Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 2 (1833)
- Issue
- Heft 12 (16.7.1833)
- Date
- 1833-07-16
- Page
- Seite 95 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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95 ten der Erde aber wollen die Dinge nach ihrer Weise umschaffen und wissen sie nur zu verunstalten und zu zerstören. Sehr bemerkenswerth ist nun endlich noch bei dieser Sache das Verhaltniß, in welchem das dargestellte Verfahren der Negierung zu den entwickelten Ansichten und vorgeblichen Tendenzen derjenigen Preußischen Schriftsteller steht, die sich das Ansehen geben, mit den Principien der Regierung vertraut und einverstanden zu sein und dieselben durch Darlegung von Motiven rechtfertigen zu wollen. Die hier Herr vortretenden Widersprüche verdienen eine genauere Beachtung. Hr. Koch, der an den wenigen Stelr len, wo er zu raisonniren versucht, sich unbedingt zu den Grundsätzen von Paulus bekennt und dar her den Mund voll nimmt von Aufklärung-, Nationalisirung, Hinwegräurnung von Vorurtheilen der Juden und ähnlichen großen Worten, bemerkt S. 199 ganz beiläufig, daß Neuerungen im jüdischen Gottesdienste in Preußen nicht geduldet werden; er findet das S. 208 Note 6 sehr billig und jede Klage darüber höchst ungebührlich, „da ja auch die christlichen Staatsbürger ohne die höchste Genehmigung „keine neue Kirche errichten dürfen." Also, wenn die formelle Genehmigung des Staates zu einem Institute erforderlich ist — in wie fern sie es in diesem Falle allein ist, darüber vergleiche man die oben angeführten Artikel des Landrechts — so ist die Versagung derselben keiner weiteren Rechtfertigung vor dem Richterstuhle der Gerechtigkeit, der Menschlichkeit, der Religion bedürftig? Wenn der Staatsgewalt einmal ein Recht zustehr, so hat sich Niemand zu beklagen, auf welche Weise und zu welchen Zwecken sie auch dieses Recht ausübt? Wenn also z. B. der Strafgewalt des Staates ein Recht über das Leben der Unterthanen eingeräumt ist, so hat sich Keiner darum zu bekümmern, ob sie dieses Recht gegen Schuldige oder gegen Unschuldige geltend macht? Wir mögen nicht weiter mir dieser völligen Gedayr kenlosigkerr rechten, und verweisen Hrn. Koch hier lediglich auf seinen verehrten Hrn. Dr. Paulus, der jenes Verfahren bekanntlich wie manche ähnliche Thatsachen in einem protestantischen Staate a priori für unglaublich erklärt hat. — Ernsthafter müssen wir aber die Sache mit dem viel klügeren und umsichtigeren Hrn. Streck fuß nehmen, dem es ja auch, wie er sagt, nur darum zu thun ist, die Juden durch Fortschritte in Bildung und religiöser Aufklärung, Anschließung an Deutsche Sitte u. s. w. zur Emancipation vorzubereiten. 'Bei den Bemerkungen, die er in seiner Schrift S. 3ß~38 über den jüdischen Kultus macht, läßt er das in Preußen wirklich in concreto Geschehene völlig außer Acht und hütet sich mit ganz besonderer Feinheit wohl, e§ diejenigen seiner Leser, die es nicht schon wissen, errathen zu lassen. Er hebt zuerst die Schwierigkeit hervor, welche die Beantwortung der Frage mit sich führt „ ob es rathfam fei, von Seiten des .„Staats unmittelbar auf die Verbesserung des jüdi- „fchen Kultus einzuwirken? oder dessen Abänderung „den Veschlüffen der Gemeinden zu überlassen?" und schreibt die 21jährige Verzögerung der „im Gesetze vom Ilten Marz 1812 §. 39 deshalb Vorbehaltenen näheren Bestimmung" auf Rechnung dieser Schwierigkeit. Es ist hier, wie man steht, nur von positivem „Einwirken" oder „Ueöeriassen" die Rede; die dritte Alternative, die in der Wirklichkeit den Sieg davon getragen, das Verbieten, ist weislich mit Stillschweigen übergangen. Es ist aber wahrlich nicht wohl einzusehen, warum, wenn die Schwierigkeit bloß darin besteht, ob die Staatsgewalt das als gut Angenommene mit eigner Thatigkeit fördern oder lediglich den Bestrebungen der Vetheiligten anheim stellen soll, warum, bis jene Schwierigkeit gelöst ist, das von diesen Ausgehende selbst unterdrückt werden soll? Zn allen Deutschen Staaten, wo sich nur irgend einigermaßen erhebliche jüdische Gemeinden befinden, ist im Laufe dieser 21 Jahre mehr oder weniger für die Verbesserung des Kultus geschehen bald mit, bald ohne Theilnahme der Staatsbehörden — die hier natürlich immer nur vermittelnd und Aufsicht übend, nicht schaffend wirken können —;' nur in Preußen ist jeder Fortschritt gehemmt worden und das soll bloß darum geschehen sein, weil man die 21 Jahre brauchte, um sich zu besinnen, ob man die Juden das, was ihnen frommte, allein thun lassen oder sie darin unterstützen solle? Weil man zweifelte, ob die eigne Wirksamkeit der Gemeinden auch ihrem Zweck völlig genügen - würde, har man gerathen gefunden, sie vorerst ganz 13*