanzler ermächtigt. Jede Aufenthaltsbewilligung muß drei Monate vor Ablauf der Gültigkeit des Reisepasses ihr Ende finden. Diese Vorschrift ist in der Gesetzgebung einzelner Staaten begründet,, die den Verlust der Staatsangehörigkeit durch längere Abwesenheit vom Heimatland kennen. Der Gesetzentwurf enthält nicht nur ziemlieh empfindliche Strafbestimmungen, die wohl im allgemeinen genügen dürften, Ausländer zum rechtzeitigen Verlassen des Bundesgebietes zu bewegen, sondern er sieht auch verschiedene Möglichkeiten, der zwangsweisen Außerland- Schaffung widerspenstiger Ausländer vor. Abschließend wäre noch zu sagen, daß von der Handhabung des Gesetzes erwartet werden darf, daß Interessen von Künstlern, die internationale Geltung besitzen, entsprechend berücksichtigt werden. י Vorläufig handelt es sich bei der Vorlage bloß um einen Entwurf. Die endgültige Fest- . A legung der Bestimmungen wird erst nach Genehmigung des Entwurfes seitens der beratenden Körperschaften (Wirtschaftsrat, Kulturrat und Länderrat) erfolgen, wonach die Vorlage dem Bundestag zur Genehmigung vorgelegt werden wird. Wenn die Berichte in den Tageszeitungen über den Verlauf der Beratungen im Staatsrat in den Kreisen der in Oesterreich lebenden Ausländer eine Stimmung der Unruhe und Unsicherheit ob ihres Schicksals ausgelöst haben, besonders infolge des Umstandes, daß in diesen Berichten nichts über den Stichtag gesagt worden ist, der für die Ansuchen um Aufenthaltsbewilligungen maßgebend sein sollten, und daher die Befürchtung auftauchte, es könnten selbst Personen, die seit vielen Jahren in Oesterreich leben, im Wirtschaftsleben tätig sind, Oesterreicherinnen geheiratet, ihre Kinder hier erzogen haben, gezwungen sein, um Aufenthaltsbewilligungen anzusuchen und eventuell Abweisungen zu gewärtigen — so muß darauf hingewiesen werden, daß alle diese Befürchtungen ■höchst übertrieben sind. Der Entwurf, der dem Staatsrat vorlag, ist eben nur ein Entwurf, der bloß die grundsätzlichen Bestimmungen umfaßt. Erst nach Genehmigung derselben durch die beratenden Körperschaften wird die endgültige Vorlage ausgearbeitet werden und diese wird natürlich auch Klarheit über die Stichtage bringen. Nach den Informationen, die wir in unserer letzten Nummer brachten, ist zunächst der 1. Jänner 1933 als Stichtag geplant. Aber es sind Bemühungen im Zuge, auch diesen Stichtag auf ein späteres Datum zurückzuschieben. Da in den letzten Jahren infolge der wirtschaftlichen Verhältnisse die Zahl der sich in Oesterreich dauernd ansässig gemachten Ausländer ziemlich gering war, so würde es sich im äußersten Falle um einen kleinen Kreis handeln, der von den neuen Bestimmungen betroffen werden wird. Es hätte somit keinen Sinn, sich allzu weitgehenden Befürchtungen hinzugeben. Das Judenpvoblem in Italien Gewisse Erscheinungen im öffentlichen Leben Italiens und in der Presse haben vielfach den Eindruck ausgelöst, als ob sich auch dort im Zusammenhang mit anderen politischen Strömungen und Interessen der Geist des Rassismus breitzumachen beginne. Eine Zeitlang hat das offizielle Italien hiezu keine Stellung gewonnen. Nunmehr ist aber eine offizielle Erklärung erfolgt, die angeblich von Mussolini persönlich stammen soll, zumindest aber von . ihm inspiriert zu sein scheint. I In einer eben veröffentlichten halbamtlichen : Note der ״Informazione Diplomatica“ heißt es: ״Kürzlich veranstaltete journalistische Polemiken haben in einigen ausländischen Kreisen den Eindruck hervorgerufen, daß die faschistische Regierung im Begriffe sei, eine antisemitische Politik zu betreiben. In den maßgebenden römischen Kreisen ist man in der Lage, zu versichern, daß dieser Eindruck irrtümlich ist, und man betrachtet die erwähnten Polemiken insbesondere als eine Konsequenz der Tatsache, daß an der Spitze der antifaschistisehen Strömungen der Welt regelmäßig jüdische Elemente stehen. Die verantwortlichen römischen Kreise sind der Meinung, daß das universelle jüdische Problem nur in einer Weise gelöst werden kann, und zwar dadurch, daß man in irgend einem Teile der Welt, jedoch nicht in Palästina, einen jüdischen Staat schafft, einen Staat in der vollsten Bedeutung des Wortes, in der Lage also, die in den einzelnen Ländern zerstreuten jüdischen Massen zu vertreten und auf normalem diplomatischem und Konsularweg zu schützen. Daraus, daß auch in Italien Juden existieren, geht nicht ohneweiters hervor, daß ein spezifisch jüdisches Problem auch in Italien existiert. In anderen Ländern zählen die Juden nach Millionen, während in Italien auf eine Gesamtbevölkerung von zirka 44 Millionen nur 50.000 bis 60.000 Juden kommen. Die faschistische Regierung hat niemals daran gedacht, noch beabsichtigt sie, politische, wirtschaftliche oder moralische Maßnahmen gegen die Juden als solche zu ergreifen, es sei denn, daß es sich um Elemente handelt, die dem Regime gegenüber feindlich eingestellt sind. Die faschistische Regierung ist ferner entschieden gegen irgendwelche direkte oder indirekte Pressionen, um einen Glaubenswechsel oder eine künstliche Assimilation herbeizuführen. Das Gesetz, das das Leben der jüdischen Gemeinden in Italien regelt und kontrolliert, hat sich gut bewährt und bleibt unverändert. Die faschistische Regierung behält sich allerdings vor, über die Tätigkeit derjenigen Juden zu Das Rezept für Jam ans Grapefruit unterscheidet sich von dem aus Orangen nur darin, daß statt der Schale von zwei Orangen die feingeriebene äußere gelbe Schale einer halben Grapefruit zugegeben wird. Bei Grapefruit werden auch die stärkeren inneren Hänichen vom Fruchtfleisch entfemt.