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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei · 1933-08-01 · 3-4 (August 1933) · p. Seite 190

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei
Volume
3 (1932-1933)
Issue
3-4 (August 1933)
Date
1933-08-01
Page
Seite 190 (sequence 52)
Language
German
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Hauses 3.70 m, die Länge (also Tiefe) mit ungefähr 19 m angegeben. Daraus ist klar ersichtlich, daß die Zahl der Häuser in der Herrengasse nicht gering gewesen sein mochte. 65 Wenn Pirchegger, Geschichte usw., S. 284 meint, daß der von Juden erworbene Besitz meist an ihre Erben übergegangen ist, so läßt sich an der Hand der vorhandenen Urkunden nachweisen, daß in den meisten Fällen die Besitze vom jüdischen Gläubiger veräußert wurden. Vgl. z. B. mein „Der jüdische Grabstein in der Burg zu Graz,2 Frankfurt a. M. 1928, S. 7 ff. 56 Die Klagen der Bürger gegen die Konkurrenz der Prälaten, Adeligen, deren Holden und Juden begannen schon seit 1412, führten aber erst im Jahre 1418 zum Verbot des Handels für Geistliche, Adelige, Bauern und Juden in Städten und Märkten, vgl. Pirchegger, Geschichte, S. 254 f. 57 Wenn Popelka, Graz 1 (Oleate) auch diesen Teil der Herrengasse in das Judenviertel einbezieht, so erscheint mir dies aus den oben dargelegten Gründen unrichtig zu sein Unrichtig ist aber auch, wenn Rosenberg, a. a. O., 143 (XV) sagt, die in der Urkunde vom 31. August 1379 erwähnten Häuser standen in Gassen, die nicht als Judengassen bezeichnet wurden, mithin nicht zum Judenviertel gehörten. Gewiß, aber sie standen in so unmittelbarer Nähe angeschlossen und lückenlos aneinander gereiht, daß man sie ruhig zum Judenviertel zählen darf. Da nun diese Häuser hart aneinander gereiht waren, ist dies aber auch gleichzeitig ein Beleg gegen die Annahme Popelkas, die Juden hätten zu einer gewissen Zeit die Mehrzahl der Hjäuser in der. Bürgerstraße besessen. Wenn dies richtig wäre, dann hätte das eine Haus hier, das andere dort stehen müssen, nicht aber aneinandergereiht. Einen solchen Zufall wird es kaum gegeben haben. 58 Popelka, Graz, 1 211 allerdings ist der Meinung, daß bereits im 14. Jahrhundert die Zahl der adeligen die der bürgerlichen Häuser überwogen hat, weil ja tatsächlich mehrere Adelige, die Popelka anführt, dort angesiedelt waren. Ob aber die adeligen Häuser die der bürgerlichen überwogen haben, wird billigerweise zu bezweifeln sein, weil man dann den Namen Bürgerstraße nicht beibehalten hätte. Vgl. übrigens auch Luschin bei Popelka, Graz, 1, iS. 547, s. v. Herrengasse. 59 Vgl. mein Aufsatz: „Eine mittelalterliche Judenschule in Graz (?)" in „Blätt. für Heimatkunde", Graz 1931, IX. 44 ff. * Vgl. Elbogen, Der jüdische Gottesdienst, Frankfurt a. M., 1931, SS. 450 f. u. 595. In Wien hat Leopold I. am 18. August 1670 die Synagoge „als eine Mördergrube, zum Hause Gottes aufrichten lassen", wie eine Inschrift geschmackvoll berichtet. 61 Es ist wohl richtig, daß das Christentum frühzeitig ebenfalls bei Kirchenbauten diese Sitte übernommen hat, aber das wurde nicht immer durchgeführt und gerade in Graz lagen mit Ausnahme der Stadtpfarrkirchen die anderen alten Kirchen nicht in dieser Richtung von West nach Ost orientiert. Beim Bau der Gottleichnamskapelle und der späteren Kirche dürfte das Vorbild der Lage des jüdischen Tempels für die Orientierung gewiß bestimmend gewesen sein. Über die Orientierung der jüdischen Gotteshäuser, vgl. Ellbogen, a. a. 0., S. 459 ff. u. 572 f. ** Popelka, Graz, 1, 215. 63 Popelka, Graz, 1, 194 u. 551, Nr. 23. 64 Vgl. oben Anm. 47. 190

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