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Der Jude · 1833-08-27 · Heft 16 (27.8.1833) · p. Seite 130

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Journal
Der Jude
Volume
2 (1833)
Issue
Heft 16 (27.8.1833)
Date
1833-08-27
Page
Seite 130 (sequence 6)
Language
German
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1 Keine andere, als das Hepp! Hepp! der unsterblichen Gassenbuben von 1819 und die unruhigen BeweMNgen der Krämer zu Danzig, „als man den „ Juden einen bequemeren Platz für ihre Jahrmarktsbuden eingeräumt hatte." Armes Vaterland! Bejammernswertes Deutsches Volk, wenn jener unberufene Deuter Recht hätte I Was man als den Inhalt der öffentlichen Meinung anderer großer Nationen zu rühmen pflegt, das ist das begeisterte streben für eine fme Verfassung, für die Herrschaft eines für Alle gleichen Gesetzes, für freie Aeußerung des Gedankens durch die Bürgschaft eines rechtlichen Verfahrens statt ichrankenloser Willkür, für National r Unabhängigkeit und National - Ruhm! Zu den Bestandtheilen deiner öffentlichen Meinung aber soll die Rohheit.deiner Gassenbuben und der Neid deiner Krarmr gehöMn! Es wird weniger Erörterungen bedürfen, um es in ein deutliches Licht zu sehen, wie Och Dasjenige, was wir öffentliche Meinung nennen und was, wie wir glauben, die Weltgeschichte so nennt, zu den einzelnen Bestrebungen und Aeußerungen des Widerwillens verhält, welche sich unseren Ansprüchen auf rechtliche Gleichstellung allerdings hie und da entgegenstellen. In den konkreten Meinungen und Neigungen, Vorurtheilen und Leidenschaften Einzelner, seien ihrer Wenige oder Viele, ist ein Maaßstab für das Recht, so wenig wie für das Wtengeseh enthalten. Beide sind vielmehr dazu 6c* rufen, das eine durch ckcheren, das andere durch in- , neren Zwang den Eigenwillen zu beugen und zu unterwerfen., die Aeußerungen des Eigennutzes wie des Hasses MMndigen und den Forderungen der Sittlichkeit und desGesammtwohls zu unterwerfen. Die Quelle des Rechts, kann also nicht in eben Demjenigen zu suchen sein,' was das Recht überwinden und beherrschen sott; »die Herstellung des Gleichgewichts kann nicht eben denselben rohen Kräften und Willensrichtungen anheimgestellt -werden, welche in ihrer Uugebundenheit es stets zu stören geneigt sind und durch die Macht des Rechts, dMch die Gewalt des Gesetzes stets daran verhindert Eden müssen. Die Abneigung und die Mißgunst Vieler gegen. Einzelne *) Str., .S. 22. kann eben so wenig ein Element der Gesetzgebung bilden., wie die Einzelner gegeneinander. Der Verdruß der Danziger Krämer über die den Juden gestattete Rechtsgleichheit in Betreff ihrer Jahrmarktsbuden verhalt sich zu der Gesetzgebung gerade eben so, wie der Neid irgend eines Taugenjchrfts über den Erwerb eines fleißigen Mannes und wen» die Gesetzgebung die Befriedigung solcher Tender^en als ihre Aufgabe erkennte, so wüßten wir kein durchgreifenderes Mittel, als daß sie dem Neide und der Habsucht des Stärkeren die Beraubung des Schwächeren, sei es um sein Eigenthum oder um seine freie Thärigkeit gestatte. Wir gestehen, daß wir, — wenn wir das Verhältniß lediglich von seinem moralischen Standpunkte betrachten lieber in einem solchen s. g. Zustande der Natur,, d. h. m einem ausgesprochenen Zustande der Gewaltthatigkeit leben möchten, wo wir uns doch mit unseren schwachen Kräften durch Muth und Beharrlichkeit gegen die Uebermacht wehren dürsten und die Hoffnung eines einstmaligen wahrhaften Rechtszustarches vor Augen hätten, als in einem Zustande, der, mit dem lügenhaften Scheine des Rechts bekleidet, doch uns gegenüber nichts als der Ausdruck der Gewalt, der Habsucht und des Haffes einer überlegenen Mehrheit ohne Hoffnung auf die Herstellung eines rechtlichen Verhältnisses wäre. Die wahre Aufgabe der Gesetzgebung ist nun aber gerade die entgegengesetzte, wie ein Jeder einsehen muß, der von ihren Bedingungen und Zwecken eine einigermaßen deutliche Vorstellung sich gemacht hat. Wert entfernt,- sich dem Haffe, dem Neide, der mit der Gewalt gepaarten Lust, Andere zu unterdrücken, zu beherrschen und zu beschMken, wie sie in der ungezügelten Sinnesweise Einzelner oder ganzer Massen hie und da liegend anzuschmiegen und ihnen zu stöhnen, muß sie vielmehr da das mächtigste Gegengewicht zurHWeüung des Rechtszustandes eintreten lassen, wo physische Ueberr macht und Leidenschaft am leichtesten Unrecht zu üben geneigt sind. Nicht dem Haffe und der Eigensucht zu stöhnen, sondern sie zu zügeln werden Gesetze gemacht. Gerade darum, weil Privilegien, Kastenwesen, Corporationsrechte, Iürücksttzungen wegim Geburt oder Religion Zrvwftalt, Abneigung und Geringschätzung erzeugen und nähren, indem Oe ihnen

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