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Der Jude · 1833-10-11 · Heft 20 (11.10.1833) · p. Seite 158

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Journal
Der Jude
Volume
2 (1833)
Issue
Heft 20 (11.10.1833)
Date
1833-10-11
Page
Seite 158 (sequence 2)
Language
German
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158 Ruhe des Staates gefährlich; hier findet er auch bei den Rohesten Anhänglichkeit an eine neue Ordnung der Dinge, welcher sie die Schöpfung ihr?s rechtlichen Daseins, das edelste Gut des Französischen Bürgers, die Gleichheit vor dem Gesetze verdanken; er rühmt den Antheil, welchen sie an dem letzten Kampfe genommen, dessen Ausgang auch dem Siege ihrer Freiheit das letzte Siegel aufgedrückt; dort hingegen findet er eine verhaßte Hinneigung zur untergegangenen Ordnung, ein für die Sache der Freiheit gefährliches Streben nach Rückschritten. Zn beiden Fallen erwartet und erstrebt er Fortschritte der Bildung, Annäherung an Gesinnung und Sitte der Gebildetesten und Aufgeklärtesten; aber er erwartet sie vor Allem von der. unbeschranktesten Anwendung der Grundsätze der Gewissensfreiheit und der Gleichheit vor dem Gesetze; er weiß, daß die Freiheit allein die Wunden heilen kann, welche die Knechtschaft geschlagen; er verdammt alle Ausnahmsgesetze, die den Würdigen mit dem Unwürdigen, häufiger noch statt seiner treffen. Es komryt ihm nicht in den Sinn, dem fähigen und würdigen Juden irgend eine Stellung im Staate, von der geringsten bis zur höchsten, zu mißgönnen unter dem unsinnigen Vorwände der geringeren Würdigkeit seines Glaubensgenossen; er hat für das System der Ausschließung keine andere Bezeichnung als jene bekannte: cos distinclions barbares, qui existent encore cliez nos voisins; sie sind seiner Gesinnung so srench, wie Tortur, Inquisition und Leibeigenschaft. Das ist der Zustand der öffentlichen Meinung bei einer Nation, welcher die Grundsätze der Freiheit in Mark und Blut gedrungen sind; und wenn sie in Deutschland noch nickt zu diesem Standpunkte gediehen ist, so liegt der Unterschied nicht in einer wesentlich verschiedenen Stimmung der Gemüther, nicht, wie uns einige Deutsche Schriftsteller überreden wollen, in einer angeblichen größeren Unverträglichkeit der Raren, sondern einzig und allein darin, daß eben jene Grundsätze der Freiheit und der gesetzlichen Gleichheit in Deutschland noch nicht in dem Grade durch die Fortschritte menschlicher Bildung oder durch den Niesenkampf einer Generation, durch die Lehren der Weisen oder durch Ströme eines kostbaren Blutes den Seelen rheuer und in den Znstitutionen herrschend geworden sind. Hr. Str. hat es gerathen gefunden, in seiner Musterung der Europäischen Staaten Holland's. mit keinem Worte zu erwähnen. Es muß ihm gerade kein paffender Winkelzug eingefallen sein, um die schlagenden Thatsachen, welche die Erfahrung dieses Staates darbietet, zu beseitigen. Obgleich die geringeren Klassen der Christen und der Zuden in diesem Staate noch in der Art ihrer Bildung, in Betragen und äußerer Sitte einander unähnlicher sind, als es in den meisten Staaten des Deutschen Bundes der Fall ist, so finden wir doch die vollste Rechtsgleichheit im Gesetze und in der unbeschranktesten Anwendung; wir können hier am festesten die Ueberzeugung schöpfen, daß Verschiedenartigkeic der Sitte und Bildung wohl eine Folge ehemaliger, aber nie ein Grund und eine Rechtfertigung gegenwärtiger Unterdrückung und Zurückstoßung sein kann. Die häufigen Anstellungen jüdischer Bürger in allen Zweigen des Staatsdienstes vvn Seiten einer Regierung, die so fest in der öffentlichen Meinung wurzelt und eine so erstaunliche Kraft aus ihrer Billigung und Anhänglichkeit schöpft, beweisen hinlänglich, daß jene Gefühle des Neides und der Engherzigheit gegen eine durch das Gesetz gesonderte Klasse von Mitbürgern, welche Manche für eine öffentliche Meinung ausgeben möchten , jenes absondernde Gesetz selbst nicht zu überleben im Stande sind; so wie von der anderen Seite der aufopfernde Patriotismus, welcher an der Gesammtheit der Holländischen Juden in den letzten Jahren mehrfach gerühmt worden, zeigt, daß eine gewisse Eigenrhümlichkeit formeller und socialer Bildung, auf welche in Deutschland Viele ein so übertriebenes Gewicht zu legen affektiren, Jene nicht hindert, ihre rechtliche, ihre bürgerliche Stellung zu begreifen und das Vaterland, welches sie anerkannt, mit allen ihren Kräften zu lieben und ihm zu dienen. Wenn Hr. Str. das Beispiel von Holland außer Augen laßt, so versäumt er hingegen nicht, Norwegen anzuführen, wo „noch jetzt kein Jude „geduldet wird, so nothwendig auch dieser Staat der „jüdischen Kapitale bedürfen mag." Bet der An- I sührung dieser Autorität sollte es nicht unbeachtet »

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