Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei
- Volume
- 1 (1930-1931)
- Issue
- 2 (Dezember 1930)
- Date
- 1930-12-01
- Page
- Seite 106 (sequence 43)
- Language
- German
- Belongs to
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aus ihrer Mitte keine Rekruteji stellen konnte, von dem aktiven Waffendienste befreit. Diese Freiheit wäre unter Umständen recht beneidenswert gewesen und selbst die schier unerschwinglich hohe Kontribution erscheint als nicht zu hoch bemessene Ablöse, wenn sie auch in den Zeiten der Kriegsnot ihre Giltigkeit behalten hätte. Dies war leider nicht der Fall, denn wir sehen die Juden in Zeiten der Kriegsgefahr stark im Frohndienst der Waffen stecken. Wenn im Elul und Tischrj d. J. 1744 sämtliche Jungmannschaft der Judenstadt an den Vysehrader Schanzbefestigungen selbst an den Sabbaten, Roschhaschana und Jomkipur frohnen mußte, wo die Polizei jeden Juden, der scheinbar untätig in den Straßen angetroffen wurde, flugs zum Vysehrad abschieben ließ, wenn man ferner erwägt, daß bei der Erstürmung der Stadt die Zahl der gefallenen Juden das numerische Verhältnis der eingeschlossenen Bevölkerung und der Garnison bedeutend überstieg, so sieht man, welch ein geringer Schutz den Juden durch die ihnen aufgedrungene Militärtaxe geboten wurde. Nicht viel tröstlicher erschien den Juden ihr Verhältnis zum Milätärwesen nach dem Erlasse des Toleranze'diktes im J. 1782.5) Die Heranziehung der Juden zum Militärdienst wuchs sich fast zu einer seelischen Katastrophe aus. Auch in Prag stieß die staatsrechtlich gewiß wohlgemeinte Absicht Joseph II. auf den geschlossenen Widerstand der jüdischen Bevölkerung. Die Anlag£der amtlichen Matriken somit die Grundlage zu einer planmäßigen Rekruten-Conscription, wurde in Prag und auf dem Lande mit allen zu Gebote stehenden Mitteln sabotiert. Die zumeist angewandte List war die, daß das männliche Kind zwar einen richtigen männlichen hebräischen Namen erhielt, in der Rubrik des deutschen Namens wurde jedoch „irrtümlich" ein Mädchennamen eingetragen, so daß der Träger des Namens der Behörde gegenüber als Mädchen paradierte. Schwere Freiheitsstrafen, Vermögenskonfiskationen,, jahrelanges Nachdienen des Deliquenten, Desertationen etc., das sind die alltäglichen Begleiterscheinungen des jüdischen Volkslebens der Jahre nach der Proklamation der josefinischen Freiheitsgesetze, deren Nachklänge sich bis in unsere Tage ziehen. Wohl ist es richtig: Österreich hat im J. 1788 als erster Staat in Europa die Juden zum Militärdienst herangezogen; es war quasi die erste Bresche, die in die Ghettomau^rn geschlagen wurde. 106