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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei · 1930-12-01 · 2 (Dezember 1930) · p. Seite 107

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei
Volume
1 (1930-1931)
Issue
2 (Dezember 1930)
Date
1930-12-01
Page
Seite 107 (sequence 44)
Language
German
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Daß die offiziellen Vertreter der Gemeinde diese Tatsache friedlicher besahen, als die breiten, direkt betroffenen Volksschichten, kann man auch daraus ersehen, daß die Judengemeinde ihre ersten Rekruten mit Tabakspfeifen beschenkte, deren Pfeifenköpfe mit dem Bilde des Oberrabbiner Ezechiel Landau verziert waren.6) Sporadisch geschah es, wie bereits erwähnt, auch früher, daß sich mitunter ein Jude freiwillig assentieren ließ. Wir finden auch tatsächlich Juden in allen Waffengattungen, die sich durch ein tapferes Verhalten vor dem Feinde auszeichneten. Oft traten sie in ganz jungen Kinderjahren ein, so z. B. finden wir im J. 1829 den Sohn eines Kaufmannes unmittelbarnacHseinerBarmizwaalsUnterkanonier bei der Artillerie.6) Auch jüdische Konvertiten versuchten auf diese bei Juden ungewöhnliche Art das Glück in der Militärkariere, so z. B. der Sohn des R. Jehuda Berliner, der nachmalige Staatskanzler J oseph Frh. von Sonnenfels u. a. Daß das klerikale Österreich den Köder der Taufe mit Vorliebe auswarf und dem Täufling hochgestellte Pathen zur Seite gab, ist hinlänglich bekannt. Als es endlich der Regierung nach jahrzehntelangen Bemühungen gelang, ein halbwegs den Tatsachen entsprechendes „Conscriptions-Systematis" aller assentpflichtigen Juden aufzulegen, gab es eine Flut von Bittgesuchen um Enthebung vom Militärdienste. Alle Gemeindebeamte, Rabbiner, Lehrer, Vorstände der Chewra u. der Synagogen, Älteste, ja selbst solche, welche als Distinktion nichts als „Hausbesitzer in der. Judenstadt" aufsetzen konnten, reklamierten ihre Söhne und versuchten deren Befreiung vom Militärdienste. Mit welchem Erfolge diese Enthejbungsversuche erledigt worden sind, läßt ein Hof-Dekret vom 28. August 1788 erkennen: „Von der Widmung und gestellung der Hirländigen Juden zum Militär .sind nur der Prager oder Rabbiner, dann der Prager und Landes Primator als erste Vorsteher für sich und alle ihre Söhne gleich den Honorationibus in der Haubt-Stadt zu befreyen, alle übrigen Rabbinen, Jüdische Beamte u. Vorsteher, dann Hausbesitzern sambt ihren Söhnen sind ganz nach der Vorschrift des Conscriptions-Systematis mit dem darin zwischen Land und Städters Bestehenden unterschied, ebenso wie es mit den Christen geschieht, zu beschreiben, zu Classifizieren und zum Militär, dann wann sie tauglich sind,fczu widmen."7) 107

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