Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 2 (1833)
- Issue
- Heft 18 (13.9.1833)
- Date
- 1833-09-13
- Page
- Seite 145 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Nach dieser Debatte wurde die zweite Lesung der bill, wie bekannt, mit 104 Stimmen gegen 54 verworfen. Wenn wir die vorliegenden Debatten mit den Verhandlungen vergleichen, welche über dieselbe Angelegenheit m Deutschland auf dem Gebiete der Legislation oder der Literatur in einem ungünstigen Sinne stattgefunden, so fällt uns ein großer, sehr beachtungswerther Unterschied zwischen beiden in die Augen. Das hervorstechendste Merkmal desselben ist, daß wir hier das Interesse der herrschenden Religion als den ersten und letzten Grund der festzuhaltenden Beschränkung offen geltend gemacht sehen, mir wiederholter ausdrücklicher Verwahrung gegen alle anderen Gründe, gegen solche insbesondere, welche eine persönlich gehässige Deutung zuließen: wäh rend in Deutschland gerade alle anderen Gründe, die der Sache fremdartigsten sowohl wie die gehässigsten, vorgebracht werden, nur um jenen einen, einzig schlagenden der religiösen Unduldsamkeit zu umgehen oder zu verhüllen. Die Gegner der Gleichstellung der Juden in England beginnen, wie wir jehen, alle mit der Versicherung, es sei in der Persönlichkeit, in den besonderen religiösen Ansichten der Juden Nichts, was der Emanciparion im Wege stehe; aber sie seien nicht Christen undkönnten deshalb zum Genüsse voller Bürgerrechte in einem christlichen Staate nicht zugelassen werden. Unsere Gegner in Deutschland hingegen fangen gewöhnlich damit an, ihrer eignen Aufklärung, ihrer Duldsamkeit, ihrer Ehrfurcht vor den Grundsätzen der Gewissensfreiheit, welche einen Unterschied zwischen den Bekennern der verschiedenen Religionen zu machen,, ihnen nicht gösiatteten, eine Lobrede zu halten; demnächst aber suchen sie die erforderlichen Gründe, um das Werk des Glaubensdespotismus aufrecht zu erhalten, im Talmud, im Handel, in der Physiognomie, in Verläumdungen und Albernheiten aller Art. Statt der ergnen obskuren Gesinnung schieben sie die der Unterdrückten vor; um den eignen Vorurtheilen zu fröhnen, brauchen sie die Vorurtheile Derer zum Vorwand, die unter dem Drucke der ihrigen seufzen. Gegen ein solches perfides Verfahren gehalten, erscheint das der Englischer? Lords bei aller Engherzigkeit und Unrichtigkeit der Grundsätze als ein redliches und wegen seiner Aufrichtigkeit achtbares. Der Grund der Verschiedenheit ist leicht aufzufinden. In England steht der Mangel an religiöser Aufklärung bei einem kleinen, aber für den Augenblick noch einflußreichen Theile der Nation, in Deutschland der Mangel an politischer Aufklärung bei einem größeren Theile der Nation der Erledigung der Angelegenheit entgegen. Die letztere verhindert die Auffassung der Sache von ihrem wahren, einfachen Standpunkte und gestattet den Gegnern, sie gänzlich zu verrücken und auf falsche Grundlagen zu stellen; die erstere macht es möglich, auf die richtig gestellte Frage eine auf Grundsätze der Unduldsamkeit und des Fanatismus gestützte Antwort zu geben. Die Sache der Gewissensfreiheit har in Deutschland weniger offene Gegner, das Prinzip einer herrschenden Kirche hat weniger offene Anhänger, als in England; aber dagegen haben die Grundsätze der politischen Freiheit, der Gleichheit vor dem Gesetze auch weniger warme und entschiedene Vertreter, so daß ihre Forderungen sich leicht durch eitle Vorwände beseitigen lassen. Wir wollen übrigens damit nicht sagen, daß es bei den Lords eben eine wahrhafte, reine Religiösität gewesen sekwelche sich der Annahme der Kill, entgegensetzte. Die Religion ist es nie, welche politische Bedrückungen in Anspruch nimmt, eine wahrhaft religiöse Gesinnung ist eS nie, welche für ihre Aufrechrhaltung streitet. Aber es sind Interessen der herrschenden Kirche und ihrer Geistlichkeit indirekt vermöge der Verwandschaft der Grundsätze bei der Sache im Spiele, wie sie in der Thac der Verfassung der Deutschen Staaten fremd sind; es findet zwischen dem einen Mißbrauch und einer Menge anderer, bei welchen jene Interessen auf direktere Weise betheiligt sind, jene „Sympathie, die in des Uebels Reiche herrscht," Statt, welche zu einer gemeinsamen Vertheidigung, wo alle Mißbrauche für einen stechen, auffordert; und es ist noch Btgotr kerie und Unduldsamkeit genug vorhanden, um sich ihrer zur Vertheidigung des ausschließenden Systems zu bedienen, ohne, wie es in Deutschland wohl zu geschehen pflegt, Kränkung auf die Unterdrückten zu häufen. Wäre jene bigotte, vvrurtheilsvolle Gesin-