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Jüdische Presse · 1938-02-11 · 6 (11.2.1938) · page 4

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Journal
Jüdische Presse
Volume
24 (1938)
Issue
6 (11.2.1938)
Date
1938-02-11
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Nr. 6 Seite S kenu“ im jüdischen Staate durchgeführt wurde, so sehen wir, daß nur relativ und nur in kurzen Zeitabständen diese Regel wirklich Erfüllung gefunden hat. In Melochim finden wir leider immer wieder die unerbittliche Kritik des Verfassers an den Königen: ויעש הרע בעיני ה'״ usw.“ Kr handelte nicht, wie er hätte handeln .sollen.“ Und so ging allmählich der erste Staat zugrunde. Im zweiten Staat wiederholte sich dieselbe Erscheinung. Die Herrschaft derHaschmonäer ging rasch zu Ende, weil sie von dem g-ttgewollten Wege abwichen. Sie mußten dieses Abbiegen mit ihrem Leben bezahlen. Der Staat, den die Römer zerstörten, war schon der des Herodes. Ist es nicht merkwürdig, daß gerade der jüdische Staat Männer erstehen sah, die über Jahrtausende zu uns sprechen? Wie ist es möglieh, daß zu jener Zeit Männer entstehen konnten, wie Jeschajohu, Hille! etc.? Wenn wir Melochim studieren, dann fragen wir: wo ist das Milieu, aus dem unsere Größen entstehen konnten, die uns die Thora gerettet haben? Der Staat war doch fast nie so wie er hätte sein sollen und ist doch auch deshalb zugrunde gegangen? Hier stehen wir gerade an dem Tor des Rätsels des jüdischen Volkes überhaupt. (Fortsetzung folgt.) Da§ Fremdengesefz in Oe§lerre1'd1 Wie verlautet, wird in den nächsten Tagen der Entwurf des bereits kurz skizzierten Fremdengesetzes den vorberatenden Körperschaften zur Stellungnahme zugehen, worauf der Ministerrat die endgültige Fassung des Entwurfes bestimmen und das Gesetz vor den Bundestag bringen wird. Ueber Inhalt, Zweck und Sinn des Gesetzes erfährt die ,,Korrespondenz Herzog“: Nach der gegenwärtigen Praxis kann jeder Ausländer, der sich 1m Besitz eines gültigen Reisepasses befindet, der im Verkehr mit jenen Staaten, mit denen noch Visumzwang besteht, ein gültiges Visum zu tragen hat, nach Oesterreich einreisen und hier ungehindert Aufenthalt nehmen. Nur zur Ausübung eines Erwerb«! als Angestellter oder Arbeiter bedarf er im Sinne des Inlandarbeiterschutzgesetzes einer besonderen Bewilligung, die die Industrielle Bezirkskommission nach Anhörung der in Betracht kommenden Berufskörperschaften erteilen kann. ״ Auch das in Vorbereitung befindliche Gesetz wird jedem Ausländer bei Einhaltung der vorstehend angeführten Voraussetzungen die Einreise nach Oesterreich gestatten. Nur jene Angehörigen fremder Staaten, die im Bundesgebiet einem Erwerb, gleichgültig, ob als Unternehmer oder Angestellter, nachzugehen beabsichtigen, haben sofort um Aufenthaltsbewilligung anzusuchen. Ferner haben um Aufenthaltsbewiliigung Personen anzusuchen, die in Oesterreich aus Unterstützungen und materiellen Zuwendungen von Personen ihren Unterhalt bestreiten, die nicht zu diesem Unterhalt durch das Gesetz verpflichtet sind. Diese Bestimmung bezweckt in erster Linie den Aufenthalt von Personen zu kontrollieren, die die Kosten ihres Aufenthaltes auf österreichischem Boden aus Zuwendungen von Organisationen bestreiten, die zum Bundes- Staat Oesterreich in politischem Gegensatz stehen. Da die angesuchten Aufenthaltsbewilligungen diesen Personen auf Grund der Be- Stimmungen des Gesetzes selbstverständlich verweigert werden können, ist dadurch die Handhabe zur Entfernung solcher Personen aus dem Bundesgebiet gegeben. Jeder Fremde, der nur als Vergnügungsreisender oder zur Erholung Oesterreich aufsucht, kann sich, sofern der vorliegende Entwurf Gesetz wird, ohne weitere Anmeldung als sie durch die Ausfüllung des polizeilichen Meldezettels gegeben ist, drei Monate auf österreichischein Boden aufhalten. Erst wenn dieser Zeitraum verstrichen ist, obliegt ihm die Verpfiichtung, um eine Aufenthaltsbewilligung anzusuchen. Sie wird vom Landeshauptmann des Bundeslandes, in dem er sich aufhält (Bürgermeister) ohne weiteres