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Der Jude · 1833-09-06 · Heft 17 (6.9.1833) · p. Seite 139

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Journal
Der Jude
Volume
2 (1833)
Issue
Heft 17 (6.9.1833)
Date
1833-09-06
Page
Seite 139 (sequence 7)
Language
German
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139 det, welche Diejenigen von den höchsten Staatsämrem ausschlöffe, die sich nicht zum Evangelium der kennen; aber woher kommr das? Weil es nie für möglich gehalten wurde, daß Solche zu ihrer Besetzung in Vorschlag gebracht würden. Man hat gesagt, es würde auL dem Durchgehen der KLU keine Gefahr erwachsen;, auch ich glaube nicht au eine solche Gefahr; aber, es würde unweise sein, eine solche Maaßregel anzunehmen, weil mcm dadurch unfehlbar, dem Volke die Idee einflößen würde, daß die gesetzgebende Gewalt gleichgültig gegen die christliche Religion sei. Ohnehin nimmt die Meinung überhand, daß die gesetzgebende Gewalt Fragen dieser Art allzu gleichgültig behandle. Es wäre ein Unglück für das Land, wenn jene den großen Grundsatz fahren lassen wolltedaß das Christenthum unter allen Umstanden aufrecht zu. erhalten. Die Uuannehmlichkeiteu, welchen Hie Juden unterworfen sind, sind gering im Verhältniß zu dem Ungemach, welchem die Nation durch ein solches Gesetz ausgesetzt sein würde und die Juden sollten, denke ich, unter solchen Umständen ihre Ansprüche, aufgeben. Ich habe gegen die Persönlichkeit der Juden nichts einzuwenden; im Gegenrheil Habe ich sie, so oft ich Gelegenheit hatte, Deren zu beobachten, als Leute von liberalem Sinn und loyalem Character gekannt. Ungern widersetze ich mich ihren. Wünschen; aber, damit der Grundsatz nicht aufgegeben werde, . daß unsere Verfassung eine, christliche ist, halte ich es für meine Pflicht, gegen die bili zu stimmen." , DerxBischof von Chichester: „Die meisten Leute übertreiben den Unterschied zwischen Juden und Christen.' . Die Juden sind die älteren Brüder der Christen und der.Glaube lehUt uns, daß sie am Ende zum Christenthum werden bekehrt werden. Es kommt darauf an, ob chre Bekehrung nicht leichter durch Güte und Versöhnlichkeit, als durch Härte und Ungerechtigkeit vollbracht werden wird. Da ich der ersteren Meinung zuge- >rhan bin, so werde ich für die Kill stimmen." Lord Clifford. „Ich bin entschlossen, die Motion zu unterstützen; aber, ehe wir weiter gehen, wünsche ich an den edlen Lord-Kanzler die Frage zu richten, ob die Juden sich in derselben Lage, wie ehemals die Römischen Kacholiken, befinden, d. h. ob sie durch ihre Geburt die Rechte Englischer Bürger besitzen. Wenn das ist, so sind sie zu allen Privilegien, weiche die Englische Verfassung ertheilt, berechtigt. Diese Lehre ward von einem der größten Staatsmänner und Vertheidiger der Volksrechte, welchen'England je besessen, von Hrn. Fox aufgestellt; und auf diesen Grund wurde die Gerechtigkeit der katholischen Sache gestützt. Wenn sich die Juden zu irgend einer Lehre bekennten, welche den Grundsätzen der Verfassung des Landes Umsturz drohten, so wäre das Haus wohl zu rechtfertigen, falls eö diese abhelfende Maaßregel verwürfe. Aber die christliche Gemeinde des Landes ist stark genug, um den Juden den Vortheil eines solchen Gesetzes zu gestatten; ich glaube daher, es würde unser unwürdig sein, eine solche Rücksicht vorwalten zu lassen. Der Lord-Kanzler. Ans die unerwartete Aufforderung, mich über einen Gegenstand von Wichtigkeit zu erklären, will ich meine Meinung darüber in wenigen Worten äußern. Allerdings sind nach» meiner Meinung und nach der Meinung, zu welcher sich die tüchtigsten Juristen des Landes bekennen, die Unterthanen Seiner Majestät, welche der jüdischen Religion anhängen, zu den Rechten, Freiheiten und Privilegien aller übrigen Unterthanen befugt, wo nicht bestimmte positive Gesetze sie in einzelnen Beziehungen ausschließen. .Diese Frage ist übrigens zu verschiedenen Zeiten behandelt und die Rechte der Juden als geborner Unterthanen sind häufig in Zweifel gezogen worden. Die Gegner ihrer Zulassung zum Genüsse gleicher Rechte haben behauptet, die Juden würden von, den Landesgesetzen, immerwährend als Fremde betrachtet, ja als solche Fremde, welche sich in einem Zustande fortwährender Feindschaft gegen die Verfassung befänden. Indessen sind diese extremen Meinungen m Anwendung, Inhalt und Wirkung außer Kraft, getreten. Ich glaub-e, es wird vor keinem Gerichtshöfe des Landes die Behauptung aufgestellt werden, daß Leute, die sich zur Mischen Religion bekennen, zu den Fremden, welche feindselig gegen die Verfassung gesinnt sind, zu zahlen seien. Die Bestimmungen der Statuten sind klar und deutlich. Alle Gesetze, welche die Juden treffen, sind ursprüng-

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