Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei
- Volume
- 1 (1930-1931)
- Issue
- 3 (März 1931)
- Date
- 1931-03-01
- Page
- Seite 164 (sequence 28)
- Language
- German
- Belongs to
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Der Kürschner Mayer Klabar verpflichtete sich bei seiner Heirat mit Wörl, der Tochter Josef Mattersdorfers, die Schwiegermutter Chaje, solang sie lebe, bei sich zu behalten. Auf Nr. 29 verpflichtete sich Samuel Kheßl, als er nach des Vaters Tod 1719 das hinterbliebene Haus mit der Schwester Belle teilte, eine Schuld von 50 fl. zu übernehmen und der Mutter Küttel auf Lebenszeiten die Kost und freie Wohnung zu geben. Auf Nr. 24 versprach 1699 Hersehl Stiastny, er wolle, solang er lebe, seiner Tochter Sara und deren Mann Samuel Israel, solang sie Eheleute seien, sowie ihren hinteiiassenen Erben die Wohnung bei sich geben und „als seinem Fraindt die gütte erwaißen". Solche Fälle kamen noch mehrere vor. Auch Söhnen gab man gelegentlich ein Stück Haus als Heiratsgut. Eine besondere Bestimmung fand sich bei Nr. 12, welches früher der Judengemeinde gehörte. Sie verkaufte es 1697 an David Spütz um 1000 fl., der dazu noch ein auf seine Kosten für 230 fl. erbautes Spital bei der Mühle hatte, für dessen Grund er der Herrschaft 50 fl. zahlte. Zugleich wurden er und seine Erben für ewige Zeiten verpflichtet, eine Gemeindetucke, 3° lang und 1° breit, und dabei ein Stübchen und eine Küche, 2° 4' lang und 1° 5' breit, mit Dachschindeln gedeckt, in Bau zu erhalten. Als Markus Abele 1723 dem Mann seiner Tochter Rosa, Löbl Hersehl, einen Hausanteil übergab, wurde festgesetzt, wenn Rosel sterben und Löbl nochmals heiraten und aus der zweiten Ehe Kinder bekommen sollte, sollte der Besitz bei seinem Tode nur an seine und Rosls Kinder fallen. Bei Nr. 10 heißt es 1738 bei der Übergabe des Hauses an Mayer Politzer, auf das er 800 fl. zu fordern hatte, wenn ihm seine Stieftochter Sari (s. o.) diese Schuld binnen einem Vierteljahre nach ihrer Heirat nebst den Spesen, die er bis dahin „durch Probieruing in das Haus verbaut haben würde", bar zurückzahle, gehöre es wieder ihr. Dies geschah tatsächlich, sie starb aber frühzeitig und nun kam ihr Haus 1747 iure successionis, u. zw. uxorio nomine, an ihren Witwer Israel Oppenheimer. Mit den Häusern wurden mitunter als sehr begehrte Objekte die dazu gehörigen Schulsessel besonders verkauft, für die 20—25 fl. gezahlt zu werden pflegten. Auch Sessel in „der Weibersynagoge" kamen vor (Nr. 15), Kramein (Nr. 9), der Platz für eine Laubhütte (Nr. 13), ein Bierschank (Nr. 21), Keller, Stalltür für 164