Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 2 (1833)
- Issue
- Heft 14 (26.7.1833)
- Date
- 1833-07-26
- Page
- Seite 110 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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110 tk gegen ljede unfreundliche und Lieblose Begegnung gewährt. Zn Ermangelung jener wird eine gesetzliche^Bestimmung diese Garantie demelterlichen Gemüthe schwerlich gewähre« körmen und es ist weit eher geeignet, Besorgnisse der Art zu erwecken, als sie zu beruhigen, wenn der Entwurf einer „Judenordnung" den Lehrern der christlichen Schulen mit disciplinarischer Rüge droht, „wenn sie die jüdischen „Schüler nicht gegen jede Art von Beleidigung zu „sichern wissen." Es müßte überaus traurig mit der Bildung und menschlichen Gesinnung der Lehrer und der Schüler stehen, wenn eine solche besondere gesetzliche Verfügung wirklich uöthigs sein, sollte. Aber freilich jener Gesetz-Entwurf, worin diese Bestimmung eine Stelle fand, mrM eine WWßge Gesinnung sowohl voraussetzen als befördern und war wohl mehr als irgend etwas Anderes dazu geeignet, die Lust zu solchen Beleidigungen rege zu machen. Daher es billig war, daß er gegen das Gift, welches, er enthielt, zum mindesten einiges Gegengift mit sich trug. Wir .wiederholen es, daß wir uns Verhältnisse als möglich denken können und sie von ganzem Herzen herbeiwünschen, in welchen einer an Zahl verhaltnißmäßig geringen Religionsparchei, wie die unsrige ist, die Erhaltung eigner Elementar-Schulen durchaus unnöthig und zu Widerrathen, sein und die Mrhandenen Mittel besser auf den Religions-Unter- Mt beschränkt werden würden. Unter den in Prem ßeu obwaltenden Umstanden aber sind jüdische Schulen Whig und das Bedürfniß derselben von Alle«, die die LHaltung der Religion und die .herzustetten.de Harmonie Mschetl der Religion und der Bildung ihrer der Frage in Anschlag bringen, anerkannt. ESWÜsien daher die Hemmungen und Beschränkungen, HMe. das jüdische Schulwesen von der Regierung, werwHH gleich von einem Verbote, wie Hr. Srr. es voD^z, fthr weit entfernt ist, doch zu erfahren hat, aitzMMig^ als reine Bedrückungen und Zurücksetzungett^erscheinen. Die geringfügigste derselben ist die, g» die Juden einer Gemeinde, wenn sie gleich für all? ihre Kinder, sowohl mwer als wohlhabender Ette«z,eine eigne Schule unterhalten, dennoch auf gleiche.Meise mit den christlichen Einwohnern zur Erhaltupg der Gemeinde-Schule beisteuem müssen *). Dieser Zwang beruht, wie aus den Entscheidungs-Gründen der angeführten Verfügungen zu ersehe« ist, nicht etwa darauf, daß die Eine Ortsschule ein für alle Mal ohne Rücksicht auf die Religion für die öffentliche Schule gilt, zu welcher alle Bürger, -De zu einer Staats-Einrichtung, beisteuern müssen: ein Grundsatz/gegen welchen wir durchaus nichts einzuwenden haben würden, wenn er wirklich befolgt und nicht bloß den Juden gegenüber zum Schein aufgestellt würde. Es ist nämlich der Minorität einer christlichen Religions - Parthei in der Gemeinde allerdingsgestattet, eine besondere öffentliche Schule zu unterhalten und sich dadurch von den Beiträgen zur Gemeinde-Sc^rle zu befreien. Nur den Juden steht dieses nicht frei, weil diese, wie es in der einen Verordnung heißt, „als eine bloß gedul- „dete Sekte keine besondere öffentliche Schule für sich errichten können," vielmehr ihre Schulen nur als Privatschulen betrachtet werden. Es beruht also jene doppelte Last lediglich auf einer Zurücksetzung der Religion, darauf, daß den Juden nicht gestattet ist, was den Katholiken und Protestanten in ihren gegenseitigen Verhältnissen frei steht, und es ist entweder ein befremdender Mangel an Offenheit oder ein arges Mißverständnis, wenn in einer zweiten Verordnung die Sache als eine konsequente Folge eines allgemeinen Grundsatzes, bei welchem von Bedrückung und Benachtheiligung der jüdischen Gemeinden keine Rede sein könne, darzustellen versucht wird. — Wichtiger als dieser rein pekuniäre Punkt ist der Umstand, daß den jüdischen Jünglingen, die sich dem. Lehrfache und zwar auch denen, die sich dem Mligions-Unterrichte widmen, die Befreiung vom KeWSdienste, die den christlichen in gleichem Falle .Matt tet ist, unter verschiedenen Vorwände.« geschlagen zu werden pflegt, so wie daß mehrere Preußische Schullehrer-Seminarien den Juden^tzie^ Aufnahme verweigere Ganz besorrders charakteristisch scheint mir endlich folgende Thatsache, die mir vor einem Jahre aus Münster mikgecheiit worden ist. Es befindet sich in dieftrSraök tfn durch Privat-Beiträge gestiftetes und unterhaltenes Institut, welches ' *) HeiWWW^ß^M 437. '■ ..' * ,