Jüdische Presse
- Journal
- Jüdische Presse
- Volume
- 24 (1938)
- Issue
- 7 (18.2.1938)
- Date
- 1938-02-18
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 2 JÜDISCHE PRESSE Nr. 7 heerungen anzurichten. Und so haben denn England und Frankreich in Bukarest zu verstehen gegeben, daß sie nicht bis dahin warten wollen und schon jetzt die neuen Machthaber in Rumänien daran erinnern, daß das Königreich bestimmte Verpflichtungen hinsichtlich der Minderheitenrechte übernommen hat, die es nicht einseitig verletzen darf. Abgesehen davon, hat das wilde Ausschlagen des Judenhasses im Lande selbst das ganze Wirtschaftsleben lahmgelegt. Handel und Wandel stockten, die Spargelder wurden abgehoben, die Währung erlebte eine Sturzflut, die Kurse einen Erdrutsch, die Staatseinnahmen versiegten — in wenigen Wochen ist das Land an den Rand des Abgrundes gebracht worden. Hiezu kam noch der 4. Februar in Deutschland, der trotz des äußeren Erfolges des Nationalsozialismus die Schwächen desselben offenbarte. Von Berlin aus war wenig politische und finanzielle Hilfe zu erwarten. So waren denn Goga-Cuza mit ihrem Latein zu Ende und mußten abtreten. Das neue Regime erklärt zwar, den antijüdischen Kurs, wenn auch in verlangsamtem Tempo, fortsetzen zu wollen, und sein Chef, Patriarch Miron, ist als starker Judenhasser nicht unbekannt; doch handelt es sich hiebei um ein Rückzugsgefecht, um Partherpfeile ... Die Erfahrungen, die das kurze Intermezzo Goga-Cuza machte, müssen ernüchternd wirken. Es wird nicht so heiß gegessen werden. Uebrigens darf man auch der neuen Regierung kein langes Leben prophezeien. Allenfalls haben die Juden Rumäniens die schlimmsten Gefahren hinter sich. Sie werden wohl noch schwere Zeiten erleben müssen — das ist ja seit jeher Judenschicksal —, doch in einem erträglicheren Ausmaße. Alles Uebrige bleibt der weiteren Entwicklung Vorbehalten. Wir Juden haben keinen Anlaß, Triumphgesänge anzustimmen, und die Feststellung: ״Israel, du hast gesiegt!“ stammt nicht von uns. Immerhin bedeutet die Wendung in Rumänien eine Erleichterung. Nicht nur für die Juden Rumäniens. Das Intermezzo Goga-Cuza und sein klägliches Ende bedeuten auch für andere Länder ein Memento. Nicht überall kann sich das, was in Deutschland infolge einer Verkettung verschiedener Umstände möglich war, wiederholen. Mit dem Judenhaß allein kann man noch kein Regierungsprogramm bilden und eine geringe Minderheit vermag es nicht überall, mit dem Rassenwahn die Herrschaft an sich zu reißen. Noch ist nicht aller Tage Abend, noch gibt es ein Weltgewissen, noch vitale Interessen und Verflechtungen, die nicht ungestraft verletzt werden können. Es ist dafür gesorgt, daß die Bäume des Judenhasses nicht in den Himmel wachsen — nicht nur in Rumänien, sondern auch anderwärts , wo man mit dem Hakenkreuz liebäugelt und mit dem ״kalten Pogrom“ kokett i e r t... Daß die Hakenkreuzler ob ihrer Niederlage in Rumänien Krokodilstränen vergießen und darob bittere Klage führen, daß die Westmächte es wagen konnten, sich in die inneren Angelegenheiten Rumäniens einzumiachen — all das täuscht niemand über die wahren Hintergünde der Vorgänge in Rumänien. Goga hat sich veranlaßt gesehen, eine ״Erholungsreise“ ins Ausland anzutreten. Die abgesetzten Präfekten und Bürgermeister des Regimes werden aufgefordert, über die erhaltenen Wahlgelder Rechnung zu legen. Wenn einmal diese Rechnungslegung erfolgt sein wird, dürfte alle Welt einen Blick hinter die Kulissen tun können und wahrnehmen, mit welchen Mitteln, eigenen und aus dem Ausland rollenden, da der Versuch unternommen wurde, Politik zu machen... Diese anrüchige Geschichte wird wohl nicht ohne Schlußfolgerung für Rumänien und für andere Länder bleiben. Prämien der ,Jüdischen Preis e‘1938 für Jahresabonnenten, die das volle Jahresabonnement (S 16.—) im vorhinein bis 1. März entrichten: 1. ״Der Talmud im Feuer der Jahrhunderte“ von Taddäus Zadercki. Eine begeisterte Apologetik des Talmuds aus der Feder eines polnischen Gelehrten, die allgemeine Anerkennung gefunden hat. Ins Deutsche übertragen von Dr. M. Safier. 