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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei · 1930-12-01 · 2 (Dezember 1930) · p. Seite 82

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei
Volume
1 (1930-1931)
Issue
2 (Dezember 1930)
Date
1930-12-01
Page
Seite 82 (sequence 19)
Language
German
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verbietet im allgemeinen jegliche jüdisch-religiöse Betätigung. Der Kontrakt wurde von den Portugiesen in der Hoffnung angenommen, ihn später verbessern zu können, und diese Hoffnung wurde auch nicht getäuscht, denn die Kontrakte von 1617 und 1623 zeigen in der Tat, wie man seitens der Behörde mehr und mehr dem religiösen Bedürfnis der spanisch-portugiesischen Juden Rechnung trug. Andererseits waren jedoch dauernd Übelwollende' tätig, die gegen die Portugiesen hetzten und ihre Ausweisung verlangten. Es wurde deshalb jede Möglichkeit, anderswo eine gesicherte Niederlassung zu erlangen, von den Portugiesen mit Freude begrüßt. Als Christian IV. von Dänemark für seine 1618 neu gegründete Stadt *an der Elbe, welcher er den verheißungsvollen Namen Glückstadt zulegte, portugiesische Juden aus allen Ländern durch günstige Priviligien anzulocken versuchte, nahmen daher auch die Hamburger Portugiesen diese Gelegenheit wahr, in dieser neuen Stadt Bürger zu werden, ohne jedoch hierdurch das Recht, in Hamburg wohnen zu dürfen, aufzugeben. Auch für die übrigen nicht nach jener Stadt übersiedelnden Hamburger Portugiesen bildeten die Glückstädter Portugiesen eine große Stütze, weil diese bei einer event. Ausweisung aus Hamburg den Vertriebenen eine gesicherte Zuflucht bieten konnten. Es steht absolut fest, daß die Portugiesen den Senat und die Bürgerschaft von Hamburg wiederholt darauf hinwiesen, daß sie eine Vertreibung aus Hamburg durchaus nicht so sehr fürchteten, wo doch Altona und Glückstadt ihnen in nächster Nähe Zuflucht bieten würden, und sie selber den ganzen spanisch-portugiesischen und sonstigen Überseehandel von Hamburg mit sich ziehen würden. Zu einer Vertreibung ist es auch nie gekommen, weil die Behörden den Nutzen nicht verkennen konnte, den die Handelsunternehmungen der wenigen Portugiesen der Stadt Hamburg erbrachten. Der nachfolgende Kontrakt scheint mir eher eine leicht errungene Siegestrophäe der Portugiesen gewesen zu sein, auf die sie an Orten, an denen sie das Niederlassungsrecht erlangen oder verbessern wollten, als auf einen Beweis für die Hochherzigkeit anderer Potentaten pochen konnten; denn es ist mir nicht bekannt geworden, daß sich Portugiesen auf Grund dieses Vertrages nach Jegerndorff oder Troppau begeben haben. Wohl das Merkwürdigste ist, daß sehr viele Paragraphen dieses Vertrages Wort für Wort 82

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