Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei
- Volume
- 1 (1930-1931)
- Issue
- 2 (Dezember 1930)
- Date
- 1930-12-01
- Page
- Seite 84 (sequence 21)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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sehen Diener vnd Burger zur Glückstadt an Vns abgeordnet, welcher, weiln er Vns zu Prag nicht antroffen, bis auf Wien gefolgt, Haben Wir demselben, stracks seiner ankunfft zuerkennen geben, Was massen Wir gnedig entschlossen weren, in Unsern Hertzogthümern Troppau und Jegerndorff, Portugesische Hebreische Kauffleuthe von Hamburg vnd anderen Ortern zu haben, denen Wir alda frey sicher zu .negociren, zu handeln, vnd Ihre Commercia einzuführen gnedig vergönnen vnd Unsere fürstliche Privilegia darüber ertheilen weiten, Wie, Wir dann nach gepflogener sattsamer Vnterredung, vnd erwegung der Sachen, vor berürter Portugesischen Hebreischen Nation nachfolgende immuniteten vnd Privilegia mitgetheilt vnd gegeben haben, 1 Erstlich, weiln Sie Vns etliche von unterschidlichen Potentaten, als dem Groszhertzogen von Florenz, Hertzogen von Sophoia, Ferrara. vnd Nevers, Ihnen ertheilte Privilegia vorgezeigt--- So versprechen Wir hiemit, das die von Vns ihnen gegebene Indulta und Freyheiten, auch da iezo erzählte in einem vnd dem andern schon corrigiret, cassiret, oder ganz aufgehoben weren fest vnd Vnerbrechlich sollen gehalten werden, 2 Dessen zu folge, wollen vnd vergönnen Wir, das die Portugesische vnd Spanische Hebreer mit ihren Weibern, Kindern vnd Gesinde, in Vnserer Stadt Jegerndorff in Schlesien, sich frey sicher niederlassen, Zimmer, gewolber oder auch ganze Heüser, vnd andere Unbewegliche Güther (doch ausserhalb Landtgüther) daselbst in vnd ausser der Stadt, für sich vnd Ihren Erben, Miethen, erkauften, erbauen und selbige wiederumb als Rechte Eigenthümer, nach ihrem gefallen, alienieren vnd verkauften, allerley Handel, Wandel, und Handwercke, gleich andern Vnsern Bürgern, anstellen vnd treiben, ausser bier und Wein zu schencken, doch soll darunter ihr Kaffer Wein nicht verstanden werden, sondern mögen denselben vnter sich ausgeben, Jedoch aber nicht schuldig sein sollen in der Christen Zunffte, Zechen, oder Societeten sich zubegeben, sondern von denselben separiret vnd abgesondert sein, vnd damit sie dieselbe fortstellen können, sollen sie gleich andern Vnsern Unterthanen in Vnsern Schüzen sein, auch sowol von Vns selbst vnd allen dieser jedsr Gerechtigkeit baren Justizbehörde verbrannt worden. Jachia wurde bereits 1618 Bürger in Glückstadt und hatte dort u. a. die Münze inne, er starb in jener Stadt gegen 1645. 84