Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 2 (1833)
- Issue
- Heft 19 (1.10.1833)
- Date
- 1833-10-01
- Page
- Seite 149 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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vor Jude. Periodische Blatter für Religion und Gewissensfreiheit. In zwanglosen Abtheilungen herausgegeben von Dr. Riesser. Zweiter Dienstag, den Land. 1. Dctober tSSZ. Mlit Ltönigl. Dänischem Allerhöchstem Mrivilegio. Eigenthum des Herausgebers. Zn Commission bei I. F. Hammerich in Mona. Betrachtungen über die Verhältnisse der jüdischen Unterthanen der Preußischen Monarchie. (Fortsetzung.) §8on direkter Wichtigkeit für unseren Zweck kann natürlich nur die Aeußerung der öffentlichen Meinung sein, welche sich nicht auf die Persönlichkeit der Zuden, auch nicht auf die Neigung oder Abneigung, gewisse Erwerbzweige mit ihnen zu theilen, sondern auf die Frage der rechtlichen Gleichheit, in ihrer wahren Gestalt und Bedeutung aufgefaßt, bezieht. Es fällt in die Augen, daß schon ein gewisser Grad von politischer Bildung erforderlich ist, damit sich eine Meinung über diese Frage selbstständig und getrennt von den Meinungen in Betreff jener anderen Verhältnisse offenbaren könne. Noch in höherem Grade gilt diese Abhängigkeit von einer gewissen Stufe politischer Bildung von der Art der Auffassung und Beantwortung jener Frage, welche eine Frage des Rechts, nicht der Laune und der Neigung, eine politische, nicht eine sentimentale Frage ist. Bei dem Mangel jener Bildung wird eS nicht schwer werden, durch die Verrückung des rechten Standpunktes der Sache die Ansicht Vieler zu verwirren, durch eine verfängliche Stellung der Frage mehr die Erinnerung an jene gespensterhafte Vorstellung in der Seele der Gefragten zu erwecken, 2r Bd. als man eine klare Anschauung von der Wirklichkeit der Dinge, um die es sich handelt, hervorruft. Eine solche verfängliche Stellung liegt z. B. in der Frage, wie sie Dr. Paulus und andere Gegner an die Spitze ihrer Erörterung gestellt haben „ob Christen von Zuden regiert werden sollen." Bedarf es doch nur einer leisen, für den minder Sprachkundigen kaum in Betracht kommenden Modifikation dieses Satzes durch Einschiebung einiger bestimmten Artikel, um die Sache so erscheinen zu lassen, als sei die Rede davon, den Staat sammt seinen christlichen Angehörigen unter die Botmäßigkeit der Juden zu stellen! Solche Verdrehungen und Zweideutigkeiten mögen wohl hie und da den Zweck erreicht haben, einen Widerstand und eine Verstimmung nicht gegen das Prinzip der Rechtsgleichheit, sondern gegen einen Zustand, welchen Selbstsucht und Bosheit statt seiner vorgespiegelt, rege zu machen. Man gebe aber der Frage ihre wahre, lebendige Bedeutung; man gebe ihr eine einfache, bestimmte und verständliche Fassung; man frage, ob der fähige, rechtliche, achtungswerthe und geachtete Mann zu einer höheren Stellung im Leben, in welcher er sich und Anderen nützlich zu sein vermöchte, nicht solle gelangen können, weil und so lange er sich nicht zur herrschenden Religion bekenne und man wird von den Meisten eine Antwort im Sinne des Grundsatzes der 20