Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 2 (1833)
- Issue
- Heft 13 (23.7.1833)
- Date
- 1833-07-23
- Page
- Seite 105 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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105 Seiten des Staates durch die individuelle Gesinnung I der Mehrzahl der Lehrer ja auch von selbst bewirkt werden könnte; es führt bei weitem härtere Folgen der Ausschließung und der Partheilichkeit mit sich. Es ist, wie wir gesehen haben, in Preußen dem Gesetze von 1812 entgegen, wieder Negierungsgrundsatz geworden, keinen Juden als Lehrer auf irgend einet: Stufe des Lehrwesens von den Volksschulen an 1 bis zu den hohen Schulen anzustellen; das christliche j Prinzip, wie es hier gedeutet wird, erfordert, daß I der Rechenlehrer so gut wie der Religionslehrer, der Professor der Mathematik und des heidnischen Pandektenrechts so gut wie der Professor der Theologie sich zum Christenthume bekenne. Aber auch das war noch nicht genug; es reichte nicht hin, daß der Staat sich seines freien Wahlrechts bei der Anstellung an öffentlichen Lehranstalten bediene, um jedes Mitglied einer dissentirenden Rettgionsparthn von einem Lehramte auszuschließen; man mußte noch in das Gebiet der individuellen Freiheit den willkürlichsten, durch keinerlei Recht und Gesetz gebilligten Eingriff üben. Es gab vom Jahre 1812 bis zum Jahre 1819 in Berlin eine, — ich weiß nicht, ob mehrere — von einem Juden geleitete Schulanstalt, welche in so hoher öffentlicher Achtung stand, daß beinahe die Hälfte ihrer Zöglinge aus Knaben achtbarer und gebildeter christlicher Familien bestand * **)). Es erschien aber im Jahre 1819 ein hoher Befehl, durch welchen es verboten wurde, daß christliche Kinder hinfort eine von einem Juden geleitete Schule besuchten^) und die Kinder mußten daher gegen den Willen der Eltern jene Schule verlassen. Zieht man diese gewichtigen Thatsachen in den Kreis der Betrachtung, so gewinnt die Frage über das Fortbestehen der jüdischen Schulen für Preußen eine ganz andere Gestalt und es muß uns jener Wunsch eines Verbots der jüdischen Schulen, welchem Hr. Str. das Gepräge eines Strebens nach Einigung und Aufklärung aufdrücken will, als ein Gedanke der empörendsten Unterdrückung und gehässigsten Verfolgung erscheinen. Hr. Str. nimmt *) Dr. Jost, Sendschreiben an Streckfuß, S. 29. **) Auch diese Verordnung suchen wir vergebens bei Heinemann. freilich in seiner harmlosen Unschuld nicht die mindeste Notiz von allen jenen 'Thatsachen; da er aber nicht für die Juden im Monde, sondern für die Juden in Preußen Gesetzentwürfe macht und vertheidigt, so müßte er, um einigermaßen redlich zu Werke zu gehen, jene Thatsachen entweder offen mißbilligen oder seine Vorschläge mit ihnen kombiniren, seine Forderungen an ihnen messen und prüfen. Also wahrend das christliche Prinzip es nicht , zulaßt, daß unter den vielen Hunderten, unter welche der Staat das Werk der Belehrung vertheilt, ein einziger oder eitrige wenige Männer jüdischen Glaubens zugelassen werden, soll es jüdischen Eltern zur Pflicht und zur Nothwendigkeit gemacht werden, ihre Kinder in diesen Schulen, in welchen nicht nur keiner ihrer Glaubensgenossen lehrt, sondern auch keiner lehren darf, erziehen zu lassen? Während das christliche Prinzip für gefährdet erachtet wird, wenn eine geringe Anzahl christlicher Kinder eine freilich von einem Inden geleitete, aber gewiß nicht in den verschiedenen Lehrgegenstanden von eigenrhümlichen Vorstellungen des Judenthums durchdrungenen Schulanstalt besucht, während die Gefahr für so bedenklich gehalten wird, daß man zu einem die natürlichste Erziehungsfreiheit der Eltern verletzenden Verbote schreitet, will man, daß die ganze jüdische Jugend genöthigt werde, ihre Bildung aus den Schulen zu schöpfen, welche nicht etwa zufällig von Christen geleitet werden, sondern ihrem ganzen Wesen nach christliche sind und heißen. Und wenn die Juden sich dabei wegen der religiösen Erziehung ihrer Kinder nicht hinlänglich gesichert glauben und es vorziehen, sie in solchen Schulen erziehen zu lassen, worin jüdische und christliche Lehrer vereint unterrichten — wie es in den größeren von und für Juden eingerichteten Lehranstalten in der Regel der Fall, ist — so ist das ein tadelnswerrher »Hang zur Absonderung!" Was die Regierung im Interesse der herrschenden Religion ihren Bekennern verbietet, dazu sollen die Anhänger eines unterdrückten Glaubens zum Nachtheil des ihrigen gezwungen werden! Jenes Verbot ist ohne Zweifel ein Werk der Aufklärung, der Duldsamkeit, der Humanität, des Strebens nach Vereinigung, der bloße Widerstand gegen diesen Zwang aber ist