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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei · 1933-08-01 · 3-4 (August 1933) · p. Seite 174

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei
Volume
3 (1932-1933)
Issue
3-4 (August 1933)
Date
1933-08-01
Page
Seite 174 (sequence 36)
Language
German
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Auch muß es auffallen, daß weder der gerade um diese Zeit lebende Israel (Isserlein) b. Petahjä, der allerWahrscheinlichkeit nach damals auch die Seelsorge in Graz geführt haben dürfte14 und der uns so manchen wertvollen historischen Bericht aus der damaligen Zeit übermittelt,15 noch auch sein Schüler Joseph b. Moscheh, noch andere jüdische und nichtjüdische Quellen, noch auch die Urkunden und das im Jahre 1447 erlassene Privileg auch nur mit einem Worte eine solche Verfolgung andeuten.16 Auch beachte man Folgendes: Wenn schon die Juden aus einem gewissen Verschulden aus der Stadt Graz gewiesen und ihre Häuser konfisziert worden sind, wie kommen aber dann Weroch und Smidl aus Marburg dazu,17 daß auch ihre in Graz sich befindenden Häuser eingezogen worden sind? Gewiß gegen das letztere Argument könnte man einwenden, es war ja gewöhnlich so, daß man das von einem Juden begangene Unrecht allen Juden angelastet hat. Das Verallgemeinern gehört ja einmal zur Geschichte des jüdischen Leids. Doch auch da halte ich den Gerechtigkeitssinn Friedrich III., wie ich dies bereits erwähnt habe, viel zu ausgebildet, als daß er je zu einer solchen Unmenschlichkeit, ja Grausamkeit fähig gewesen wäre. Ein Mann, der vom Papst Nikolaus V. die am 20. September 1461 erlassene Bulle „Romanus Pontifex" erwirkte, nach welcher die von Albrecht V. im Jahre 1421 aus Österreich verbannten Juden sich wieder dortselbst ansiedeln durften, der kann gewiß nicht die Juden aus Graz ausgewiesen haben.18 Mag sein, daß bei Erwirkung dieser Bulle finanzielle Rücksichten und Belange mitbestimmend gewesen sein mochten,10 dieselben Gründe hätten dann aber auch bei den Juden in Graz seine Maßnahmen beeinflussen müssen! Nicht übersehe man auch Folgendes: während die meisten Häuser im Jahre 1439 verkauft wurden, wird das Haus des Hauptschuldigen, des Juden Leser und das des Smidl aus Marburg erst im Jahre 1441 verkauft.20 Nun könnte man ja dagegen einwenden, es fügte sich eben so, daß sich für diese Häuser erst später Käufer gefunden haben und darum wurden sie erst im Jahre 1441 verkauft. Das aber trifft nicht zu. Denn gerade um diese Zeit waren in Graz in dieser Gegend Häuser sehr gesucht und man konnte unmöglich alle Wünsche der Adeligen und Bürger befriedigen. Ja, der Häusermangel führte zu schweren Konflikten und Bewilligungen an den Bürgerstand.21 Wären diese Häuser bereits im Jahre 1439 im Besitze 174

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