Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei
- Volume
- 1 (1930-1931)
- Issue
- 4 (Juni 1931)
- Date
- 1931-06-01
- Page
- Seite 248 (sequence 32)
- Language
- German
- Belongs to
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14. April 1833, wurde schon die erste öffentliche Prüfung abgehalten, die sehr gute Resultate zutage förderte. Diese erfreulichen Erfolge veranlaßten den Begründer dieser Anstalt, den Oberstburggrafen v. Chotek, den Wunsch nach Einführung ähnlicher Institute laut werden zu lassen. Nicht nur für die christliche Bevölkerung sollten solche Einrichtungen entstehen. Gleich nach dem Prüfungstage, am 15. April des Jahres 1833, brachte der Oberstburggraf in einem an den Appellationsrat und Bürgermeister Ritter v. Sporschil erlassenen Dekret den Wunsch vor, daß die Gründung einer Kleinkinderbewahranstalt für die israelitischen Kinder, zunächst für die Prager Gemeinde, besonders zweckmäßig wäre. Eine Präsidial-Zuschrift forderte am 24. April 1833 den Vorsteher der Prager Judengemeinde M. J. Landau auf, schriftlich mitzuteilen, ob es möglich sei, bei seinen Glaubensgenossen mit der Errichtung eines solchen Institutes Anklang zu finden. Über die Antwort Landaus erfährt man aus der „Bohemia" v. 20. November 1835, Nr. 139: „Herr M. J. Landau, längst von den Vorteilen einer Kleinkinderbewahranstalt überzeugt, und einem solchen Institute bei seiner Gemeinde, noch überdies den unberechenbaren Nutzen eines ,Sprachreinigungsmittels' zuerkennend, überzeugte auch andere von der Trefflichkeit der Sache, und äußerte sich an den löblichen Magistrat unterm 8. Oktober 1833 dahin, daß seine Gemeinde, wie für alles Gute und Nützliche, so auch für diesen Humanitätsgegenstand empfänglich sei.' J. M. Landau brachte gleich auch dem Magistrate zur Kenntnis, daß das in der Nähe der Hauptschule gelegene Haus Nr. 230 für die Institutszwecke in Aussicht genommen wird. Dieses Haus wurde für die Schulzwecke adaptiert. Die „Bohemia" berichtet darüber: „Der notwendige Überbau dieses Hauses, der einen Kostenaufwand von 3285 fl. 221/3kr. C. M. erheischt, wird durch Verwendung der Steuerabschnittrente und der jährliche Bedarf der Kleinkinderbewahranstalt, auf 510 fl. C. M. 248