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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei · 1930-09-01 · 1 (September 1930) · p. Seite 43

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei
Volume
1 (1930-1931)
Issue
1 (September 1930)
Date
1930-09-01
Page
Seite 43 (sequence 45)
Language
German
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hielt, starb er doch in tiefen Schulden und nur die Furcht vor seiner Macht hielt die Gläubiger im Zaume. Er starb im J. 1535, sein Tod setzte die Prager Judenschaft in eine nicht unbegründete Trauer. Der sonst nicht immer wahrheitsliebende Chronist Wenzel - Häjek z Libocan 5) berichtet: — „Am 31. Mai 1507 traf aus Budin ein Schreiben des König Vladislav ein, welches die Abschaffung aller Juden innerhalb eines Monates anordnete. Als die Juden dies vernahmen, verhöhnten sie dieses königliche Schreiben, unternahmen Wetten, daß „daraus" nichts wird, gaben einigen Vornehmen, an denen sehr gelegen war, Geschenke und konnten so bis zum heutigen Tage hier verbleiben." Man muß die Unglaubwürdigkeit dieses Chronisten nicht erst besonders hervorheben, jedoch auch der Stadtschreiber scheint keine allzugroße Meinung vom dem königl. Handschreiben gehabt zu haben, denn im Memoirbuche Nr. 994 der Stadt Prag ist dieses Reskript zwar eingetragen, jedoch mit der Variante, „daß das Endziel der Repatriierung „bis zum Jahresschlüsse gesteckt ist, ferner die Androhung: „wer ihnen Vorschub leistet oder sich für sie verwenden wollte, der soll mit ihnen heraus--". Am Rande dieser denkwürdigen Eintragung hat, — höchst wahrscheinlich der Stadtschreiber selbst — diese treffenden Verse hinzugefügt: „Vetus et verum dictum," „Pokudz slovou sedläci lide, podtud budou v Praze zide"12). Übersetzt: „Vetus et verum dictum, solange sich Bauern „Menschen" nennen, solange werden in Prag die Juden verbleiben." Wir wissen wohl, welche „einflußreiche Person" der Schreiber gemeint hat! Hatte doch der oberste Burggraf Zdenek Lev z Rozmitäla gar zu viele Feinde und Neider, die ihn nicht zuletzt auch um die einträgliche Agenda der „königlichen Juden" beneideten. Von Häjek übernahm auch Dr. Zikm. Winte>rs) das abfällige Urteil über Zdenek Lev und seine Zeit, welche er sehr kurz abgetan hat: „Dem Adel und dem höhern Beamtenstande gereichte es wahrlich nicht zur Ehre, daß der oberste Kämmerer Wilhelm z Pernstyna und der Burggraf Lev z Rozmitäla gegen eine jährlich festgesetzte Summe mit den Juden Verträge abschließen und in diesen auch die Zusage geben kannten, daß sie ihnen mit Rat beistehen werden." Winter setzt erklärend hinzu: „Die Juden waren 43

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