Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 2 (1833)
- Issue
- Heft 16 (27.8.1833)
- Date
- 1833-08-27
- Page
- Seite 127 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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in enger Verbindung mit einem vollständigen Systeme von Zwangsmaßregeln angerachen; nur die Frei- Herr, die hier doch fürwahr zwischen den Extremen des Zwanges die wahrhafte rechte Mitte bildet, hat gar keinen Vertreter gefunden; von einem Versuche der Verständigung «ber zwischen Regierung und Ständen über diesen schroffen Gegensatz ist keine Spur zu firrden! Wir möchten ein solches Treiben eher mit einen; Blindekuh-Spiel, als mit dem lebendigen Zusammenwirken gesetzgebender Gewalten vergleichen. . Hr. S t r. hat indessen auch über diesen Punkt eine andere Meinung. Er findet eben darin das Vorzügliche der Provinzialstände, daß fie „ ganz felbstständig verhandeln, ohne von dem Einflüsse und dem „Rednertalenre eines Ministers irgend abhängig zu „sein" und behauptet besonders aus diesem Grunde, „ daß die Provinzialstande in dieser Beziehung ein „weit zuverlässigeres Qrgan tzep.öffentlichen Meinung „find,. als es eine allgemeine Deputirren - Kammer -»sein würde." Schade in der That, daß die Beter raninn des Europäischen Repräsentativ r Systems, die Englische Kammer der Gemeinen,. Schade, daß die Französische Deputirten-Kammer und die. Wahlkammern der konstitutionellen Staaten Deutschlands sich «sch nLM z« dem Grade der Unabhängigkeit und der Zuverlässigkeit zu erheben vermocht haben, welche dem Ideale einer freien Verfassung, wie dasselbe von Hm. Sir. ,aufgefaßt wird, entsprechen! Freilich möchte man fragen, -was denn das für eine Art von Selbstständigkeit sein wüßte, die sich von dem Wrflußd. h. der Intelligenz unabhängig zu erhalten bemüht ist, was das für eine öffentliche Meinung wäre, welche der nöthigen Energie erwaur gelte, um einem DeWMngsorgane gegenüber sich frei zu äußern und ihre Rechte zu behaupten. Frei-!Äh möchte man nach dem tieferen Grunde der Erscheinung fragen, daß die Regierung -eines jedem konstitutionellen Staates den Gang ihrer Wirksamkeit gehemmt, ja ihre Existenz gefährdet ex^hten würde, wvnmman ihr das Recht entzöge,, ihre.Ansichten in offenem Rede .^r Volksvertretung gegenüber zu entwickeln und zu verrheidigen, während die Preußisthe Regierung ihre Provinzialstande ohne die mindeste SoW berathen und beschließen läßt, was sie wollen, ohne daß es ihr der Mühe werth schiene, ein Ge- I wicht der Einsicht und der Erörterung von ihrer Seite mit in die Wagschale zu legen. Die Antwort auf diese Frage liegt offen da für Zellen, welchem darum zu rhun ist. Erfahrung und Nachdenken zeigen, daß eine solche völlige Zsolirung zwischen den verschiedenen Staatsgewalten durchaus unzulässig ist und den Organismus des Staatslebens in's Stocken bringen müßte; daß sie nur da möglich ist, wo die eine oder die andere der Gewalten, wenn ich sie io nennen darf, eine ganz nichtige, machtlose ist, wie os zur Zeit der sssemblee congtitusnte, wo bekanntlich die Minister von den Berathungen der Versammlung ausgeschlossen waren, das Königthum war, wie es im Fall der berathenden Provinzialstande die Volksvertretung ist. Wo dasjenige Werk, welches aus den Händen der deliberirenden Versammlung hervorgehen soll, die Form und die Bedeutung des Gesetzes haben muß, zu dessen Geltung in seiner unmittelbaren Gestalt durch die Zustimmung der anderen Gewalten erhoben zu werden es von seinen Urhebern bestimmt ist; wo eine Anordnung ohne die Einwilligung der Volksvertretung nicht Gesetzes, kraft erhalten kann; wo vermöge des Rechts der Steuerbewilligung die ganze Wirksamkeit der Regierung überhaupt nicht ohne die Mitwirkung jener in ihrem regelmäßigen Gange erhalten werden kann: da freilich ist es nochwendig, daß alle Kräfte Md alle Einsichten bei der -Berathung Mitwirken; da muß jeder höhere Standpunkt, wekher einen freien Blick, ein unpartheiisches Unheil gestattet, seine Organe finden, M muß jedem legitimen Einflüsse, da muß Allem, was uneigennützig und edel und weise ist, die Waffe der Beredsamkeit als das scharfgeschliffene Schwerdt der Wahrheit zum freien Gebrauch Ln die Hand gegeben werden; da muß die Macht des Gedankens, das Feuer der Empfindung in aller ursprünglichen Stärke walten und wirken, damit aus dem Kampfe der Meinungen der Sieg der Wahrheit, damit aus der lauternden Gluth der Prüfung die von den Schlacken der Gemeinheit gereinigte öffentliche Meinung als das gediegene Metall hervorgehe, aus welchem das blanke Schwerdt des Gesetzes, aus welchem die eherne Bildfäule der Gerechtigkeit gefertigt werde; da endlich gebührt auch der Regierung eine Stimme und zwar eine einflußreiche, gewichtige 174