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Der Jude · 1833-10-01 · Heft 19 (1.10.1833) · p. Seite 150

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Journal
Der Jude
Volume
2 (1833)
Issue
Heft 19 (1.10.1833)
Date
1833-10-01
Page
Seite 150 (sequence 2)
Language
German
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150 Gewissensfreiheit erhalten, zu welchem sich die große Mehrzahl der Geister in unserem Jahrhundert bekennte man wird jene Meinung vernehmen, welche in der Kurhessischen und Bairischen StandeversammllNrg ihre treusten und edelsten Organe gefunden. Man frage ferner den gesunden, unverr künstelten und unpartheiischen Sinn des Volkes, ob er denn Denjenigen, welcher von der unterdrückten zur herrschenden Religion übergetreten, und welchem das Gesetz ja nun ohne weiteres alle diejenigen Rechte verleiht, die es dem Zurückbleibenden vorenthalt, für würdiger, für seinen Mitbürgern näher getreten hält, ob er ihm in irgend einer Beziehung günstiger ist und ihm irgend eine Ehre, irgend ein Amr lieber zuerkennt, als wenn er feiner Religion treu geblieben wäre! Man belausche dle Aeußerungen öe& Meinung in einem jener zahlreichen Falle, wo Einer durch die Ablegung des Bekenntnisses der herrschenden Kirche sich zu einer höheren Stellung, die ihm früher versagt war, emporgeschwungen, und man wird an der Mißbilligung und dem Mißbehagen, welches sie ausdrückt, leicht wahrnehmen, daß sie, fei sie nun günstig oder ungünstig, in jedem Falle sich zu dem im Gesetze vorherrschenden Systeme der religiösen Unduldsamkeit wie etwas ganz fremdes verhält. Jene in der Gewohnheit allein noch wurzelnden Gefühle der Abneigung und des Neides, welche die Erinnerung selbst an die lange versiegte Quelle des Fanatismus, welcher sie einst entsprossen, verloren haben, find dem Uebergetrecenen, dem Gleichberechtigten eher noch ungünstiger, als zuvor und sehen in der ihm nunmehr unmöglich zu verweigernden rechtlichen Stellung nichts als eine unvermeidliche Kalamität. Diejenigen, welche billig und human genug sind, ihm diese Stellung von Herzen zu gönnen » würden sie ihm vor seinem Religionswechfel eben so gerne, vielleicht noch lieber gegönnt haben. Diejenigen, die es ohne Frömmelei und ohne Interesse an dm weltlichen Vortheilen, welche das System einer herrschenden Kirche bietet, mit der Religion ernst meinen, zucken bitter die Achsel über solche Vorfälle; Die, welche gegen alle Religion gleichgültig sind, freuen sich über die zunehmende Leichtfertigkeit, mit welcher man mir ihren Formen umgeht und über die Verachtung, welche ihr aus solcher! Vorgängen erwächst. So steht das System der religiösen Unterdrückung da, ein willkommner Vorwand für jede Leidenschaft, fede Selbstsucht, jede Lust, zu beschränken und auszuschließen, welche sich seiner bedienen mag, in seiner wahren Bedeutung aber von den Wenigsten gebilligt, von den Meisten mißdeutet, -von den Besten verachtet! Die öffentliche Meinung kann eine Gesinnung über die Emaneipation der Juden nur auf zwiefache Weise offenbaren, entweder indem sie, durch ihren direkten Einfluß auf die Gesetzgebung dazu berufen, über das abstrakte Prinzip der Rechtsgleichheit sich auszusprechen veranlaßt wird, oder, indem sie in Folge der ganz oder theilweise gestatteten Rechtsgleichheit sich über konkrete Fälle zu äußern har, in welchen ein Jude eine durch die ausschließenden Gesetze früher ihm versagte Stellung einnimmt oder einnehmen soll. ' Anderweitige Aeußerungen persönlicher Neigung oder Abneigung gehören nicht in dieses Gebiet; sie bilden keine Meinung über ein Rechtsverhältnis: so wenig, mit die Neigungen und Leidenschaften des Einzelnen sein Rechtsgefühl oder sein sittliches Bewußtsein ausmachen. Damit nun aber eine der Emaneipation entschieden günstige Meinung in jener ersten untrüglichsten Gestalt sich offenbaren, ja, damit überhaupt eine selbstbewußte öffentliche Meinung über eine Frage dieser Art sich bilden könne, ist es eine unerlaßliche^Nothwendigkeit, daß der Grundsatz der Rechtsgleichheit im Allgemeinen sowohl die Gemüther, als die Gesetzgebung und die Sitten durchdrungen habe, da in ihm allein, das positive Element siegt, welches eine solche Meinung, tzlbst abgesehen von allem Vorurrheil und aller Abneigung, welche ihm Widerstand leisten, rn's Leben rufen könnte. Wir sehen sehr wohl ein, dass, so lange die größere Masse des Volkes selber durch die Vorrechte der höheren Klaffen gedrückt ist, so lange sie die Ausschließung aller Angehörige« des Bürgerstandes von den ehrenvollen Stellungen des öffentlichen Lebens durch die Geburts-Privilegien des Adels dulden muß, oder so lange die Nation als ein Ganzes aller rechtlichen Selbstständigkeit, aller Theilnahme an der Anordnung ihrer eignen Angelegenheiten ermangelt, — daß sie so lange eine, wenn gleich uw Vieles härtere Zurücksetzung und Unterdrückung einer

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