Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 2 (1833)
- Issue
- Heft 21 (18.10.1833)
- Date
- 1833-10-18
- Page
- Seite 169 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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169 poetischen Darstellung geeignet, haben ihren Platz gefunden ( Nr. 122 —124). — Worin denn sonst noch -konnte sich die besondere kirchliche Form zu erkennen geben? Rabbinische Traditionen sollen doch wohl nicht den Stoff zu einem Deutschen Gesang hergeben? Ein Lied muß in seiner Ausdrucksweise natürlich das Allgemein - Religiöse, als das Gemächlich- Ansprechende, vorzüglich darstellen; ein Lied kann keine Controvers-Predigt sein. Und ist es denn nicht eben so thöricht, Eigenthümlichkeit in unwesentlichen Dingen überall erkünsteln und vor sich her tragen zu wollen, als sie der blinden Nachahmungssucht zu opfern, wo sie innern Werth hat? Gewiß ist es nicht die Aufgabe unserer Zeit, Trennung und Entgegensetzung in religiösen Dingen ohne Noch zu mehren, sondern Annäherung unter den verschiedenen Partheien zu befördern, wo es irgend mit der Redlichkeit und Wahrhaftigkeit verträglich ist. Freilich hat die ganze Weise des Choral-Ge- I sangeS nicht grade auf Israelitischem Boden ihre! Ausbildung erhalten; aber kennt man eine würdir I gere, und eine erhebendere Form? Sind etwa die 1 Opern-Melodieen, die man nicht selten in den Synagogen hört, erbaulicher? Oder ist es thunlich, den Tempel-Gesang der alten Leviten zurückzurufen? — So wird denn auch in dieser Beziehung für Ken- J ner und billige Beurtheiler das Buch seine Rechtj fertigung in sich selber tragen. Ohne Zweifel werden sich weniger scheinbare Mängel in demselben Nachweisen lassen. Das kann Niemand Wunder nehmen, der es weiß, daß solche Werke erst in wiederholten Auflagen eine allmalige Vervollständigung erhalten können. Aber der innere Ausbau ist leicht, wenn nur der Grund sicher gelegt und das Gerüste befriedigend aufgeführt ist. Möge denn das neue Andachtsbuch nicht nur dem Kreise frommen und genügen, für den es zunächst bestimmt ist, sondern in recht vielen Gotteshäusern und Schulen zur Beförderung einer geläuterten Religiosität und wahrhaft frommen Gesinnung beitragen. Mögen alle innern Angelegenheiten der Mosaischen Gemeinden immer mehr eine solche Gestaltung annehmen, daß die äußern Hemmungen und Bedrückungen auch den Uebelwollenden in ihrer ganzen Ungerechtigkeit erscheinen! Vielleicht verstummt doch wohl schon der Eine oder der Andre unserer Gegner und Verfolger, wenn er liest, in welcher Sprache und Sinnesart wir unfern Gott anbeten, und erdreistet sich nicht fürder, — nach fünfzehnhundert-jähriger Bedrückung — uns lächerliche Sonderbarkeiten anzudichten und aufzubürden, als waren wir eben aus fernen Einöden eingewandert, und uns zuzurufen: ihr habt keinen Anrheil an dem gemeinsamen Vaterlande, seid Fremdlinge auf dem Deutschen Boden! Gott aber, der Allen nahe ist, die ihn in Wahrheit anrufen, möge Wohlgefallen finden an dem Lallen unserer Lippen und nicht zugeben, daß wir „die Lieder Zions singen auf fremdem Boden," sondern auf dem vaterländischen, gemeinsamen, der allen seinen treuen Bewohnern mit gleichmäßiger Gerechtigkeit die höhern, wie die niedern Gaben angedeihen laßt. Hamburg, im Oktober 1833. I. LWohlwitt Dr. Betrachtungen über die Verhältnisse der jüdischen Unterthanen der Preußischen MonarchN (Fortsetzung.) Neueste Arbeiten der Gesetzgebung. Entwurf der Leipziger Zeitung. Verordnung für das Großherzogthum Posen. Der Zustand, in welchen das seit 1812 von Seiten der Regierung beobachtete Verfahren die Juden der Preußischen Monarchie versetzt hat, mußte und muß, gegen die Erfordernisse der Gesetzgebung euW geordneten, nach Einheit des Ganzen, Sicherheit der Einzelnen und Ausschließung der Willkür strebenden Staates gehalten, schon durch seine Verworrenheit und Lückenhaftigkeit einem Jeden als ein provisorischer, welcher einer definitiven Anordnung bedürfe, erscheinen. Das in den alten Provinzen der Monarchie geltende freisinnige Gesetz in feinen wesentlichsten Bestimmungen vernichtet oder nicht zur Vollziehung gekommen, durch mehrfache Eingriffe bis in seine Grundlagen wankend und unsicher geworden; in den neuen und wiederoberten Provinzen