Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei
- Volume
- 3 (1932-1933)
- Issue
- 3-4 (August 1933)
- Date
- 1933-08-01
- Page
- Seite 195 (sequence 57)
- Language
- German
- Belongs to
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geräumigerer Betraum samt einer Wohnung für den Religionslehrer in einer bewohnbar gemachten Bastei der alten Stadtbefestigung Nr. 187) mietweise erworben wurde, die noch heute im Volke der „Judentempel" heißt, wiewohl sie längst wieder anderen Zwecken dient. Dieser Betraum wurde 1888 zu einer Synagoge ausgestattet, deren Sitzplätze teils versteigert, teils durch das Los verteilt wurden. Willkommen war die Überweisung von Tempeleinrichtungsstücken der ehemaligen Gemeinde in Saar, die vier Saarer Juden Adolf Steiner, Leopold Steiner, Philipp Ullmann und Markus Zentner durch eine Schenkungsurkunde der Kaadner Gemeinde überließen. Am 9. Februar 1890 fand die feierliche Einweihung der Synagoge statt und gestaltete sich zu einer schönen Kundgebung jüdischen Geistes und religiöser Beflissenheit der hiesigen Judenschaft und der aus den Nachbargemeinden zahlreich erschienenen Vertreter. Das erste Ziel des Vereines war die Errichtung eines eigenen israelitischen Friedhofs unweit des städtischen Zentralfriedhofs im Nordosten der Stadt, wozu schon 1883 die Stadtgemeinde eine Fläche von 64 Quadratklaftern eines Gemeindegrundstücks unentgeltlich überlassen und der Verein bei der städtischen Sparkasse ein Darlehen von 600 Gulden aufgenommen hatte. Am 29. August 1884 nahm der Saarer Rabbiner Dr. Bärwald in Gegenwart vieler Vertreter der Behörden, Ämter und Vereine und einer großen Menge sonstiger Teilnehmer und Neugieriger die Einweihung vor. Der Eindruck, den diese Feierlichkeit, die erste in voller Öffentlichkeit, auf alle Zeugen machte, war nachhaltig und vermehrte sehr das Ansehen des Vereines und seiner Mitglieder. Zugleich mit der Einweihung fand die erste Beerdigung auf diesem Friedhofe statt: das Töchterchen Olga des Viehhändlers Otto Ullmann eröffnete die Reihe derer, die hier ihre ewige Ruhe finden sollten. In der außerordentlichen Hauptversammlung vom 28. März 1885 wurde die von Ferdinand Lederer verfaßte Friedhofsordnung genehmigt, dernach waren die Grabstellen in fortlaufender Reihe zu vergraben, doch war es auch gestattet, gegen eine vom Vorstande zu bemessende Gebühr sich einen Platz vorzubehalten. (Für die Beerdigung eines über 13 Jahre alten Familienmitgliedes waren 4 Gulden, für ein Kind 2 Gulden vor der Bestattung zu entrichten.) Jedes in den Verein neu eintretende Mitglied hatte zugunsten des Friedhofsfonds 195