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Der Jude · 1833-10-11 · Heft 20 (11.10.1833) · p. Seite 161

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Journal
Der Jude
Volume
2 (1833)
Issue
Heft 20 (11.10.1833)
Date
1833-10-11
Page
Seite 161 (sequence 5)
Language
German
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161 tlgc. Als aber die Anzeige davon an die Regierung zu Liegnitz gemacht wurde, nahm diese bei der Neuheit der Sache und vermuthlich stutzig gemacht durch die Streckfußiana, Anstand, auch ihrerseits die Wahl zu bestätigen und wandte sich an den Oberpräsidenten v. Merkel in Breslau. Dieser erklärte, daß das Amt eines Schiedsmannes kein Kommunal-Amt sei und mithin einem Juden nicht offen stehe. Die Wahl wurde mithin für null und nichtig erklärt." Ich weiß nicht, ob Hr. Srr. das auch für eine ganz besonders zarte Rücksicht auf die öffentliche Meinung erklären wird, wenn man DDMWWM die durch das Gesetz geheiligte Wahlfreiheit zu vernichten versucht, ob er auch im Angesichte solcher Vorfälle zu behaupten wagt, es liege im Geiste der Preußischen Behörden, in der Beschränkung der Juden nur so weit zu gehen/ als der Zustand der öffentlichen Meinung es unumgänglich erfordre! Uebrigens habe ich seitdem, jedoch mit minderer Gewißheit, die Nachricht erhalten, das Ministerium habe, nachdem eine Beschwerde über jenen Vorfall an dasselbe gelangt, entschieden, Hr. v. Merkel habe sich eine Eigenmächtigkeit erlaubt und die Wahl sei als gültig zu achten. Auch höre ich, daß die Wahl zu Schiedsmännern auch in der Residenz auf drei israelitische Bürger gefallen ist: auch ein Beweis, daß die Meinung doch Denen nicht so gar ungünstig sein kann, denen sie einen Theil der Obhut über ihre Rechtsverhältnisse anvertraut. Bedenkt man, was die Preußische Regierung für einen mächtigen Anstand nehmen würde, auch nur einem einzigen Juden ein Amt, womit die mindeste richterliche Funktion verbunden wäre, einzuräumen, so kann man es nicht in Abrede stellen, daß es nicht der Volksgeist ist denn dieser ist der Geist und der Willen Aller, er kann daher, so wie er zu einem selbstständigen Bewußtsein reist, nichts anderes wollen, als das Recht Aller —, welcher sich der Rechtsgleichheit entgegenstellt, daß es vielmehr die Tendenzen Einzelner sind, die, von den verschiedensten Gesichtspunkten ausgehend, in demselben Streben Zusammentreffen. Hr. S t r. schließt das Raisonnement, durch welches er aus dem Umstande, daß in Berlin nur zwei Juden zu Gemeinde - Beamten gewählt worden, eine der Emaneipation ungünstige Stimmung ableiten will, mit den Worten: „Wir fragen also, „zu was es den Juden geholfen hat, daß sie durch „ das Gesetz von 1812 für wahlfähig zu diesen Aem- „tern erklärt worden sind." Hr. Str. konnte den ganzen Inhalt seiner Gesinnung über diese Angelegenheit nicht auf eine ihrer würdigere Weise zusammenfassen, als in diesen Worten. Wundern wir uns nicht mehr, wenn er die Theilnahme des Volkes an der Ausübung der höchsten Staatsgewalt sammt allen übrigen Fortschritten, welche den Begriff des konstitutionellen Lebens ausmachen, für eine bloße Form erklärt! Denn was hilft es einer Nation von 12,000,000 Menschen, wenn etwa 200 von ihnen als Gesetzgeber fungiren? Was hilft es der großen Masse des Bürgerstandes, zu allen Aemtern und Ehren des Krieges und des Friedens zulässig zu sein, wenn doch nur eine sehr geringe Anzahl wirklich dazu gelangen kann? Was hilft Einem ein Recht, — das ist der allgemein ausgedrückte Sinn jener Frage — wenn man kein baares Geld und keine baare Ehre davon hat? Das Bewußtsein, welches Allen angehört, nach jeder Auszeichnung streben, sich jeder Ehre würdig machen zu können, das Gefühl, daß das Gesetz, welches der Ausdruck des Gesammtwillens, der Ausspruch des Vaterlandes mindestens sein sollte, uns nicht mehr schimpflich zurückseht, uns nicht mehr Haß und Nicht-achtung bezeigt — das sind alles „Formen" oder, wie sich Hr. Str. auch sonst wohl ausdrückt, „Deklamationen": er hält sich nur an das Reelle; er würde ein Recht nicht anschlagen, womit sich nicht alsbald ein baarer Vortheil verknüpfte. Wir müssen Hrn. Str. Dank wissen für diese naive Aeußerung seiner Grundgesinnung: denn es wird wohl Niemand mehr einem Menschen ein Urtheil über eine ernste Frage der Rechtsfähigkeit und der Menschenwürde Zutrauen, der uns offen erklärt, nichts darin sehen zu können, als den Vortheil Derjenigen, die etwas dadurch geworden sind. Wir haben noch einige Bemerkungen zu machen über zwei Folgerungen, welche Hr. Str. aus jenem

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