Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 2 (1833)
- Issue
- Heft 11 (9.7.1833)
- Date
- 1833-07-09
- Page
- Seite 91 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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91 der Jahrhunderte erfahren, unkundig find, welche einer jeden, noch so wenig wesentlichen Abweichung von dem augenblicklich Bestehenden widerstreben, das wird Niemanden befremden, der in irgend einer Religionsparthei die Zähheit, mit welcher ein Theil ihrer Glieder immer am Alten hängt, und jeder Neuerung widerstrebt, je auch nur flüchtig beobachtet hat. Aber wenn man, wo es sich gar nicht darum handelt, diesen letzteren bei ihrer herkömmlichen Gottes- Verehrung das mindeste Hinderniß Ln den Weg zu legen, Tausenden von Anderen ihre einzig wahre und aufrichtige Andachtsübung verbietet, wenn man .erst einen Gottesdienst in verschiedenen Gotteshäusern untersagt, weil die alte „Duldung" nur eine Synagoge erlaubt und dann die Ausführung einer ttebereinkunft zu Behuf der Vereinigung in der eineu Synagoge^ ebenfalls verbietet: ist das Gewiss sensschonung? —> Was aber jene Furcht vor der Entstehung neuer Sekten betrifft, so mußte man, wenn man einigermaßen aufrichtig zu Werke gehen wollte, gerade damals durch das Beispiel einer eignen lebendigen Erfahrung sich belehren lassen, daß eine bloße Mvdifieation des kirchlichen Rituals keine neue Sekte herbeiführt. Es war nämlich um jene ZM die Einführung der viel besprochenen neuen Agende für die evangelische Kirche der Preußischen Monarchie im Werke, die bekanntlich nicht mit einem Mate, sondern nur sehr allmälig sich ihren Weg in die verschiedenen Gemeinden bahnen konnte, deren EinführMtg in jedem besonderen Falle vor, einem besonderen Willen und besonderen Ansichten abhing, deren Widerstand, wir Allen zur Genüge bekannt ist, durch einen Macht sprach nicht besiegt werden konnte, so daß es eine ziemliche Reihe von Jahren dauerte, bis die Einigung hergestellt war. Und doch war — das werden Alle eingestehen — die Einführung jener neuen Agende für die evangelische Kirche kein, dermaßen dringendes Bedürfnis, wie es für die mchtze der Gebrauch der Muttersprache war. Warum empfindet man nun für die eigene Kirche die ängstliche Furcht vor Spaltungen und Sektirungen in geringchrm Grade als für die fremde? Warum hMÜndetr man hier die Einheit nicht durch Macktgebore? hegt man etwa für die Erhaltung der Einigkek und Lauterkeit des fremden Glaubens eine zärtlichere Sorgfalt, als für die des eigenen? öder war man sich bei dem zwiefachen Verfahren deutlich der Absicht bewußt, daß man dort Erweckung und Belebung und zweckmäßige Gestaltung, hier Zerstörung und Ertödtung detz religiösen Lebens zum Zwecke habe? Wenn man sich überzeugen will, wie völlig gedankenlos die jenes Verbot erlassende Willkür zu Werke ging, wie sie eben so wenig durch einige Sachkenntniß als durch Billigkeit und Achtung vor der Freiheit der Gewissen in Schranken gehalten ward, so betrachte man die einzelnen Bestimmungen des Verbots etwas näher. Der Gottesdienst soll nur „nach dem hergebrachten Ritus, ohne die geringste, „Aenderung in der Sprache, in den Ceremonien, „Gebeten und Gesängen, ganz nach dem alten Her- „kommen, gehalten werden" so heißt es wörtlich in der Verordnung. Nun giebt .es aber notorischer Maßen unter den gebräuchlichen Ceremonien und Gebeten solche, die, in späterer Zeit und durch eine sehr untergeordnete Autorität entstanden, nach der allgemeinen unbestrittenen Ansicht von jeder einzelnen gottesdienstkrchen Gemeinde aus eigner Autorität Modificlrt oder abgeschafft werden können und zu allen Zeiten abgeschafft worden sind, während andere als wesentlich und unantastbar betrachtet wurden. Aber, die KabinetSordre macht keinen Unterschied und verbietet jede Neuerung ohne Ausnahme, so daß sie den Formen des jüdischen Gottesdienstes einen Stempel der Starrheit und- Unveranderlichkeit aufdrückt-, starker, als diese selbst nach der befangensten Auffassung in ftn nem Wesen begründet ist, so daß die Polizei in die Lage gesetzt ist, ein Verfahren, das orthodoxer ist, als die Orthodoxie selbst, eintreren lassen zu müssen. — Noch weit befremdender ist der Umstand, daß in dem Texte^ des aus die Kabinetsordre gegründeten Polizeibefehls zu den verbotenen Dingen auch schlechtlveg die „Abhaltung deutscher Reden^ gezählt wird. Es ist nämlich aller Welt bekannt, daß feit Jahrhunderten in allen Deutschen Synagogen fthr oft und zwar an gewissen Sabbathen des Jahrs regelmäßig deutsche Reden gehalten worden, wobei freilich meist der Umstand eintpat, daß Diejenigen , die sie hielten, kein besseres Deutsch, als Dasjenige des Polnischjüdischen Dialekts zu sprechen wußten. Man hätte