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Der Jude · 1833-09-13 · Heft 18 (13.9.1833) · p. Seite 143

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Journal
Der Jude
Volume
2 (1833)
Issue
Heft 18 (13.9.1833)
Date
1833-09-13
Page
Seite 143 (sequence 3)
Language
German
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länder, als eine unabhängige Ration, nicht gehalten sind, dem Beispiele Frankreichs zu folgen; was aber dieses L<md betrifft, so muß ich bemerken, daß sich Derselbe in einem vollständigen Jrrthume befindet. Die Juden sind dort allerdings vollkommen gleichgestellt, ihre Rabbineu erhalten sogar ein Gehalt von der Regierung, ihre Religion ist also gewissermaßen öffentlich anerkannt. Ich habe über diesen Gegend stand mit ausgezeichneten Juristen des Auslandes korrespondirt. Ich bedaure es, von dem edlen Herzoge in meiner Meinung abzuweichen; aber ich bin von der Gerechtigkeit der in Rede stehenden Ansprüche so sehr durchdrungen, daß ich es für meine Pflicht halte, die Bill zu uttterstützen. Der Herzog von Wellington: „Ehe wir über einen Gegenstand, wie der vorliegende ist, ein Gesetz zu machen beginnen, müßte meines Erachtens die Rothwendigkeit dieses Beginnens streng erwiesen werden. Als die Gesetze, welche die Aufhebung der auf den Katholiken und Dissenters lastenden Beschränkungen verordneten, dem Parlamente vorgelegt und genehmigt wurden, da wurde der Beweis geführt, daß die Gesetze, welche dadurch abgeschafft werden sollten, nicht langer gelten dürften. Uebrigens hatten Katholiken im Parlament gesessen, ehe jene Beschränkungen verfügt waren. War das etwa der Fall mit den Juden? Gewiß nicht. Die Juden wurden immer als feindliche Fremde betrachtet von den Zeiten Eduard des ersten bis zu den Zeiten der Republik. Der gelehrte Lord-Kanzler hat sich auf Gesetze bezogen, welche den Juden Jndulgenzen gestatten. Diese Jndulgenzen wurden aber den Juden in den Kolonien verliehen. Der Grund davon war, daß man in den Kolonien Europäischer Einwohner bedurfte. Jetzt aber existirt kein solches Bedürfniß. Nein; die Bill wird einem ganz anderen Grundsätze zu Gefallen eingebracht, nämlich weil sie den liberalen Principien des Tages entspricht. Sollen wir nun eine solche Bill zulaffen, ohne daß ihre Rothwendigkeit untersucht, ohne daß ein weiterer Grund für dieselbe angegeben werde? Der gelehrte Lord-Kanzler hat zu beweisen versucht, daß die Beibehaltung der Worte „ bei dem wahren Glauben eines Christen" der Heuchelei Vorschub leistet, während sie gewissenhafte Gemüther zurückschreckt. Sollen wir etwa, um dem Mzuhelfen, jedes Schutzmittel für die Erhaltung des Christenthums in diesem Lande wegwerfen? Unser Land ist ein christliches und ich meinerseits könnte es nie über mich gewinnen, dem Könige, welcher auch das Haupt der Kirche ist, den Rath zu ertheilen, ein Gesetz zu sanktionir ren, welches Leute, die, so achtungswerth sie auch immer sein mögen, doch nicht Christen sind, zu allen Staatsamtern und zu Sitzen im Parlament zulässig erklärt. Ein edler Marquis hat mir Vorwürfe gemacht, weil ich gelächelt, während derselbe in einer früheren Debatte mit einiger Ueber treibung von den Auszeichnungen sprach, welche Juden in anderen Staaten erlangt hatten. Ich muß mich wohl bei dem edlen Marquis wegen meines Lächelns entschuldigen; indeß schien mir der edle Marquis in seinem Lobe allerdings ein wenig zu übertreiben. Man hat gesagt, daß nicht weniger als 15 Offreire jüdischen Glaubens in der Schlacht bei Materloo gedient haben; auch ich habe gar manche Offciere dieses Glaubens von großem Verdienste und Auszeichnung gev kannt; dennoch muß ich wiederholen, daß sie nicht Christen sind und daß ich mithin als das Mitglied einer christlichen gesetzgebenden Versammlung dem Haupte der Kirche nicht rachen kann, ein Gesetz zu geben, welches sie zu allen Rechten und Privilegien der Christen zulaßt. Was die Aeußerung des edlen und gelehrten Lord-Kanzlers betrifft, daß das Chris stenchum, welches einen Theil des Landesgesetzes bilde, lediglich das Christenthum der Anglikanischen Kirche sei, so muß ich bemerken, daß ich immer der Meinung gewesen, dieser Satz gelte von der christlichen Religion im Allgemeinen. — Aus allen diesen Ursachen vermag ich keinen Grund einzusehen, warum der vorliegende Gesetz-Entwurf durchgehen sollte." Lord Melbourne: „Da ich den Vorschlag, die Bill zum zweiten Male zu verlesen, zu unterstützen gedenke, so sei es mir vergönnt, einige Worte zur Rechtfertigung meiner Abstimmung zu sagen. Der edle Herzog hat eine Unterscheidung aufgestellt zwischen den Juden von der einen und den Katholiken und anderen dissentirenden Sekten von der anderen Seite, in sofern die ersteren Rechte in Anspruch nehmen, welche sie noch 19*

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