2. ״indische geschichtliche Statten in Wien und Oesterreich“ von Josef Pick. Mit 44 Abbildungen von Synagogen usw. 3. ״חסרונות הש״ם״, כולל כל הדברים החברים בתלמוד בבלי עם תשובת הרדיק לנוצרים. 4. ״Licht aus dem Westen“ Eine wirkungsvolle historische Darstellung des Lebens und Wirkens des Chassam Sofer und seiner führenden Zeitgenossen, im Originalband. Von S. Schachnowitz. "עמח־א תחורא", מאת הרב משה בלוי, ירושלים. .5 ausführliche, anschaulich geschriebene Biographie des Rabbi J. Ch. Sonnenfeld (hebräisch) zusammen mit במר "מנהגי בעל מלוקס ■מבירה עיי הרב דג• סי-ה שע לים אכ*ד re:; עם .צוואת Die mißglückte Versuchung Eine chassidische Erzählung von J. Kreppei Der alte Rabbi pflegte dem Satan überaus wirkungsvoll zuzusetzen. Besonders am Neujahrsfeste. So oft dieser die im Laufe des ganzen Jahres zusammengetragenen Sünden der Juden dem himmtischen Gerichtshof als corpus delicti triumphierend vorzulegen pflegte, wußte der Rabbi immer Verteidigungsgründe ausfindig zu machen und die Richter zu überzeugen. Selbst als einmal ein besonders frommer Jude einer schweren Sünde verfiel, gelang es dem Rabbi, Milderungsgründe anzuführen und ein schweres Unheil zu verhüten. Da beschloß der Satan, sich an dem unbequemen Spielverderber zu rächen. Wenn dieser selbst einmal gefehlt haben würde, dann könnte er nicht mehr als Verteidiger für seine Glaubensgenossen auftreten. Es war am zweiten Tage des Neujahrsfestes. Der Rabbi begab sich vor Schofarblasen, wie alljährlich, in die Mikwah, um ein Tauchbad zu nehmen. Es war die Gewohnheit des Rabbi, diesen Weg immer allein, ohne jede Begleitung, zu machen. Ein Begleiter, mag er wer immer sein — pflegte er zu sagen —, kann zuweilen durch irgend ein Wort, eine Bemerkung stören und aus dem ״Kawanot“, aus den heiligen Gedanken, aufscheuchen. Als der Rabbi in Gedanken vertieft zur Mikwah ging, entschwand seinem Gedächtnisse plötzlieh das Ziel seines Weges. Es schien ihm, es sei mitten im Winter und er sehe vor sich bloß Schnee und Eis. Plötzlich stand er vor einem hohen, prächtigen Palast und es schien ihm wieder, daß er eben diesen Palast aufzusuchen habe. Er schritt hinein. Aber hinter ihm schloß sich plötzlich das Tor und er konnte nicht mehr zurück. Er schritt dann von Saal zu Saal, bis er ln einen herrlichen Kuppelsaal gelangte. Inmitten des Saales befand sich ein Tisch aus Gold und Diamanten; am Tische saß ein berückend schönes Weib, das ihn anlächelte und heranwinkte. Im Kamin brannte ein Feuer, das den Saal angenehm und duftend durchwärmte. Ein inniges Gefühl erfaßte den Rabbi, es wurde ihm warm ums Herz — und das schöne Weib lockte und lockte. Bald sprach sie ihn in jiddischer Sprache an. Der Rabbi freute sich darüber, daß eine jüdische Tochter so schön sei, so herrlich wohne und doch Jüdin geblieben ist. Da trat das Weib an ihn heran und versuchte, ihn zu umarmen. Der Rabbi blickte sie erstaunt an und sagte weich: ״Meine Tochter, das darfst du doch nicht!" Das Weib begann herzzerreißend zu weinen. ״Wenn ich dich nicht umarmen darf, dann sterbe ich.“ ״Sterben!“ dachte der Rabbi nach. ״Einen Menschen beim Leben zu erhalten, das ist eine große Sache. Eines Menschen Leben wegen darf man ja sogar die heiligen Gebote der Thora übertreten. Aber wie richte ich es nur ein, daß ich kein Vergnügen von der Sünde hätte?“ Da legte er seine Hände in den Kamin und verbrannte sie wund. Dann sprach er: ״Nun fasse meine Hände an!“ Sie ergriff seine Hände und drückte sie innig. Er schrie fast vor Schmerz auf — duldete es aber in dem Bewußtsein, ein Menschenleben damit zu retten. Nun begann das Weib zu singen. Weiche, herzinnige Liebeslieder. Der Rabbi fürchtete, den Lockungen der Liebe nicht widerstehen zu können. Stach sich daher mit einer glühend gemachten Nadel die Ohren wund, bis er völlig taub wurde. Jetzt versuchte es das Weib mit ihren körperliehen Reizen. Sie warf die Kleider ab und stand vor dem Rabbi in der ganzen Pracht ihres schönen Körpers. Da ergriff der Rabbi die Nadel und stach sich die Augen blind. In diesem Moment krachte ein furchtbarer Donner, ein Blitz