Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei
- Volume
- 1 (1930-1931)
- Issue
- 4 (Juni 1931)
- Date
- 1931-06-01
- Page
- Seite 261 (sequence 45)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Desselben Rabbi David Sacerdot erwähnt Teige5) in seiner Abhandlung über das Haus C. No. J89-V., welches an der Mündung der Mayslgasse stand und im XVI. Jhrh. den zwei Familien Epstein und Faitl gehörte. „Seit 1604 gehörte es zum Teil dem Rabbi Isak, dem Schwiegersohne des Hohen Rabbi Low. Im zweiten Stockwerk kaufte sich im J. 1658 Rabbi Samuel, der Sohn des Rabbi Jekl Schulhof eine Wohnung um 200 Gulden. Sein Vater hatte im J. 1647 einen Teil des Vecasovskyschen Hauses um 400 fl. erstanden. Vor Rabbi Isak war daselbst die Familie Baroch seßhaft und nach ihm übernahm es im J. 1668 Isak Lebl von Rabbi David Sacerdot, dem Sohne des Rabbi Joachim, der es nach dem Vater und Großvater Rabbi Isak geerbt hatte." Ferner finden wir mit Rabbi David Sarcedot in außergerichtliche VergleichungS'urkunde16) vom 12. Dezember 1669 mit den gesetzlichen Erben des Jakob Bassewi. Diese Urkunde ist aus vielen Gründen wichtig, hauptsächlich jedoch deswegen, weil sie uns über den Besitz und die Zustände des „Hadischen Hauses", sowie auch jene der Großenhof-Synagoge, ferner der jüdischen Schlachtbank etc. getreu berichtet und manche bisher bestehenden Zweifel behebt. Auch die der Urkunde beigesetzen Unterschriften der Bassewischen Kinder und Testamentserben sind für die Familienforschung wichtig, weshalb wir den Wortlaut der Urkunde hier ungekürzt folgen lassen; Vergleich vom 12. Dezember 1669 der Erben Jakob Bassewi von Treuberg. „Kundt und zu wissen, dass heith unter gesetztem Dato ist zwischen dem Dawid Sacerdoth Prager Juden als Creditoren an einer, und dann dem Leon Pahsewi von Treuberg, sambt seinem Eheweib Händel und anstatt seines leiblichen Bruders Aron Bassewi vermög de dato den 19. Monaths tag Jannuary A. 1668 Ihnen gegebener Volmacht und völliger Abtretung, so auch seiner leibl. Schwester Clara Bassewin, Prager Jüdin und Juden als Debitoren anderen Theils ein freiwillig, wohl bedachtig, aufrichtig und unwiederruflicher Vergleich in beständigster Formb, weiss und Gestalt, wie es zu Recht am kräftigsten Beschehen, folgendermassen abgeredet, beliebet und geschlossen worden ist: 261