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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei · 1931-06-01 · 4 (Juni 1931) · p. Seite 262

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei
Volume
1 (1930-1931)
Issue
4 (Juni 1931)
Date
1931-06-01
Page
Seite 262 (sequence 46)
Language
German
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Erstlichen, demnach bemelten Rabbi Davidt Sacerdoti, sindt ernannte Bassewischen Erben mit einem rechtmässigen Schuldt- Pretension nemblichen Zwölfhundert Gulden, jedoch zu 60 Kreuzer gerechnet Capitalsumma, item was mehreres Rabbi David Saeerdoth dem Scrb. Adam Khöberls in die zwei hunderth und drey Gulden Rhein, abgeführet, sambt allen daraus ausgelösten landesgebräuchlichen Interessen ä tempore mora, so auch mit allen gerichtlichen Unkosten, Schaden, schuldig ausbezahlt worden. Dahero umb solche Schuldpretension die oft erwähnten Bassewischen Erben, vermög einer von dem lob. Altstädter Magistrat bewilligten Abschätzung de dato den 18. Novembris anno 1669 libro aestimationem fol 27 im Hadischen Hause, sonsten Grossen Hof genannt, eine gewisse specificierte Grundstücken so auch derzu andertens Willen annoch die Basseweschen Erben dem Davidt Sacerdothi nach Beschehenen zwischen Beyden Parthen völliger Einnahme und Ausgaben, Abreythungen über die bemelte Summe und deren Grundstücken-Abschätzung in recht rechtmässigen fünfhundert und zwanzig Gulden reinl. schuldig verharren und ein drittel ihme Sarcedoth zu bezahlen haben, so haben ihms wiederum derzu zu dero abgeschätzten Grundstücken zwey unterste Keller sambt zwey Cammern bis unterm Tach und mit NB. NB. dem andern grossen Platz im Hofe, auch einen absonderlichen Stockh unterm Tach. Bey dem ermelten Hedischen Hauss, sonsten Grosser Hof genannt über dem liegenden bemelten einem Keller, welche diesen Grundstücken in obige Estimation abschätzung nicht Begriffen noch estimiert und in Summa alles in genere in diesem Hedischen Hauss — sonsten Grossen Hof genannt — ohne die zwey Häusser, allwo der Samuel Wallo Buchdrucker und der hiesige Vorsteher, beyde Prager Juden wohnen; somit allen von altersehro derzu Apertinention und zugehörigen, sowohl die bemelte Grundstücke abschätzung, als dieses was sie vor 520 fl. darzu gegeben haben, ihnen Davidt Sacerdoth seinem Weibe Madlena, seinen Erben und Erbsnehmern vor erheblich eigentümlich zum schalten, walten, genüssen, einen andere zu verhypothecieren ja auch wiederumben vor erheblich eigenthümblich völlig dahin cedieren, abzutrethen, keinen weithere Rechte noch Machts, Gerechtigkeit, darbey sie bemelte Passewischen Erben ihnere, ihrem Erben und Erbsnehmern vorbehaltend, sondern sich dessen aller absonderlich aber des Leon 262

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