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Der Jude · 1833-09-13 · Heft 18 (13.9.1833) · p. Seite 144

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Journal
Der Jude
Volume
2 (1833)
Issue
Heft 18 (13.9.1833)
Date
1833-09-13
Page
Seite 144 (sequence 4)
Language
German
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144 me besessen, während den Katholiken z. D. durch die Emaneipation nur diejenigen Rechte, in deren Besitz fie sich schon in früheren Zeiten befunden, zurückgegeben worden seien. Die Tharsache ist allerdings richtig; aber ich sollte kaum glauben, daß der edle Herzog in unseren Tagen sich der Be, drückungen und Verfolgungen, welche die Juden in früheren Jahrhunderten erfahren, als eines Arguments bedienen möchte. Der edle Herzog hat auch gesagt, daß keine unmittelbare Nothwendigkeit der Maßregel erwiesen worden, wie es in dem Falle der Kolonien der Fall gewesen, wo der Mangel an Europäischen Einwohnern eine solche Maßregel hervorgerufen habe. Wenn nun aber eine solche Maßregel mit Rücksicht auf die Kolonien auf den Grund des Nutzens hin getroffen worden, was wird denn aus jenen erhabenen religiösen Gründen, die man gegen die Bill geltend gemacht, nämlich daß, da unser Land ein christliches ist, seinem Glauben dadurch eine Beleidigung widerfahren würde? Was wird, frage ich, aus diesen hochfliegenden Lehren, wenn Rücksichten des gemeinen Nutzens hinreichten, um eine solche Maßregel für die Kolonieen zu rechtferti» gen? Nach meiner Ueberzeugung hat der ehrwürdige Erzbischof von Dublin die Frage auf ihren rechten Standpunkt gestellt, indem er behauptet hat, daß, obgleich die Bill eine Veränderung des Gesetzes mit sich bringe, doch der Umstand, daß es sich um die' Aufhebung von Beschränkungen handelt. Denen die Beweislast auflegt, welche der Veränderung wider, sprechen. Indem ich die zweite Lesung der bill unterstütze, stütze ich mich auf den Geist der Englischen Gesetze, auf Gerechtigkeit und gesunden Menschenverstand.' Es scheint wir, als habe sich ein Jrrthum in die Erörterungen über diesen und über ähnliche Gegenstände eingeschlichen, wenn man annimmt, daß der Vorschlag allein dahin ziehlt, einer bestimmten Sekte neue Rechte zu ertheilen. Das ist nicht der Fall; denn, die Ertheilung staatsrechtlicher Privilegien bezweckt die Wohlfahrt-und den Nutzen Aller. Die Ausschließung Einzelner von solchen Privilegien schmälert nicht nur die Prärogative der Krone, sondern sie beschrankt auch das Volk in der Wahl seiner Repräsentanten. Der Staat darf der Dienste keines seiner durch die Geburt ihm angehörigeü Unterthanen durch solche Ausschließungen beraubt werden. Ich mißbillige deshalb alle noch geltenden Beschränkungen der Art mit der einzigen Ausnahme der auf das Eigenthum bezüglichen, auf welche ein ehrwürdiger Prälat sich bezogen hat; denn es ist norhwendig, daß dem Staate die sicherste Bürgschaft gegeben werde, daß Diejenigen, die ihm dienen, bei der allgemeinen Wohlfahrt betheiligt sind. Mit dieser einzigen Ausnahme mißbillige ich alle Beschränkungen; auch finde ich in dem Charakter und in der Religion der Juden Nichts, was sie von der Erreichung jener hohen Stellungen ausschließen sollte, welche das gegenwärtig geltende Gesetz ihnen versagt." Lord Se grave: „Ich bedaure es sehr, bei dieser. Gelegenheit von einer großen Anzahl edler Lords, mit welchen ich gewöhnlich stimme, in meiner Meinung abzuweichen. Es war immer mein Wunsch und Wille, allen Klassen von Religionsbekennern die größtmögliche Duldung zu Theit werden zu lassen und ich fühle, daß ich , indem ich gegen die bill stimme, in einem gewissen Grade von der bisher befolgten Regel abweiche. Aber die Frage ist in diesem Falle'wesentlich eine christliche und, da ich mich zum Christenthume bekenne, so kann ich mich nicht entschließen, die gegenwärtige bill zu unterstützen." Lord Howden widersehr sich der bill, weil er überzeugt sei, sie würde der protestantischen Kirche und den Interessen des Landes nachtheilig sein. Der Earl von Gosford: „Wenn ich glaubte, daß ein Jota des Christenthums durch die vorliegende bijl gefährdet "würde, so würde ich mich ihr auf's kräftigste widersetzen; da ich aber überzeugt bin, daß Politik und Gerechtigkeit dafür sprechen, wahrend sie keine Aufopferung eines Grundsatzes oder einer Glaubensmeinung erheischt, so werde ich sie unterstützen. Weit entfernt, daß sie die Religion verletze, bin. ich vielmehr der Meinung, daß sie dieselbe fördern wird; denn Menschen ihres abweichenden Glaubens wegen Fesseln anzulegen, stimmt vielleicht mit dem Namen, aber gewiß nicht mit dem Geiste des Christenthums überein."

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