Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 2 (1833)
- Issue
- Heft 22 (12.11.1833)
- Date
- 1833-11-12
- Page
- Seite 174 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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die Sorge, daß zu ihrem Verderben jener Einfluß überwiegen fonute, mußte und muß noch manche Stimmen des Rechts und der Menschenliebe wecken, und wir dürfen es als eine gütige Fügung berrachten, baß durch einen in ihrem Sinne unvorsichtigen Schritt, zu welchem sich die Gegner der Gewissensfreiheit Ln der Uebereilung ihres Hasses haben hiureißen lassen, eine Oeffentlichkeit der Erörterung gleichsam herausgefordert worden, weiche den Berarhungen der Gesetzgebung in Preußen bis jetzt noch mangelt und welche den Absichten Jener nur störend entgegentreten kann. Jenes nahen Zusammenhanges wegen glauben auch wir die vorliegende Arbeit durch eine Prüfung der Grundansichten jener Schrift, von welcher wir bis jetzt nur einzelne Partheien, wie es der Gegenstand mit sich führte, geprüft, vervollständigen zu müssen, wobei wir indessen diejenigen Punkte außer Acht lassen werden, welche, — wie z. Bdie rein theologischen, — bereits von einem Kundigeren so vollständig erörtert sind, daß wir nicht im Stande sind, ihnen irgend eine neue Seite abzugewinnen. Wir haben schon mehrfach den Vorwurf der Unwahrhastigkeit und Unredlichkeit angedeutet, welchen wir der Str. schen Schrift ihrer ganzen Grundlage und Richtung nach machen. Dieser Vorwurf bedarf mehr, als jeder andere, wenn er nicht schwer aut das Haupt Desjenigen" zurücksallen soll, von Dem er ausgegangen, einer ernsten und strengen Rechtfertigung. Man möchte uns fragen, ob wir denn etwa denselben Vorwurf allen Denjenigen machen, die das Prinzip der Unterdrückung des Glau bens halber vertreten oder die es geübt, ob wir ihn dem ganzen Mittelalter mit feinem glühenden Rciigionshasse, ob wir ihn allen denjenigen Negieruugen, welche, wie Hie Preußische, sich zu der Anerkennung des Grundsatzes der Gewissensfreiheit noch nicht erhoben haben, ob wir ihn denjenigen Lords, welche im Englischen Oberhause gegen die Emanciparion der Juden gestimmt — ob wir ihn diesen Men aus gleiche Weise machen? Thun wir es, so möchte in der Thar durch die Allgemeinheit des Vorwurfs die Last desselben für den Einzelen sehr leicht und gering und gleichgültig werden; es möchte sich Der, gegen den unser Tadel gerichtet ist, durch die Menge der Mitschuldigen hinlänglich gesichert glauben. Befreien wir aber Jene von dem schwersten aller Vorwürfe, von dem der Unwahrhastigkeit und lassen wir ihn allein auf diesem Einen nebst einigen anderen Schriftstellern der neueren Zeit haften, so müssen wir uns über den Grund dieser Unterscheidung bündig rechtfertigen. Wir erklären uns unumwunden. für das Letztere und wollen die Gründe, die wir schon mehrfach ausgesprochen, hier noch einmal nachdrücklich und ausführlich darlegen Der einzige subjectiv wahre und aufrichtige Grund der Ausschließung und Unterdrückung der Religion wegen ist in dev Religion; er ist in einer unduldsamen, fanatischen Gesinnung, er ist in der Ueberzeugung des Menschen, daß die Religion, zu der er sich bekenne, die Herrschende sein müsse im äußeren wie im inneren Leben, im Gesetze, wl/ in den Gemüthern. Das ist der Gedanke des Mittelalters, das ist der Gedanke der Englischen Lords; das ist der Gedanke, zu welchem die Preußische Regierung, nachdem sie sich im Jahr 1812 von demselben befreit, vom Jahr 1815 an allmählig zurückgekehrt in ihm allem ist die wahre Quelle aller Gesetze ohne Ausnahme, welche an das Bekenntniß der herrschenden Religion das eine oder das andere Recht knüpfen. Dieser Gedanke nun erscheint uns irrig; er scheint uns auf einer Verkennung der Natur religiöser Wahrheit und Ueberzeugung, aus einer Mißdeutung des Verhältnisses der Menschen zur Gottheit und zum Glauben zu beruhen und wir bekämpfen ihn mit allen uns zu Gebote stehenden Waffen der Wahrheit und der Ueberzeugung. Indessen liegt ihm eine Gesinnung zu Grunde, die wir beklagen müssen, die wir aber nicht verachten dürfen, eine Ueberzeugung, deren Aufrichtigkeit wir nicht zu laugnen berechtigt sind. Auch fuhren diejenigen, welche unsere Ansprüche auf ein gleiches Recht von diesem Standpunkte aus allein bestreiten, den Streit in der Regel — wie wir es bei den Debatten im Englischen Oberhanse so deutlich wahrgenommen — nicht auf eine gehässige, persönlich feindselige Weise. Denn da ihrem Widerstande ein Prinzip, wenn auch ein unrichtiges, zum Grunde liegt, da er in dem Charakter und den Ansprüchen ihrer Religion seine Bedeutung findet, da sie es deutlich erkennen und offen