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Der Jude · 1833-07-26 · Heft 14 (26.7.1833) · p. Seite 115

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Journal
Der Jude
Volume
2 (1833)
Issue
Heft 14 (26.7.1833)
Date
1833-07-26
Page
Seite 115 (sequence 7)
Language
German
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115 sie zu Tage fördern, ausprägsw rmch, für erforderliche Wir fühlen uns freilich dieser wichtigen Arbeit Mresweges ganz gewachsen und wünschen, daß kundigere und fähigere Männer diesen Gegenstand erschöpfen mögen; indeß Hoffen wir doch unseren Lesern einige Anr^ung zum gründlicheren eignen Nachdenken darüber zu geben; und sie werden es uns zu Gute halten, *) wenn wir zu diesem Behufe etwas weiter ausholen zu müssen glauben. Die Interessen der einzelnen Menschen widerstreiten einander von Natur nach den nothwendigen Gesetzen des Raumes und der Körperwelt, an welche sie gefesselt sind. Die Aufgabe des Staates ist es nun, einen höheren Standpunkt ausfindig zu machen, auf welchem sich die Interesse aussöhnen, weil ein Zeder zu der Erkenntniß genöthigt wird, daß ihm wehr gegeben und gesichert wird, als er bei Oer rücksichtslosen, gewMßlMen Verfolgung des eignen Vortheils von Men Seitm und der allgemeinen Nichtachtung der gegenseitigen Interessen je ruhig und sicher besitzen und genießen könnte. Dieser Standpunkt ist der des Rechts, des Gesetzes, der dadurch möglich wird $ daß die Menschen der Welt des Geistes, des Gedankens ebenso nahe und innig, wie der Körperwelt, angehören, daß mithin die Einheit der einen die wilde Mannigfaltigkeit der anderen zu ordnen und zu beherrschen, daß die Harmonie der Erkennrniß und vernünftigen Einsicht den Kampf der streitenden Interessen und Leidenschaften auszugleichen und den Frieden zu stiften und zu erhalten vermag. Wem aber das Werk anvertrauen, daß er jenen erhabenen Standpunkt finde und von ihm aus allein Gesetze und Rechte schaffe, die Allen gleiche Gewähr leisten und gleichen Nutzen bringen? Wie es bewirken, daß wirklich die Äer allem besonderen Zntereffe stehende Einsicht das Gesetz zum Vorthekl Aller wache? Wie es verhindern, daß nicht das Gesetz selber ein Werk und das gefährlichste Werkzeug des EigeWutzes Derer werde, die es zu wachen berufen sind? Bei vorausgesetzter Unpartheilichkeit ist freilich die Meinung der Mehrheit die sicherste äußere Bürgschaft für das rechte und nützliche, welche der ¥) Beachtungswerth ist die Bemerkung von Jost, S. 23. Man > vergleiche auch den ersten Band des Juden, Rr.22 oder Kritische Beleuchtung, S.12L-128. menschliche Verstand ausfindig machen kann: aber Wer bürgt für diese llnparchMsthkeir? Wer bürgt daOr, daß nicht die Meinung Der Mehrheit auch lediglich die Interessen und Leidenschaften der Mehrheit vertrete und die MMderzahl unterdrücke? So kann in einem Lande, wo das Agrikulturintereffe das der Mehrheit ist, das Interesse des Handels oder der Fabrikation durch jenes unterdrückt werden und umgekehrt; *) oder es kann dek Glaube der Mehrheit den der Minderheit unterdrücken und feine Anhänger rechtlos machen. Dasselbe Resultat, — nur extensiv schlimmer, wenn gleich intensiv weniger Wimm — ist da zu befürchten, wo die Gesetzgebung einer Minderzahl, selbst wenn diese aus Klügeren und Erfahrneren bestände, in die Hand gegeben ist z. B. dem Adel, den größeren Grundbesitzern , der Geistlichkeit. Hier ist zu besorgen, daß diese Minorität, die es nur der Zahl nach ist, während sie an Macht und Bedeutung, an Einfluß und Reichthum die bei weitem gewichtigere Hälfte darstellt, die gejehgebende Gewalt zur Unterdrückung der Mehrzahl z. $5* zur Niederhaltung des Dürgerstattdes, zur Aufrechthaltung der Leibeigenschaft, zur ewigen Erhaltung der^ Besitzlosen im Zustande der Besitzlosigkeit mißbrauchen. Es werden immer nur d i e Stände frei sein und rechtlich gesichert, welche Antheil. an der Gesetzgebung haben und die davon Ausgeschlossenen werden auch von der Garantie für ihre Rechte und ihre Freiheit, um deren Witten der Staat geschaffen ist und der Bürger ihm Gehorsam leistet, ausgeschlossen sein. Aber auch in dem unmittelbaren Konflikte der verschiedenen Interessen das Resultat ihrer definitiven Verständigung zu suchen, *) Mit vielem Scharfsinn dedueirt der Freiherr von Wam genheim (in der Abhandlung über die Unmöglichkeit moderner Freistaaten, welche seinem bekannten Buche über seine Wahl in Würtemberg beigefügt ist,) die Nothwendigkeit des monarchischen Princips daraus, daß. die oben bezeichneten Hauptinteressen in ihrer einseitigen Befangenheit das Moment ihrer Ausgleichung nicht zu finden im Stande seien, welches nur von.einem höheren, unpartheiischen Standpunkte aus möglich sei. Aber sollte damit nicht für die Behauptung des konstitutionellen Prinzips, falls dieses für die Gesetzgebung eine positiv fördernde, nicht bloß hemmende Macht enthalten soll, zu viel bewiesen sein, wenn man nicht hmrufügt, daß die Erreichung jenes höheren Standpunktes zwar nicht den Interessen selber, aber doch der höheren Einsicht der Jnteresskrten möglich sei.

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