zuckte — der Palast, das Weib alles war verschwunden. Der Rabbi befand sich auf dem Wege zur Mikwah. Das Fremdengesetx in Oesterreich; Die ״Reichspost“ (15.) bringt weitere Ern- I zelheiten über das projektierte Fremdengesetz I in Oesterreich Darnach versteht der Entwurf i unter ״Ausländer“ sowohl Angehörige fremder j Staaten als auch Staatenlose, i Es ist klar, daß Ausländer, die hier eine | Beschäftigung suchen oder einem Erwerb nachj gehen wollen (Arbeitnehmer), einer Aufenthalts- I bewilligung bedürfen, die zu erteilen (aber ge- | gebenenfalls auch zu entziehen und zu widerrufen) der Landeshauptmann — in Wien der Bürgermeister — zuständig sein wird. Darüber hinaus werden Ausländer, die länger als ein halbes Jahr im Lande bleiben wollen, um die Aufenthaltsbewilligung einkommen müssen; Aufenthalte auf Grund der Satzungen des Völkerrechtes, der Konkordatsbestimmungen und der Verkehrsinteressen werden von dieser Vorschrift selbstverständlich befreit sein. Daß eine Bewilligung nur erfolgen darf, wenn staatliche (Ruhe, Ordnung und Sicherheit), wirtschaftliche und sonstige öffentliche Interessen (Sanität, Sittlichkeit) nicht dagegen sprechen und nicht die Gefahr besteht, daß die ausländischen Bewerber etwa der öffentlichen Fürsorge (Anstalten, Spitälern) zur Last fallen, ist ebenso einleuchtend, wie daß abweisliche Bescheide nicht begründet zu werden brauchen. Berufungen an den Bundeskanzler werden möglich sein. Natürlich wird die Einwohnermeldestelle der Wohngemeinde des Bewerbers von der Erteilung, Abweisung, Entziehung und dem Widerrufe der Aufenthaltsbewilligung zu verständigen sein. Scharfe Strafsanktionen werden die Respektierung der gesetzlichen Bestimmungen sichern müssen. Besonders unerwünschten Elementen gegenüber, z. B. den Günstlingen gewisser internationaler Organisationen, Leuten, die ihren wahren Aufenthaltszweck verschleiern, Ausländern, die auf Kosten anderer in unserem Lande leben wollen, wird das Gesetz besondere Behutsamkeit an den Tag legen. Es ist an eine etappenweise Durchführung des Gesetzes gedacht. Zunächst werden, wie die ״Reichspost“ erfährt, nur jene Ausländer um die Aufenthaltsbewilligung einzukommen haben, deren Aufenthalt in Oesterreich nach dem 1. Jänner 1933 begonnen hat. Im Verordnungswege sollen dann die Gesuchsfristen für die Ausländer, die vor dem genannten Termin nach Oesterreich gekommen sind, fallweise bekanntgegeben werden. Der Aufwand für die ganze Prozedur wird von den Bewerbern zu tragen sein und gelegentlich der Bewilligungserteilung eingehoben werden. * Aus diesen Informationen ist zu ersehen, daß sich die Bestimmungen des neuen Gesetzes auch auf jene Ausländer erstrecken sollen, die bereits seit längerer Zeit sieb in Oesterreich ständig aufhalten. Selbstverständlich ist nicht daran zu denken, daß Menschen, die sich hier wirtschaftlich eingeordnet haben und sich nichts zuschulden kommen ließen, das Aufenthaltsrecht verweigert werden wird. Das müßte ja, abgesehen von anderen Umständen, für das allgemeine Wirtschaftsleben große Komplikationen und Schwierigkeiten mit sich bringen. Für alle diese Ausländer dürfte daher das Ansuchen um eine Aufenthaltsbewilligung mehr eine reine Formalität sein. Uebertriebene Befürchtungen sind daher bis auf weiteres nicht angebracht. Das Redilsstalul für die deutschen Flüchtlinge Die internationale Konferenz von Regierungs- Vertretern zur Annahme einer endgültigen Konvention über das Rechtsstatut der jüdischen und nichtjüdischen Flüchtlinge aus Deutschland in Genf hat unter dem Präsidium des Holländers London ihre Arbeiten beendet. Gegenüber der bisher in Kraft befindlichen vorläufigen Konvention sind im Interesse der deutschen Flüchtlinge eine ganze Reihe von Verbesserungen 1 angenommen worden. Zunächst werden die Ver- 1 günstigungen auch den staatenlos gewordenen! deutschen Flüchtlingen zuteil. Als deutsche FlUchtlinge Jm Sinne der Konvention gelten aber nur jene, 1 die nachweislich nicht mehr den Rechtsschutz der j deutschen Regierung genießen, also vor allem keine Pässe erhalten. Nicht teilhaftig der Vergünsti-