Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei
- Volume
- 1 (1930-1931)
- Issue
- 3 (März 1931)
- Date
- 1931-03-01
- Page
- Seite 162 (sequence 26)
- Language
- German
- Belongs to
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Dies sind nur einige wenige Beispiele von der so häufigen Teilung von Häusern. Bei entstandenen Streitigkeiten half iman sich, wo es anging, gern mit der Errichtung einer Scheidemauer zwischen beiden Anteilen auf gemeinsame Unkosten. So entstanden allmählich aus den 30 an 100 selbständige Hausbesitze, was natürlich der Herrschaft ein ganz gutes Einkommen brachte: mußte doch seit dem Judenprivileg des Grafen Oppersdorf vom Jahre 1690 jeder Verkauf und jede Verpfändung in der Herrschaftskanzlei ins Grundbuch eingetragen werden, wofür jedesmal 1 Reichstaler zu •entrichten war. Dazu kam noch, daß wegen der Kleinheit der Anteile und wohl auch wegen der Armut der meisten Gödimger Juden die Häuser und Hausteile sehr oft die Besitzer wechselten. Diese waren nämlich zumeist Kleinhändler, die sich durch mühseligen Hausierhandel in der weiten Umgebung von Göding ernährten, und der mag in jenen unruhigen Zeiten wenig genug eingetragen und oft statt Vorteile Verluste gebracht haben. Bekam somit ein neuer Ehemann, der sich jetzt auch als Geschäftsmann selbständig zu machen suchte, kein ganzes oder Viertelhaus zu kaufen, so begnügte er sich mit dem Ankauf einzelner Stuben und Kammern oder er ließ sich solche von Verwandten schenken. Beim Besitzwechsel wurden häufig Bedingungen gestellt, z. B. gemeinsame Erhaltung der Scheidemauern und der Dachrinnen, gutes Einvernehmen mit den anderen Inwohnern, wie wir oben sahen, oder noch andere. So z. B. verpflichtete sich 1699 Motike Abraham, als er vom kleinen Mauschl •eine Hälfte des Hauses Nr. 16 für 200 fl. erkaufte, dem Verkäufer darin 10 Jahre lang das Quartier zu geben oder ihm dafür jährlich 10 fl. oder in 10 Jahren 100 fl. zu bezahlen. Als Simon Löbl 1726 in der Lizitation nach Collmann Abraham für einen Teil von Nr. 18 mit 420 fl. das Meistgebot getan hatte, verpflichtete er sich zur baren Begleichung von 50 fl. und zur Zahlung der übrigen Kaufsumme in Jahresraten von je 30 fl. ohne Interessen und erlangte den Besitz. Er zedierte davon 1734 dem Jakob Löbl eine Kammer und erhielt dagegen Löfols Kramladen bei der Brücke zur Christenstadt und einen Platz bei seinem Haus. Man übernahm auch gern die Bezahlung einer Schuld, die seinerzeitige Ausstattung einer Schwester oder eines jüngeren Bruders mit einer festgesetzten Mitgiftsumme oder die Erhaltung von Verwandten auf Lebenszeit. 162