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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei · 1931-03-01 · 3 (März 1931) · p. Seite 147

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei
Volume
1 (1930-1931)
Issue
3 (März 1931)
Date
1931-03-01
Page
Seite 147 (sequence 11)
Language
German
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schon vorher einverstanden erklärt;49) wenn sie es auch dabei zur Bedingung machte, „dass sie nicht die Nahmen der Schamose haben, noch sich dafür aufführen" sollten, so waren dies eben nur Worte, und schließlich wurden aus den zwei polnischen zum Aufenthalt in Breslau zugelassenen Juden sogar drei.50) Der Prager Schammes dagegen sollte gänzlich aus Breslau verschwinden. So verhieß die neue Judenordnung des Rates, die im Februar 1702 erlassen wurde.51) Aber die Breslauer sollten sich nicht lange ihres papierenen Sieges über die Prager Juden .erfreuen. Die Prager Judenältesten52) reichten bereits am 22. Mai 1702 bei der königl. böhmischen Kammer in Prag eine Beschwerde ein, in der sie ausführten, daß ihr Schammes, der „von uhralters Zeiten" her in Breslau aufenthaltsberechtigt sei, fernerhin außerhalb der Jahrmarktszeiten dort nicht mehr geduldet werden solle, während, wie sie bemerkten, die Schamossim aus Polen und anderen Orten in Breslau „das gantze Jahr" geduldet würden. Sie wiesen ferner auf die Schädigung hin, die sowohl der Fiskus, als auch die Gemeinde dadurch erleiden würden, daß die Prager Juden nicht mehr nach Breslau kommen würden, da sie, wie die Vorsteher vorgaben, Heber nicht nach Breslau gehen würden, als „einem anderen ausländischen Diener unterworffen seyn wollen".53) Sie baten ferner, die böhmische Kammer möge sich für ihren Schammes bei der Schlesischen Kammer in Breslau verwenden, was auch am 14. Juni 1702 geschah. Ihrem Brief hatten die Prager Ältesten die Bestätigungs- und Ernennungsurkunde für ihren Schammes Hirschel Joachim Lichtenstadt beigelegt, die — einzig in ihrer Art — den Aufgabenkreis eines Schammes ziemlich genau umschreibt. (Im Anhang unter Nr. 1. wiedergegeben.) Die böhmische Kammer zu Prag wies in ihrem Schreiben an die Kammer in Ober- und Niederschlesien hauptsächlich auf das Interesse des Kaisers an den Zöllen und Mauten hin, das dahin gehe, daß Hirschel J. Lichtenstadt ebenso wie die polnischen Schamossim das Jahr hindurch in Breslau geduldet werden möge. Sie fügt sogar noch hinzu, daß sein Aufenthalt „mit Weib und Kind" gestattet werden möge, was die Prager Juden in ihrem Brief gar nicht ausdrücklich gefordert hatten. Am 27. Juni 170253a) schrieb nun die Kammer an den Breslauer Rat. Sie machte sich die Forderung der Prager Kammer ganz zu eigen. Sie erinnerte sich aber, 147

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