Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 2 (1833)
- Issue
- Heft 24 (10.12.1833)
- Date
- 1833-12-10
- Page
- Seite 191 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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191 gerade am nächsten in dem ersten Theile von Emminghaus, (Corpus juris OermsnicL, S. 62 in dem tit. VI de Judaeis et ueophylis der f. g. 8anetio pi-aZinaliea. Diese Urkunde enthält die Einnahme der Beschlüsse der Baseler Kirchenversammlung durch den Deutschen Kaiser und den gröberen Theil der mächtigeren Reichsstande, ajb den Ausspruch der höchsten weltlichen und geistlichen Macht der Zeit: eine Autorität, die man, sollte ich meinen, für gewichtiger gelten lassen wird, als es z. B. für die Juden die des Talmuds zu irgend einer Zeit gewesen. Es finden sich hier unter anderen folgende hieher gehörende Bestimmungen: „Indem wir bic heiligen Kirchengesetze erneuen, „befehlen wir sowohl den geistlichen als weltlichen „Behörden, daß sie es auf alle Weise verhindern „sollen, daß nicht Juden oder andere Unglaur „ b i g e Christen männlichen oder weiblichen Geschlechts „zu Hausdiensten oder als Ammen ihrer Kinder hal- „ten, und daß nicht Christen in ihren Festlichkeiten, „Hochzeiten und Gastmalern oder Bädern mit ihnen „nähere Gemeinschaft pflegen, sich ihrer nicht als „Aerzte oder Unterhändler bedienen, sie zu keinen „Aemtern und keinerlei gelehrten Graden zulassen. „-Auch sollen sie bei schwellt Strafen gezwungen werden, eine Kleidung zu tragen, durch „welche sie deutlich von den Christen unterschieden „werden können. Und damit der nähere Umgang „mit ihnen vermieden werde, sollen sie genöthigt wer- „den, an bestimmten Platzen in den Städten und „Flecken, getrennt von den Wohnungen der Chri- „sten und so' entfernt wie möglich von den Kirchen „zu wohnen." Wie reich die Gesetzgebungen des Aberglaubens und des Fanatismus von jenen hier angeführten Kirr chengesthen an bis auf den Antrag der Stände mehrerer Preußischen Provinzen herab, daß es den Juden verboten werden solle, die Namen geachteter Familien anzunehmen und bis auf Die Bestimmung des Entwurfs der Leipziger Zeitung, daß jeder Jude einen alttestamenrarischen Vornamen fuhren müsse, an solchen Anordnungen sind, die nichts Anderes bezwekken, als jede Gemeinschaft der Gläubigen mit den Ungläubigen zu verhinderu, und die Letzteren völlig zu isoliren, ist Keinem, welcher diesem Theile der Geschichte einige Aufmerksamkeit gewidmet hat, unbekannt. Und man wundert sich, wenn ein solches mit solcher Konsequenz durchgesührtes System der Absonderung und der Entfremdung seinen Zweck erreicht hat? Wenn Verbote des Umgangs, des freundschaftlichen Verkehrs, besondere Kleidung, getrennte Wohnung — der Verbote der Verehelichung nicht zu gedenken — nicht Eigenthümlichkeit der Sitte, Lebens- und Denk-Weise erzeugen sollen, so ist nicht einzusehen, aus welchen Elementen sich OMe solche sonst entwickeln sollte. Zn der Gesinnung des Volkes muß übrigens jenes Streben nach Trennung nicht eben gelegen haben; sonst hätten wohl seine Priester und Machthaber nicht nöthig gehabt, e§ ihm durch so oft wiederholte Verbote einzuscharfen. Und aus welcher Grundansicht sehen wir alle jene Vorschriften des Hasses und der Verstoßung hervorgehen '? Welche charakteristische Eigenschaft der Juden wird als deren Grund geltend gemacht? Etwa, daß sie fremd, daß sie eingewandert, daß sie eine besondere Nation sind, die sich mit den Einheimischen nicht vermischen will, daß sie sich zu ungeselligen Dogmen bekennen, oder was wir sonst der Art in den Darstellungen von Streckfuß und ähnlichen finden. Nein, der Fanatismus jener Zeit ist schrecklich, aber wahrhaft; er mordet wohl, aber er lügt nicht. Daß die Juden Ungläubige sind, das ist ihr ganzes Verbrechen; darum müssen sie wie andere Ungläubige behandelt, darum aus der Gemeinschaft der Gläubigen gestoßen, darum muß ihre Nähe, wie die geistig Verpesteter, gemieden werden. Judenthum und Ketzerei — das ist ein Begriff im Mittelalter; diese beiden fanden wir noch neulich zusammengestellt in einem Aktenstücke, das aus dem unglücklichen, durch Fanatismus zerrissenen Spanien zu uns herübergekommen und das von dem Geiste des finstersten mittelalterlichen Glaubenshasses beseelt war; und als das kräftigste Schutzmittel gegen beide fanden wir eben daselbst die Inquisition anempfohlen l Darin ist Wahrheit und Aufrichtigkeit; das System aber, welches dem Werke des Fanatismus Rücksichten der Nationalität und der Staatöklugheit unterschiebt, ist eine Erfindung elender Gaukler, die von dem Religionshasse nur das Eine, den Haß, übrig behalten, die, von Glaubensschwärmerei weit entfernt, 25*