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Der Jude · 1833-12-31 · Heft 26 (31.12.1833) · p. Seite 207

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Journal
Der Jude
Volume
2 (1833)
Issue
Heft 26 (31.12.1833)
Date
1833-12-31
Page
Seite 207 (sequence 3)
Language
German
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207 in dem ersten Theile flchtzrkich nicht: denn ein Urtheit, auch das härteste und ungerechteste, ist keine Berläumdung; in deM Weiten eben so wenig: denn, wenn wir es auch zugeben wollten, daß die' Behaupt rung, daß Einer senen Entwurf gemacht habe, eine ehrenkränkende für ihn sei, so geht ihr doch Ln concreto daswesentltche Merkmal der Falschheit ab, indem Str., so sehr er sich auch über die Jndis, kretion Derer ereifert, die ihn als den Verfasser des Entwurfs bezeichnet haben, doch die Tharsache selbst * keineörveges in Abrede stellt, sw vielmehr auf indtrekte Weise deutlich genug zugiebt. Man sicht also, daß die „Berläumdung" nur so ein Schimpfwort ist, womit Hr. Str. um sich wirft, um einige'» Eft sekt zu machen und gegen seine Gegner einzunehmen, womit er aber keinen rechten Sinn verbindet- Hr. Srr.' stellt ferner an Diejenigen, welche gegen den Leipziger Artikel geschrieben haben, die Zu? muthung, daß sie eine Menge von Dingen hatten wissen sollen, -die eben in jenem Artikel nicht zu lesen waren. „Bei der Betriebsamkeit und den Verbindungen, die ihnen zu Gebote stehen" meint er „würde ihnen hierüber zur Gewißheit zu kommen um so leichter gewesen sein, als die Verhandlung gar nicht als Staatsgeheimniß betrieben worden ist." Es ist kaum nöthig, die Albernheit der Widersprüche hervorzuheben, in welche sich die blinde Wuth des Hrn. Str. verwickelt. Was jene Schriftsteller wußten, das haben sie nur durch unwürdige Mittel erfahren können; was sie aber nicht wußten, das mußten sie durchaus wissen. Wenn sogar der Inhalt der legislativen Arbeite^ bis in seine Einzelnheiten offenkundig war, warM sollte denw der Name des Reserem ten ein Gehemm i ß geblieben fein? wie rechtfertigt denn die Nennung desselben jenen schändlichen Verdacht, den nur die Niedrigkeit hegen, die Frechheit aussprecheu konnte? ' Die Hauptsache ist natürlich die, baß sich eben die ganze Polemik nothwendig um den Leipziger Artikel drehte, der sie begonnen hatte; daß weder die Kämpfer in derselben alle Berliner, noch die Streitfrage selbst eine Berlinische, sondern vielmehr eine Deutsche, eine öffentliche geworden war, daß bei der ganzen Lage des Streites mithin keine Veranlassung, noch weniger eine Verpflichtung da war, diejenigen Momente, die man etwa noch außer jenem Artikel in KrMrüA^ gebracht hatte, in dm Streit hineinzuziehen. Die große Schuld der Unwissenheit, die den Vertheidiger-n unserer Sache zur Last gelegt wird, bezieht sich nun zuvörderst auf jene humane transitorische Verfügung, über die wir uns bereits ausgesprochen haben, demnächst auf eine gar seltsame Deutung des Entwurfs selbst, die jedenfalls dem gesammten Deutschen Publikum vor der Erscheinung der Sr r. fthen Schrift völlig fremd war. Hr. Str. stellt es weder in Abrede, daß jener Entwurf unter den legislativen Vorarbeit«? eine Stelle gesunden, noch daß er von ihm selbst verfaßt worden, aber er beschönigt ihn durch die Behauptung, es habe nicht in der Absicht seines Verfassers gelegen, ihn, so wie er vorliegt, zum Gesetz zu erheben, sondern es habe ein Theil seiner Bestimmungen „nur als „Gegenstand der Verhandlungen und zur Bezeichnung „ der äußersten Gränze dienen sollen, über welche hjn- „aus man unter allen Umständen nicht gehen dürfe." Diese Methode der Gränzabsteckung scheint mir bei legislativen Arbeiten völlig neu zu sein und ich bin nicht im Stande, ihren praktischen Werth zu beurr Heilen. Es scheint indessen, daß man auf den Gedanken einer solchen Methode nicht wohl gerathen könne, wenn man das Werk der Gesetzgebung aus einfachen Grundsätzen des Rechts und des Gemeinwohls entwickelt, die nicht durch den Gegensatz eines Extrems des Unrechts gehoben zu werden brauchen, sondern nur da, wo-man wesentlich verschiedenartige Tendenzen befriedigen, wo man die Forderungen der Laune mit denen der Gerechtigkeit in kümmerlicher Abfindung vereinigen will. Gesetzt nun aber, es wäre geahnt worden, daß eine solche Bestimmung dem Entwürfe zugedücht sei, daß es also, was in der That äüs der Leipziger Zeitung nicht zü entnehmen war , im Grunde nicht rechter Ernst mit demselben sei, nun waruU sollte denn nicht nach dem weithin, wie zur Lust der Schützen, gesteckten Ziele ein lustiges Scheibenschießen angestellt werden, um Blick und Hand zu üben für ernstere Kämpfe und sich den harmlosen Preis des Beifalls der Zuschauer zu verdienen 7 Und fürwahr die Sehne des Bogens mußte straff gespannt, . der Pfeil muffte gut angelegt werden, die Schüßen mußten scharf zielen, um zu treffen; denn das Ziel war weit, weit hinausgesteckt, 27*

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