Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 2 (1833)
- Issue
- Heft 14 (26.7.1833)
- Date
- 1833-07-26
- Page
- Seite 111 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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111 eine Schale für jüdische Kinder, ein Seminarium zur Bildung jüdischer Schullehrer und eine Anstalt zm Verbreitung der Handwerke unter den Inden vereinigt und bereits seit einer Reihe von Zähren in der segensreichsten Wirksamkeit umer der Leitung trefflicher Mämier blüht. Der Hauptstifter und Wohlthäter des Instituts hatte die Abficht, um demselben eine feste Existenz für die Zukunft zu fichern, ihm die Summe von 25,000 Thalern als Eigenthum zuzuwenden. Damit aber das Institut dieses Eigenthum erwerben könne, war die Anerkennung desselden von Seiten der Regierung in der Art einer öffentlichen Schule erforderlich. Diese war nun seit mehr als einem Zahre unter Angabe des Grundes dringend nachgesucht worden, war aber bis dahin noch nicht erfolgt, und wir zweifeln, daß fie bis auf den jetzigen Augenblick erfolgt ist! 5 Gutachten der Provrnzialstande. fßev* haltniß der Emancipation der Juden zum konstitutionellen Princip und zur öffentlichen Meinung*). Wir haben bis hieher unser Augenmerk lediglich MtM Verfahren der Preußischen Regierung g» richtet, als der einzigen Macht, welcher in diesem Staate eine wahrhafte Gewalt der Gesetzgebung so gub wie der Verwaltung inwohnt, der einzigen mithin, bei welcher ein allgemeiner Grundsatz, ein leitender Grundgedanke, wie ihn der beherrschende Standpunkt des Gesetzgebers erfordert und hervorruft, mit Sicherheit zu suchen ist. Wir haben in diesem Grundgedanken nicht ein egoistisches Streben nach Ausschließung und Unterdrückung- — wie etwa ein Stand den anderen zu unterdrücken geneigt istwie die privilegirten Inhaber eines Gewerbes oder einer höhere», Stellung im bürgerlichen Leben andere minder begünstigte gern auszuschließen fortfahren möchten —; wir haben darin auch nicht etwas pen •) Man vergleiche die Erörterungen von Dr. Jost, S. 13—32. Um nicht vieles früher bereits vollständig Ausgeführte zu wiederholen, sind wir genöthigt, hier auf mehre« GtMen unserer früheren Schriften zurückzuweisen, besonders auf Nr. 2. 12. 17—23 des ersten Jahrganges des Juden, oder Kritische Beleuchtung u. s. w. S. 69—144. S. 147—152. fönlich Gehässiges oder eiA angeblich nationale Zurückstoßung erkannt: sonderttwir haben darin den klaren, einfachen Gedanken geDkden, daß das Christenthum im bürgerlichen, wW im geistigen Leben herrschen solle, daß mithin M Staat seine Gewalt in die Wagschale legen müsse, um ftnem Glauben ein immer größeres Uebergewicht zu verschaffen und zu erhalten, und die Zahl seiner Bekenner zu vermehren; daß er mithin allen Vortheil Und alle Ehre, die er zu verleihen hat, nur diesen zu 4heit werden lassen dürfe. Es ist dieses der einzige Gedanke, der fich dem Grundsätze der Gewissensfreiheit ehrlich und offen, in aufrichtiger, wenn auch sehr irriger Ueberzeugung entgegen stellt; er ist es allein, der in Wahrheit jede auf der Religion beruhende Ausschließung und Unterdrückung begründet; er hat bis vor einem halben Jahrhundert die ganze christliche Welt so gewaltsam beherrscht, daß die Bekenner der verschiedenen Konfessionen, welche sich christliche yermen, einander so gut unterdrückten und ausschlossen, wie jeder von ihnen die Zudem Derselbe Gedanke herrscht noch in den südlichen Staaken Europas; er ist besiegt in Frankreich und in Holland; er unterliegt in diesem Augenblicke in seinem letzten Kampfe in England; er kämpft seit einem Menschenalter mW der Sache der Gewissensfreiheit Mit abwechselndem Kriegsglück mDeukschland. Wir haben ihn in dem VorhergehendM, die ihm zu Grunde liegende religiöse Gefinmmg anetkennend und ächtend, auf seinem eignen Gebiete zu überwinden gesucht, indem wir nachwiesen , wir die äußere Gewalt, die irdischen Vortheiie, die man der Religion zugesellt, ihrer Lauterkeit Abbruch thun und, weit entfernt, ihr einen höheren Grad von Ehrfurcht zu erwerben, sie vielmehr zu einem Gegenstände dtt Verachtung zu machen geeignet sind. Aber es bewegt fich in Preußen in einer niedrigeren Sphäre, auf einem weit untergeordneteren und beengteren Standpunkte als dem des'Gesetzgebers, noch ein gewisser politischer Einfluß, — wir würden den Schein fürchten, als spotteten wir seiner, wenn wir ihn eine Macht nennten — welcher auf dem Gebiete der GesetzgMrH nicht zu wirken, sondern zu wünschen, nicht zu schaffen, sondern lediglich zu bitten und zu rathm berufen ist. Wir reden 15*