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Der Jude · 1833-10-01 · Heft 19 (1.10.1833) · p. Seite 152

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Journal
Der Jude
Volume
2 (1833)
Issue
Heft 19 (1.10.1833)
Date
1833-10-01
Page
Seite 152 (sequence 4)
Language
German
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152 der öffentlichen Meinung hinlänglich erschöpfen? Sind etwa jene „viele wohlgemeinte Anregungen" aus einem der öffentlichen Meinung fremden Element hervorgegangen und war sie es, an welcher sie scheiterten oder durch deren Widerstand sie in ihren Fortschritten zum Ziele gehemmt wurde? Hat etwa die Emancipation der Juden in den 10 Zähren, wo die öffentliche Meinung in Deutschland, an Händen und Füßen gebunden, den Mund mit dem Knebel der Censur verschlossen, keine Regung und keinen Laut von sich geben konnte, Fortschritte gemacht und ist sie zurückgeschritten oder stille gestanden da, wo jene in den letzten drei Zähren ihre Bedeutung wieder geltend gemacht hat und zu einem größeren Einfluß auf die Gesetzgebung gelangt ist? War sie nicht vielmehr entschlummert mit allen übrigen Fragen der Freiheit und des Fortschritte und ist siö nicht mit diesen zugleich durch den mächtigen Ruf der öffentlichen Meinung erwacht? Ist es Hrn. Str. unbekannt geblieben, daß das erste Gesetz, welches in Deutschland unbedingt und ohne Rückhalt den Grundsatz der Gewissensfreiheit auf die rechtliche Stellung der Juden anwandte, das erste, welches eine wahre und wirkliche Emancipation aussprach, das Werk der Kurhessischen Skändeversammlung, also das Resultat eines mächtigen Aufschwunges und vollständigen Sieges der öffentlichen Meinung gewesen; daß es die nahe an Einstimmigkeit gränzende Mehrzahl der Volksvertreter, also der Volkswille in seiner reinsten und klarsten Gestaltung war, welcher die kleinlichen Beschränkungen verwarf, deren Beibehaltung die Engherzigkeit der Regierung irr dem Entwürfe vorgeschlagen hatte? Freilich ist jenes Gesetz, nachdem es in solcher Gestalt aus den Händen der Ständeversammlung im Mai 1832 hervorgegangen war, nachdem dessen Sanktion in den letzten Sitzungen jener Session wiederholt und dringend beantragt worden, nachdem von Seiten mehrerer Städte Petitionen zu Gunsten der Beschleunigung dieser Sanktion bei der Stände- Versammlung eingegangen, ohne daß auch nur eine einzige Stimme der Unzufriedenheit oder der Mißbilligung irgendwoher laut geworden nach allem Diesen ist jenes Gesetz freilich ein Jahr lang stillschweigend liegen geblieben, ohne daß die Sanktion desselben oder ein Wort der Erklärung, warum sie unterbliebe, erfolgt wäre. Aber war jene Verzögerung etwa ein Werk der öffentlichen Meinung? Oder war den Umstanden nach auch nur die Täuschung möglich, sie dafür zu halten? Konnte die Quelle jener befremdlichen Verzögerung in etwas Anderem gesucht werden, als in einer im Dunkeln schleichenden Intrige, welche, da sie den Organen der öffentlichen Meinung wieder von Angesicht zu Angesicht gegenüberstand, nicht ein Wort der Rechtfertigung oder der Deutung zu finden wußte, so daß dasselbe Gesetz in demselben freisinnigen Charaeter, in welchem es vor einem Zahre aus den Händen der Ständeversammlung hervorgegangen war, ihr kürzlich von neuem vorgelegt werden mußte und von neuem, und zwar dieses Mal ohne Widerspruch und ohne Erörterung, ohne andere Bemerkungen, als solche, welche den dringenden Wunsch unverzüglicher Sanktion aussprachen, angenommen ward? Sind Herrn Str. die Verhandlungen der Bairischen Kammer unbekannt geblieben, wo 11 Redner unter 14 sich für vollkommene Gleichstellung aussprachen? Hat er es übersehen, daß allenthalben, wo in Folge einer kräftigen Aeußerung der öffentlichen Meinung die Einführung einer Verfassung oder gründlicher legislativer Verbesserungen zur Sprache gekommenselbst Hannover und Sachsen nicht ausgenommen, auch die Nothwendigkeit einer Aenderung in der schmählich gedrückten Stellung der Zuden anerkannt, und selbst in den Verfassungsurkunden ausgesprochen worben, während der Zustand derselben noch kurz vorher als ein für alle Zeiten unveränderlicher betrachtet worden? Damals, als Hr. Str. ten sich bereits zwei Deutsche Ständeversammiungen für unbedingte Gleichstellung, die meisten anderen für Verbesserung des geltenden Zustandes arrsgejprochen, nur in einem einzigen Falle, in den Berathungen der zweiten Kammer der Badischen Landstande vom Jahre 1831, hatte sich eine illiberale Gesinnung geltend gemacht. Zn der gesammten Geschichte der Europäischen Repräsentativ-Verfassungen der letzten 50 Jahre findet sich kein einziges Beispiel, daß die Einführung einer Volksrepräsentation den Juden Verschlimmerung ihres Zustandes gebracht, wohl aber wiederholte Beispiele vom Gegentheil in- und außerhalb Deutschland, häufige glänzende Belege von der

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