Mannheim
Compact Memory

Palästina-Nachrichten · 1935-12-01 · Heft 23-24 (Dezember 1935) · p. Seite 9

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Palästina-Nachrichten
Volume
2 (1935)
Issue
Heft 23-24 (Dezember 1935)
Date
1935-12-01
Page
Seite 9 (sequence 9)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
89% known words query
IRI
…/2550047-2550067-2550087--375-3528106
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Hypofhekenwesen in Palästina von Dr. Max Stein, Tel-Aviv Die allgemeine Krediterschütlerung hatte auch den II y pothelcenmarkt nicht verschont. Langsam kommt jedoch ein normales Hypothekengeschäft wieder in Gang, so daß die folgenden Darlegungen besonderes Interesse verdienen. a) Rechtsgrundlagen Das Hypothekenrecht in Palästina ist im Gegensatz zu einen) erheblichen Teil der übrigen Bodengesetzgebung verhältnismäßig modern. Das palästinensische Hecht kennt nur die Buchhypothek, dagegen nicht die Brief hypothek, Eigentümer-Grundschuld und Rcnlenschuld. Das Hypothekenpfandrecht erstreckt sich auf das Grundstück und die auf dem Grundstück errichteten Bauten und solche Bauten, die nach Eintragung der Hypothek auf dem Grundstück errichtet werden. Es empfiehlt sich jedoch für den Hypolhekengläubiger, die Ergänzung des Grundbuchs durch einen sog. Inscha zu verlangen, sofern erst nach Eintragung der Hypothek Gebäude auf dem Grundstück errichtet werden. Küche im Siedlcrhniis I'ardess lianna Photo .f. Kalter Architekton: Lotte Colin — .loset Mahrer Die rechtlichen und natürlichen Früchte des Grundstücks, also Mieten, Pachten und Früchte auf dem Halm, sind dem Hypofhckengläubiger nicht verpfändet. Für einen Ausfall der Hypothek im Zwangsversleigerungsverfahren haftet der Schuldner auch persönlich. Das Grundstück haftet dem Hypothekengläubiger für Zahlung des Kapitals und soweit vertraglich vereinbart auch für Zinsenrückstände. Eine Teilung von dinglicher und persönlicher Schuld ist nach palästinensischem Hecht nicht möglich. Der Grundstückseigentümer kann das Grundstück nur mit Genehmigung des Hvpothekengläubigers veräußern. Erteilt der Hypolhekengläubiger seine Zustimmung zum Eigentumsübergang, so wird der alle Schuldner aus der persönlichen Schuld befreit, es sei denn, daß er im Wege der privaten Vereinbarung eine Bürgschaft für die Hypothekenschuld des neuen Schuldners übernimmt. Auf der anderen Seite kann der Gläubiger die Hypothek nicht ohne Zustimmung des Grundstückseigentümers abtreten, es sei denn, daß das Gegenteil im Hypolhckenverlrag ausdrücklich vereinbart ist. Die Abtretung muß ebenfalls im Grundbuch eingetragen werden. Dagegen ist die Verpfändung der Hypothek nicht zulässig, außer, wenn der Gläubiger eine in Palästina registrierte Aktiengesellschaft oder Corporaliv-Society ist. Sofern im Verlrag nicht das Gegenteil ausdrücklich vereinbart ist, kann der llypothekenschuldner die Hypothek jederzeit zurückbezahlen. Der Gläubiger wird sich im allgemeinen durch Vereinbarung von Strafzinsen für einen bestimmten Zeilraum gegen die vorzeitige Zurückzahlung der Hypothek sichern. In der Praxis kommen in Palästina fast nur erststellnge Hypotheken vor. Rechtlich sind natürlich auch zweite und mehrstellige Hypotheken möglich. Bei Löschung der esten Hvpothek rückt die nächstfolgende Hypothek im Range automatisch nach, und es entsteht nicht etwa, wie nach deutschem Hecht, eine Eigentümerhypothek zu Gunsten des Grundstückseigentümers. Die Zwangsvollstreckung kann vom Gläubiger der ersten Hypothek naturgemäß ohne Rücksicht auf die nachfolgenden Hypothekengläubiger betrieben werden, dagegen bedürfen die nachfolgenden Hypolhekengläubiger zur Betreibung der Zwangsvollstreckung der Zustimmung des im Bange vorgehenden Gläubigers. Die Zwangsvollstreckung erfolgt formell durch das Tabu auf Grund der Hypothekenurkunde. Eine vorausgehende Klage aus dem persönlichen Schuldverhältnis ist nicht erforderlich. Zu beachten ist, daß mit Ablauf der im Hypothekenvertrag zur Rückzahlung bestimmten Frist auch der Zinslauf aufhört, so daß der Gläubiger, wenn nichts anderes vereinbart ist, bis zur Veräußerung oder bis zum Zuschlag des Grundstücks in der Zwangsversteigerung keinen gesetzlichen Anspruch auf Verzugszinsen hat. Es empfiehlt sich daher, in den Hypothekenverträgen Verzugszinsen zu vereinbaren. Ebenso empfiehlt es sich, eine Verfallsklausel aufzunehmen für den Fall, daß der Schuldner die Hypothekenzinsen nicht rechtzeitig entrichtet. Für che Eintragung und Abtretung einer Hypothek sind bestimmte Abgaben an den Staat zu entrichten. Der Staatsslempel betragt lur die Neubegründung einer Hypothek i>, für die Abtretung L.»o der Hypothekenvaluta. 6> Die Hypothek in der Wirtschaftspraxis Im Zeitpunkt der oben skizzierten Gesetzgebung war Palästina ein wirtschaftlich völlig unentwickeltes, kapilalarmes Land. Der Gesetzgeber konnte sich daher darauf beschränken, das individuelle Schuldverhältnis zwischen Schuldner und Glaubiger zu regeln und ihre Hechte und Pflichten abzugrenzen. Daran 1, daß die Hypothek auch Funktionen als Instrument des Kapitalmarktes zu erfüllen hat, brauchte er in diesem Stadium der vviilsrhattlichen Entwicklung keine Hücksicht. zunehmen. Hieraus ergibt, sich historisch gesehen die streng individuelle Hegeiiiug des Sehuldverhällnisses, die auf der »•iiien Seile den Schuldner zunächst vor einer Veränderung in der Person des Gläubigers schützt, und die auf der anderen Seile die Position des Gläubigers soweit stärkt, daß der Schuldner ohne seine Zustimmung das Grundstück nicht veräußern kann. In der Zwischenzeit haben sich die Verhältnisse grundlegend geändert. Von einer Kapilalarmul Palästinas kann im Zeilpunkt des starken Kapitalimportes der letzten Jahre nicht mehr gesprochen werden. Für das in so reichem Maße einströmende Kapital mußten Anlageinöglichkeilen geschaffen werden. Der Ilypothekenmarkl halte nunmehr nicht nur das individuelle Kredilbedürfnis des Grundbesitzers, sondern auch das Anlagebedürfnis des brachliegenden Kapitals zu befriedigen. Fs Soeben tvseUiett: PALÄSTINENSISCHER ZOLLTARIF MIT ZOLLGESETZEN übersetzt und bearbeitet vom Palästina-Amt Berlin 184 Seiten stark Preis 3,50 RM. Zu beziehen durch einschlägige Buchhandlungen oder durch die Verlagsabteilung der ZVfD, Berlin W15, Meinekestr. 10 9

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.