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Der Jude · 1833-07-26 · Heft 14 (26.7.1833) · p. Seite 116

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Journal
Der Jude
Volume
2 (1833)
Issue
Heft 14 (26.7.1833)
Date
1833-07-26
Page
Seite 116 (sequence 8)
Language
German
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116 wie es in den im eigentlichen Sinne so zu nennen« den ständischen Verfassungen des Mittelalters der Fall war,' ist bedenklich und kann nicht wohl zum gewünschten Ziele einer Allen gleich heilsamen und gleich schutzreichen Gesetzgebung führen. Jener Kampf führt leicht entweder zum vorübergehenden Siege bald des einen, bald des anderen Interesses, so wie zur Unterdrückung des entgegengesetzten oder zu einem völligen Stillstände der Gesetzgebung, die in Mitten der einander neutralisirenden Interessen und Bestrebungen keines Fortschrittes irgend einer Art fähig ist. In der schlimmsten Lage befinden sich außerdem bei diesem Konflicte die nicht vertretenen Interessen, die leicht als Mittel der Ausgleichung benutzt und von der einen Parthei der anderen bereitwillig zum fer gebracht werden. — So lange die wahre Lösung dieser Schwierigkeit, wie in den Einsichten der verschiedenartig Interessieren selbst die Ausgleichung und Beherrschung der Interessen, die das Gesetz fordert, zu finden ist, nicht erreicht ist, bietet die Erfahrung nur ein verzweifeltes, aber in mannigfacher Rücksicht wirksames Auskunftsmittel dar. Dieses besteht darin, daß die Gesammtheit, sowohl Mehrheit, als Minderheit auf ihren Einfluß auf die Gesetzgebung ganz verzichte und die gesammte gesetzgebende Gewalt in die Hände eines Einzelnen lege/ der durch eben diese unbeschränkte Gewalt, durch die über Alle weit hervorragende Stellung, die damit verbunden ist, durch den von vorne herein im reichsten Maaße verliehenen Besitz alles Dessen, was irgend einem Sterblichen wünschenswerrh sein kann, über alles persönliche Interesse, über alles Streben nach persönlichem Vorcheil und Auszeichnung erhaben sei und deshalb bei den Anordnungen, die er trifft, bei den Gesetzen, die er verkündet, keine andere Rücksicht, als die auf das allgemeine Beste, im Auge haben könne. Dieses ist die einzige vernünftige und vielleicht auch die wahre geschichtliche Grundlage der absoluten monarchischen Gewalt, wie es sich für einige Staaten, z. B. für Dänemark, deutlich Nachweisen läßt. Das monarchische Prinzip erscheint in der That durch manche Jahrhunderte hindurch als der Schuh jedes Schwachen, als der Schirm jedes Unterdrückten, als der letzte Hoffnungsanker jeder wehrlosen Minorität. Zn dem Gegensätze M Königthums zu den feudalen, ständischen Gewalten des Mittelalters insbesondre erschein^ das erstere sehr oft als das Gesammtinteresse, die Gesammtfreiheit gegen partikulare Interessen, gegen Anmaßungen und Privilegien gewisser Stände vertretend. Das Königkhum hat die ersten Anfänge eines freien Bürgerthums durch die Emancipation der Gemeinden — zuerst gewöhnlich auf den königlichen Domainen — in's Leben gerufen; es hat in den meisten Staaten die ersten Schritte zur Aufhebung der Leibeigenschaft gethan; es hat die Fesseln des Znnftzwanges durch Ertheilung von Concessionen gemildert, und auch zu lösen zuerst angefangen; es hat das fanatische System der Ausschließung des Glaubens wegen wenn auch nicht durch den Grundsatz der Gewissensfreiheit überwunden, doch durch. Schuhverleihung einigermaßen gemildert. Eine dieser ganz ähnliche Stellung nimmt die Regierung noch jetzt in den wenigen Staaten ein, wo, wie z. B. in Mecklenburg, die ständischen Verfassungen noch ganz in den Formen des Mittelalters befangen sind. (Die Fortsetzung folgt.) Litterarische Anzeige. Ueber das Verhältniß des Königlich-Preußischen Ober - Regierungsraths Herrn Streckfuß zur Emancipation der Juden von vr. Jacoby in Königsberg. Hamburg, bei Hoffmann und Campe, 32 S. in Oktav. 1833. Wir freuen uns, unseren Lesern schon eine zweite der Aufmerksamkeit würdige Entgegnung auf die Streckfußsche Schrift empfehlen zu können. Sie ist weniger erschöpfend und gründlich und bietet weniger Material als die des Dr. Jost; hingegen hebt sie Einzelnes in eigenthümlicher, interessanter Weise, mit lebhaften Farben hervor. Sie sagt allenthalben die ganze Wahrheit ohne Umschweife und Rücksichten, wie schon aus dem fremden Druckort erhellt, den der Verfasser, wie jener wahrheitsliebende Philosoph die Sreinbrüche, im Voraus für die Aeußerung seiner Meinung gewählt zu haben scheint; sie sagt sie mir aller Wärme und Kraft des verletzten Rechtsgefühls, der gekränkten Menschenwürde. Wir lieben und achten diesen Ton; wir wissen, daß er meist auch der unsere ist, wenn wir gleich gestehen müssen, daß unter gegebene!, Verhältnissen, in einzelnen Fällen ein anderer der zweckmäßigere sein mag. Daß die Sprache des Unterdrückten heftiger ist, als der kalte Hohn des sicheren Uebermuths, liegt in der Natur der Sache, so hämisch, so boshaft, so absichtlich kränkend wird sie dagegen nie sein. Wir freuen uns dieser neuen Erscheinung. Es ist nicht einem Worte, nicht einer Schrift gegeben, zu den Ohren und Herzen Aller zu dringen; die Zahl Derer, die für Recht und Freiheit in die Schranken treten, kann nie groß genug werden. Gedruckt bet Hammer ich-und Lesser in Altona.

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