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Der Jude · 1833-08-09 · Heft 15 (9.8.1833) · p. Seite 120

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Journal
Der Jude
Volume
2 (1833)
Issue
Heft 15 (9.8.1833)
Date
1833-08-09
Page
Seite 120 (sequence 4)
Language
German
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berri *). Ein solches Raisonnemeut aber ist schlechthin unwiderleglich, und, wo die s. g^ Gesetzgebung oder ein Theil der gesetzgebenden Gewalt der Ausdruck solcher Gesinnungen ist, da ist an jene oder an diesen ein jedes Wort der Ueberzeugung und der Erörterung verschwendet; da ist allerdings in dem monarchischen Prinzip, welches über den Interessen steht, das einzige Heil der Unterdrückten zu finden. Wenn wir also jene Gesinnung in den Wünschen der Preußischen Prov.inzialstande genau wieder finden, so stimmen wir allerdings diesen gegenüber mir Hrn. Streck fuß überein, wenn er sagt, daß „die „Juden, was sie in Preußen Gutes zu hoffen Hauben, von der Weisheit und Güte des Königs er- „warten mögen," wodurch er freilich — wie Jost treffend bemerkt, — zu erkennen giebt, „daß die „Aeußerungen der Stände , die er-zu Hülfe ruft, „weder weise noch gütig seien." — Aber freilich sind wir durch Nachdenken sowohl, als durch eine fast ohne Ausnahme übereinstimmende Erfahrung — und darin sind wir eine ganze Welt, weit mit Hrn. Str. auseinander — zu der Ueberzeugung gelaugt, daß eine wahrhafte, gesetzgebende Volksvertretung, wenn auch nicht bei ihrem ersten Auftreten, doch nach dem ersten Durcharbeiten des ihr inwohr nenden Geistes ganz andere Grundsätze und Gesinnungen herrschend machen, ganz andere Resultate an's Licht bringen würde. Der Umstand an und für stch, ob die Juden an den Wahlen zur Volksvertretung aktiven Theil Nehmen, wie in Baden, in Kurhessen, in B ra u nschwei g oder ob sie davon ausgeschlossen sind, wie in Preußen, kann hier allerdings keinen reellen Einfluß ausüben und stch in der Zusanmensehung der Vertretung auch nicht in *) Eine füv jen^ Gesinnung sehr bezeichnende Thatsache ist uns kürzlich aus Mecklenburg mitgetheilt worden. Auf dringende Kerwendung der Regierung haben die dortigen ganz auf mittelalterliche Weise zusammengesetzten Landstande bereits zweimal eine besondere Concesston zur Advokatur an einen Juden ertheilt. Das zweite Mal aber haben sie ausdrücklich verlangt, die Regierung solle bekannt machen, daß die Concession keinem Dritten mehr ertheilt werden würde! Was, soll man von einem solchen Verfahren sagen? Ist darin ein Gedanke der Religiosität, des'öffentlichen Nutzens oder sonst irgend ein anderer, als der eines elenden Auttstinteresse, einer Beschränkung der Konkurrenz nach Art einer Schneidergilde? der leisesten Beziehung direkt bemerkHch machen. Es ist hier überhaupt nicht, wie ln fast allen anderen Kollistonsfällen, z. B. zwischen Adel und Bürger, ein Interesse, das gegen das Andere, eine Gewalt, die gegen die andere in die Wagschale gelegt und dagegen ausgeglichen werden könnte; sondern es ist unsere Hoffnung lediglich auf die sich erhebende und veredelnde Gesinnung der Mehrheit, auf die in den Gemüthern Platz gewinnende Ueb erzengung, daß nur das Gesetz sei, was den Vortheil Aller auf gleiche Weise und micht die Interessen der Gesetzgebenden allein beachte, auf eine Verfassung endlich, welche jene Gesinnung begünstigt und erzeugt, ja bedingt, gerichtet, und das ist die Hoffnung, die wir auf die'Entwickelung des konstitutionellen Lebens bauen. Hr. Str. findet nun eine solche Hoffnung von unserer Seite sehr abgeschmackt und legt ihr (S.7-8) neben einer absichtlichen Verblendung über die öffentliche Meinung die allerlacherlichsten und absurdesten Motive unter. Er tadelt insbesondre unseren Glam ben, „daß stch mit der Entwickelung des kovstitutio- „ netten Lebens nicht nur die Form des Staats, fon- „dern auch das Wesen der Dinge ändere, weil au- . „ßerdem die aus der Natur derselben sich gestaltende „öffentliche Meinung bei der. eivgreifendern Theil- „ nähme der Nation an der Gesetzgebung nur noch „ entschiedener sich gegen die Juden aussprechen wird." Es wäre entsetzlich, wenn es wahr wäre, daß das Ziel der edelsten Hoffnungen und Bestrebungen der Europäischen Menschheit uns allein Verderben drohte, daß Banner und Losungswort der allgemeinen Freiheit uns allein von Allen die Dauer der Knechtschaft brächten, daß bei dem Siege jeder Freiheit die Gewissensfreiheit allein, die edelste von allenunterliegen müßte. Es verlohnte sich fürwahr der Mühe, den ernsthaftesten Kampf um diese Frage zü führen, und jene Aussicht uns zu erheitern, falls es auch die tiefsten, umfassendsten Forschungen irn Gebiete geschichtlicher und philosophischer Wahrheit erforderte. Aber glücklicher Weife ist es nur nöthig, die auf der Oberfläche vor Aller Augen siegenden Thatsachen in ihr rechtes Licht zu sehen, um uns von jener schwe- ( ren Sorge zu befreien. — Was zuvörderst die Bemerkung des Hrn. Str. über „Fotm des Staates"

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