Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei
- Volume
- 3 (1932-1933)
- Issue
- 3-4 (August 1933)
- Date
- 1933-08-01
- Page
- Seite 175 (sequence 37)
- Language
- German
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des Königs gewesen, wahrlich sie würden noch in demselben Jahre vergeben worden sein. Das ist ein klarer Beweis dafür, daß im Jahre 1439 eine allgemeine Konfiskation der Judenhäuser in Graz nicht stattgefunden habe.22 Auch lasse man die Tatsache nicht außer acht, so geringfügig auch dieser Umstand erscheinen mag, daß das Haus, das dem Wundarzte Meister Niclas Unger verkauft wird, Friedrich nicht allein für sich, sondern auch für seinen Bruder Albrecht verkauft.23 Wären nun diese Häuser infolge Vertreibung Friedrich III. zugefallen sein, dann verstünde man nicht, wie auch Albrecht, der doch nach dem Haller Vertrag vom 5. August 1439 nur die Leitung der Vorlande und die Einkünfte von Windischgraz, Fürstenfeld und halb Judenburg und erst dann später 1440, nach schweren Auseinandersetzungen, in der Steiermark die Städte Windischgraz, Judenburg, Leoben mit dem Dimmersdorfer Hause und Voitsberg überlassen erhielt,24 auch in Graz an den beschlagnahmten Gütern Mitanteil erhalten konnte. Daß Albrecht VI. auch vor diesem Vergleiche keine Macht im Lande ausübte oder besessen haben mochte, dafür dürfte, die Entscheidung Albrechts V. Beweis sein, der (13. Mai 1436) Albrecht VI. nur so viel Macht einräumte, als ihm sein Bruder Friedrich einräumen wolle.25 Man wird billigerweise bezweifeln müssen, ob er ihm Anteile an Grazer Besitzen gegeben haben werde. Und gesetzt den Fall, daß er berechtigten Anteil an den beschlagnahmten Gütern gehabt hätte, warum wird dies nur bei dem einen und nicht bei allen anderen Häusern erwähnt? Dies alles aber läßt darauf schließen, daß eben nicht alle der in den Jahren 1439—1441 in Graz verkauften Häuser gemeinsames Eigentum gewesen sein werden. Diese gewiß recht schwer wiegenden Bedenken gebieten zwangsläufig, nach einer anderen Lösung, als der bisherigen, die durch eine im Jahre 1439 stattgefundene Vertreibung der Juden aus Graz das Problem zu lösen sucht, Umschau zu halten. Nun wir wissen, daß namentlich seit dem Beginne des 14. Jahrhunderts das aufstrebende Bürgertum sowohl gegen Adel — weniger gegen den Klerus, wenn auch dieser nicht ganz unerwähnt bleibt26 — als auch gegen Juden seinen längst verhaltenen Mißmut offen zur Schau getragen hatte.27 Insbesondere erstrebte es, daß auch die Juden zu den Leistungen und Abgaben für die Städte, deren Wohltaten sie ja schließlich, wenn auch allerdings im beschränktem Maße ge- 175