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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei · 1931-06-01 · 4 (Juni 1931) · p. Seite 246

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei
Volume
1 (1930-1931)
Issue
4 (Juni 1931)
Date
1931-06-01
Page
Seite 246 (sequence 30)
Language
German
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terricht genossen zu haben, oft zu einem Stammeln, einem kindischen Linkischsein und die unbelehrte Hand schuf neben genialen Linien triviale Formen. Andererseits aber, wo der jüdische Kunsthandwerker des Mittelalters jenseits der Mauern des Ghettos in der Christenstadt etwas erspähte, was ihm Vorbild war, wurde sein nachbildendes Schaffen zu einem wunderlichen Gemisch verschiedenen Stilarten und Anachronismem, wo oft Renaissanceornamentik sich mit Barockformen neben uralten Volkserinnerungen und phantastischen Erfindungen friedlich vereinigte. Der mährisch-jüdische Goldschmied des Mittelalters und des Vormärz befindet sich genau in der gleichen Lage und verwendet wie sein polnischer oder orientalischer Volksgenosse bei seinen Arbeiten ein buntes Gemengsei mannigfacher Kunststile. Doch muß esauchinMährenwirklicheKünstler gegeben haben, die, wie das oft in Italien der Fall war, für kunstsinnige Adelskreise arbeiteten, wie beispielweise der vorerwähnte, mit Meistermarke J. S. arbeitende Salomon Joachim „philigran- und Dratarbeit für die Herrschaft Butschowitz machet". Dieser und andere jüdische Goldschmiede sind oft die einzigen einschlägigen Handwerker im Orte, und es ist zu bemerken, daß die jüdischen Meister meistens „Professionierte" sind, das heißt, daß sie nach dem Wortlaut der Konsignation von 1732 „das Goldschmiedehandwerk ordentlich erlernet" haben, während bei christlichen Fachgenossen manchmal ein „ausgelernter" Schneider, Schwertfeger, Gürtler usw. nebenbei das Goldschmiedehandwerk betreibt. Bei den Juden kann so etwas nicht vorkommen, weil ihnen scharf, überscharf auf die Finger gesehen wird und sie in ihrem Handwerk tüchtig sein müssen, ehe ihnen die „gütige" Erlaubnis gewährt wird, es ausüben zu dürfen. In ein^ Zunft werden sie bis auf den früher erwähnten Ausnahmefall nicht % aufgenommen, und unter Maria Theresia wird ihnen verboten, „ihre Arbeit weder zu zeichnen, weniger aber Proben darauf zu schlagen". Zuletzt sei noch einiges über die Anzahl der jüdischen Goldschmiede in Mähren erwähnt. Im Jahre 1732 werden unter dreizehn Goldschmieden im Brünner Kreis drei Juden, unter neununddreißig in ganz Mähren acht Juden aufgeführt. In der Liste des Jahres 1769 erscheinen neben dreizehn christlichen „seßhaften" Meistern vier- 246

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