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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei · 1930-09-01 · 1 (September 1930) · p. Seite 47

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei
Volume
1 (1930-1931)
Issue
1 (September 1930)
Date
1930-09-01
Page
Seite 47 (sequence 49)
Language
German
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„Ich habe erfahren, daß Ihr die Juden, welche unter Euch weilen der Stadt verwiesen habet. Deshalb ersuche ich Euch, Ihr möget sie dort behalten, bis zur Neuwahl des künftigen Königs, weil ich befürchte, daß Gott unseren jetzigen Herrn zu sich berufen will. Ich hoffe, daß Ihr Euch darnach verhalten werdet, denn die Juden sind Sr. Maj. des Königs Gut und wir dürfen uns nicht an dessen Eigentum vergreifen. Das, was Ihr bei unserem zukünftigen König in dieser Sache erlangen werdet, das soll Euch nicht verwehrt werden." — In dieser Angelegenheit haben die Saazer Bürger ihren Willen nicht durchgesetzt, doch den Juden ist es deswegen in Saaz doch nicht besser ergangen. Das ersehen wir aus einem Schreiben des Zdenek Lev z Rozmitäla vom 26. Juli 1527,12) in welchem er um eine Zeugenaussage in der Angelegenheit der Brüder Jan und Oldrich Freymuth aus Schönhof („z Kräsneho Dvora"), die mit dem Juden Samuel arg umgegangen sind, ersucht. Die beiden Angeklagten haben den Juden, der als Kläger vor dem Stadtrichter stand, von den Schranken des Gerichtes mit Gewalt herausgeschleppt und ihn blutig geschlagen. Hierauf gingen der Jude Samuel blutüberströmten Gesichtes vor den Richter und sprach: „Mein lieber Herr, sehet, was mir in Eurem Rathause und noch dazu im Rate selbst geschehen ist. Soll dies etwa das Recht sein?" Nach diesen Worten ergriffen ihn die Brüder Freymuth nochmals und trugen ihn aus der Stadt heraus, „wohin es ihnen beliebte." Für diesen Übermut verlangte Zdenek Lev z R. von den Freymuths eine Buße von 2000 Schock b. Gr.2) Auch andere Landstädte gaben ihm in Judenangelegenheiten viel zu schaffen: zwei Schreiben, gleichfalls von der Prager Burg, vom 11. Juli und 6. August 1527 bezeugen dies.14) Im ersten befiehlt er dem Bürgermeister und Rat der Stadt Welwarn, diese mögen die Frau Strauch verhalten, daß sie den Juden, bei denen sie verschiedene Sachen verpfändet hat, noch eine Zeit zur Auslösung der Pfänder gewähren. Der zweite Brief ist den Schöffen („sepmistrüm") und dem Rate der Stadt Kuttenberg in Angelegenheit des Juden Mayer gegen Prokop Preil gerichtet und enthält das Ansuchen, daß eine Partei der anderen keine unnötigen Kosten verursachen «möge. Auch in der infernen Gerichtsbarkeit der Juden war er mitunter Schiedsrichter; &b im Streitfalle der Prager Judengemeinde mit dem 2alman Münk. 12) u. 14) Daß die Juden dem König nicht nur hohe Steuern 47

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