erteilt, wenn tatsächlich die vorstehend wiedergegebenen Voraussetzungen zutreffen. Diese Bestimmung in dem neuen 1 Gesetz ist kein Novum im Vergleich zur Gesetzj gebung anderer Staaten. Die Schweiz verlangt diese Aufenthaltsbewilligung bereits nach einem Monat, die Tschechoslowakei nach zwei Monaten und auch andere Staaten stellen diese Forderung. Das ,,Neuigkeits-Weltblatt“ bringt hiezu folgende Mitteilungen: ,,Das Gesetz entspricht seinem sachlichen Inhalt nach durchaus der humanen österreichischen Gesetzgebung und schafft keinerlei Ausnahmsbestimmungen für die Behandlung von Fremden. Es unterwirft die Ausländer der in jedem europäischen Staat üblichen Kontrolle, indem es •insbesonders zum Schutze des heimischen Wirtschaftslebens Fest- Stellungen über die Existenz- und Erwerbsgrundlagen zugereister Ausländer erlaubt. Das Gesetz sieht endlich eine Vereinfachung des bisher recht umständlichen Absehaffungsverfahrens vor, das, soll es auch zu Zeiten einer gesteigerten oder überstürzten Einreise von Fremden seinen Zweck erfüllen, leicht zu handhaben und rasch wirksam sein muß." Inzwischen setzen die ״W. N. Nachrichten“ ihre Hetze gegen die angebliche Gefahr einer Masseneinwanderung von Juden aus Rumänien fort. Merkwürdigerweise findet dieses Organ der ״Betont-Nationalen“ für diese Hetze Schützenhilfe auch durch andere Blätter. So zitiert das Blatt wieder einen Aufsatz des Organs der christlich-deutschen Eisenbahner, in dem in heftiger Weise gegen diese angebliche ״Gefahr“ Stellung genommen wird. Das ganze Treiben mutet angesichts des Tatbestandes, daß Kampf gegen die Grippe! Bester Grippeschutz durch gründliche Desinfektion der Mund- und Nasenhöhle, der Kehle sowie oller Atmungsorgane durch ALPA Franzbranntwein Gurgeln und spülen Sie oft den Mund mit verdünntem Alpa. Einige Tropfen genügen für ein Wasserglas. Auch das Einafmen des unverdünnten Alpa wirkf ausgezeichnef. Zerstäuben Sie Alpa in Wohn- und Gesellschaftsräumen. Hiedurch gründliehe Luftdesinfektion. Fragen Sie Ihren Arzf! Achten Sie beim Einkäufe darauf, daß Sie wirklich Alpa bekommen I von einer solchen Masseneinwanderung keine Rede sein könne, eigenartig an. Wenn die ״W. N. N.“, deren Tendenz hinlänglich bekannt ist, diese Hetze betreibt, um ihren Hintermännern und Geldgebern den Beweis einer ״Leistung“ zu liefern, so kann man darüber ohne sonderliche Aufregung hinweggehen, die maßgebenden Stellen wissen ja, was dahinter steckt. Andere Organe sollten aber bedenken, wem sie mit dieser Hetze dienen — der Sache Oesterreichs sicherlich nicht! Das Judenproblem m Rumänien Die dilatorische Behandlung der Judenfrage in Rumänien vor dem Völkerbundrat. die Einsetzung einer Dreierkommission zur Einholung einer Stellungnahme der rumänischen Regierung zu den jüdischen Klagen und Beschwerden, gibt dem rumänischen Außenminister Micescu Veranlassung, sich seines Erfolges in Genf zu rühmen. Nun, mit diesem Erfolg ist es allerdings nicht weit her, denn gerade der Umstand, daß der Dreierkommission die Außenminister Eden und Delbos persönlich angehören, sollte die Machthaber in Bukarest darüber belehren, daß man in London und Paris diesmal entschlossen ist, emstlieh einzugreifen und sieh mit Redensarten und Finessen nicht abspeisen zu lassen. Andererseits aber muß zugegeben werden, daß die Taktik Miscescus nicht ungeschickt war und daß es ihm gelungen ist, ein sofortige* Eingreifen des Völkerbundes zu verhindern• Bis zur neuerlichen Entscheidung desselben wird sich der Judenhaß in Rumänien austoben können und die Entrechtung der Juden wird kaum ernstliehen Hindernissen begegnen. Angesichts dieses bedauerlichen Tatbeatandes mutet es überaus eigenartig an, wenn gewisse jüdische Blätter von einem ״großen Erfolg“ des Jüdischen Weltkongresses zu erzählen wissen und seinem Genfer Vertreter, Dr. Goldmann, übertriebene Lobhudeleien darbringen. Die redliehen Bemühungen desselben in allen Ehren — aber von einem ״Erfolg“ ist wenig zu sehen, und so hat es keinen Sinn, aus dem Stande der Dinge parteimäßiges Kapital zu