Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei
- Volume
- 1 (1930-1931)
- Issue
- 3 (März 1931)
- Date
- 1931-03-01
- Page
- Seite 165 (sequence 29)
- Language
- German
- Belongs to
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eine Kuh, Holzkamimer, ein Holzplätzchen, ein Badestüibchen, was alles besonders beim Kauf angeführt wurde. Starb ein Hausbesitzer, so fiel sein Haus zum Teil, gewöhnlich so weit es ihr im Heirats'brief als Morgengabe zugesagt war, der andere Teil an die Kinder, wobei Söhne und Töchter im allgemeinen gleich beteilt wurden. Die Eltern oder sonstigen Verwandten eines Mädchens werden nämlich immer gleich bei der Verheiratung dafür gesorgt haben, sie auf alle Fälle für die Zukunft sicherzustellen. Deshalb wurde vor den jüdischen Gerichten, d. h. vor dem Judenrichter, den Geschwomen und dem Rabbiner, in jüdischer Schrift (und vielleicht auch in hebräischer Sprache?) ein sog. Heiratsbrief ausgestellt, in dem die Mitgift der Braut und die Motgengabe des Mannes genau angegeben erschienen. Kam es dann, wenn etwa die Geschäfte des Mannes nicht vorwärts gehen wollten, einmal zum zwangsweisen Verkauf seines Hauses, so stellte man wenigstens die Mitgift auf Grund des vorgelegten Heiratsbriefes zuerst sicher; das galt als selbstverständliche Sache und nie erfährt man, daß einer der Gläubiger dagegen Einwendungen erhoben hätte. Und leider geriet so mancher in geldliche Schwierigkeiten oder gar in Krida und hie und da half er sich auch daraus durch rechtzeitige Flucht, wozu besonders die Nähe der ungarischen Grenze verlocken mochte. So hören wir, daß Itzek Damborsky schuldenhalber „darvon entloffen" war, worauf die Herrschaft sein Haus Nr. 5 einzog und es dem Hiersehl Moyßes verkaufte. Dessen Witwe und Erbin aber wurde, „weil sie sich unehrlich vergangen hatte", von Göding abgeschafft. Aber das Haus war einmal ein Unglückshaus. Es brannte 1682 mit den meisten anderen ab und Marcus Roßhandler, welcher von Josef Mattersdorfer ohnehin „eine darauf gehabte Prätension" an sich gebracht hatte, kaufte es. Er starb mit Hinterlassung von 500 fl. Schulden ans Rentamt, worauf das Haus zur Hälfte an Börl Löbl verkauft wurde (1693). Dessen Sohn und Nachfolger im Besitze Löbl Börl geriet 1742 in Krida, worauf sein Anteil für 475 fl. an Jume Aron verkauft wurde. Davom erhielt die Waisenkasse an Rückstand und Interessen 191 fl. 37 kr. 2 d., sein Weib ihre Morgengabe, die ihr vermöge gnädigster herrschaftlicher Resolution gewahrt wurde, von 200 fl., die Gödinger Judenkomwiunität für schuldig gebliebene Kontributions-, Schul- und Patentgel- 165