schlagen. Man soll nicht an jedem Feuer die Parteisuppe kochen wollen. Ueber die Situation in den letzten Tagen liegen folgende Meldungen vor: Der ״Völkische Beobachter“ (6.) veröffentlicht eine Unterredung seines Vertreters Heinz Kleiß mit Goga, der u. a. erklärte: ״Von dem Augenblick an, in welchem wir die neuen Lebensformen des nationalen und christlichen Rumänien zu verwirklichen angefangen haben, waren wir uns über die Hindernisse klar, welche uns die äußeren und inneren Feinde in den Weg legen würden. Unsere Politik dem semitischen Eiement gegenüber ist nichts anderes als eine Abwehraktion gegen eine Gefahr, die unaufhörlich wächst. Die Juden haben sich auf rumänischem Gebiet zu sehr vennehrt. Sie wanderten vor dem Krieg* und nach dem Kriege bei uns ein und haben nicht das Recht, unter uns zu leben. Sic sind vom Wirtschaftliehen Standpunkt eine Last und bilden eine Gefahr für die moralische Gesundheit des Volkes. Die Maßnahmen, die wir ergriffen haben, verfolgen das Ziel, uns von diesen ungebetenen Gästen zu befreien, indem wir Rumänien den Rumänen wiedergeben wollen. Wir sind uns dessen bewußt, daß der inlernationale Judaismus mit all seinen finanziellen Verästelungen versuchen wird, unser Werk zu vereiteln, trotzdem es nach unserer Ansieht im Interesse Israels läge, so rasch wie möglich dieses Problem auf friedlichem Wege zu lösen, und zwar so, daß alle Juden, welche in Rumänien keinen Platz haben, in einem freien Gebiete angesiedelt werden.“ ״Wie wir uns gegen einen Boykott wehren werden? Mit Hilfe der rumänischen Arbeit, des rumänischen Verständnisses und der natürlichen Schätze Rumäniens. Rumänien hat unerschöpfliche nationale Reichtümer, welche «och nicht völlig verwertet wurden. Eine Zusammenarbeit zwischen unserem Lande und dem fremden christlichen Kapital sowie eine Intensivierung des Handelsaustausches mit Ländern, die unsere Produkte benötigen, werden unsere eigenen Anstrengungen er- Auf eine Anfrage des Obersten Wedgwood im Unterhause über den Schutz der jüdischen Minderheit in Rumänien erklärte Außenminister Eden, daß die jüdischen Beschuldigungen an den Völkerbund im üblichen Verfahren vom Dreierkomitee geprüft werden, das sich aus dem Präsidenten des Völkerbundrates und je einem französischen und englischen Delegierten zusammensetzt. Die britische Regierung erwäge außerdem eine unmittelbare Aktion, die unter den gegenwärtigen Umständen wirksam sein könnte. Der britische Gesandte in Bukarest habe den rumänischem Äußernminister daran erinnert, daß die britische Regierung stets ein großes* Interesse an den Minderheitenverträgen und den Minderheitenrechten bekundet hat. Da Amerika nicht dem Völkerbund aageh&rt und keine Minderheitenverträge unterzeichnet hat, konnte es sich diesem Schritte nicht anschließen. Die rumänische Regierung könne über die Ansichten der britischen Regierung in dieser Frage nicht mehr im unklaren sein. Vom rumänischen Ministerpräaiäium wird amtlieh mitgeteilt, daß die Diskussion über die Regelung der Judenfrage in der rumänischen Presse bis auf weiteres verboten ist. Es wird erklärt, daß die Beschwerde der jüdisehen Minderheit in Genf Anlaß zur Verbreitung unrichtiger Informationen gegeben habe, obwohl sich Micescus Standpunkt in Genf durchsetzen konnte. Die Regierung verbietet daher die Diskussion der Judenfrage und der Maßnahmen zu ihrer •Regelung nicht deshalb, weil sie sich verteidigen wolle, sondern um das höhere Staatsinteresse zu wahren. der rumänischen Grenzbehörde betrifft nun auch die auf tschechoslowakischem Gebiet in der Nähe der rumänischen Grenze lebenden Juden. Während selbst nach Einführung des Visums im Reiseverkehr mit Rumänien die Bewohner des Grenzgebietes auf Passierscheine die Grenze überschreiten dürften, hat nun der rumänische Polizeipräfekt von Marmaros-Sziget tschechoslowakischen Juden die Grenzüberschreitung auf Grund eines solchen F®ssierscheines im kleinen Grenzverkehr untersagt. Die rumänischen Zoll- und Paßkontrollen -führen diese

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