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Der Jude · 1833-07-09 · Heft 11 (9.7.1833) · p. Seite 87

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Journal
Der Jude
Volume
2 (1833)
Issue
Heft 11 (9.7.1833)
Date
1833-07-09
Page
Seite 87 (sequence 3)
Language
German
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tuttg Deutscher Reden hierdurch zmückgenommen, und es werden die Herren Aeltesten dafür verantwortlich gemacht, daß diese Audachtsübungen nicht weiter stattfinden, so Me daß dem Willen Sr. Majestät des Königs gemäß der Gottesdienst der Juden nur in der hiesigen großen Synagoge und nur nach denn hergebrachten Ritus ohne die geringste Neuerung in der Sprache, Ceremonieen, Gebeten und Gesängen, ganz nach dem alten Herkommen gehalten werde. Berlin, den Lösten December 1823. Königl. Polizei-Präsidium (gez.) von Esebeck." Es wurde nach diesem Verbote noch ein Verstreb gemacht, durch eine direkte Vorstellung an den König eine Abänderung zu bewirken, aber e6 erfolgte darauf folgende kurze absthlägige Antwort: „Auf die Vorstellung der hiesigen Judenschaft vom 18ten dieses Monats behält es bei der Verfügung, welche am 26sten Deeember vorigen Jahres von dem Polizei-Präsidium wegen des jüdischen Gottesdienstes m laffeü worden ist, unabänderlich sein Bewenden." Berlin, den 28sten Februar 1824. An die hiesige Judenschaft. (gez.) Friedrich Wilhelm." Dersckbe Grundsatz ist später noch in anderen Fällen zur Anwendung gebracht worden. So hatte die jüdische Gemeinde zu Minden nach dem Vorgänge vieler Gemeinden in allen Gegenden Deutschland» eine feierliche in der Synagoge stattfindende Prüfung der Kinder in der Religion, als dm Akt ihres Eintritts als selbstständige Mitglieder in die- Religionsgesellschast bezeichnend, einführen wollen: eine Form, die nach dem Mheitt unserer achtbarsten Schriftgelehrten dem Judenthume ganz angemessen ist und die ihren modernen, der Nachahmung verdächtigen Anstrich wohl nur daher erhält, daß der einer irrigen, jedoch natürlichen Analogie entnommene Sprachgebrauch sie mir dem Namen der „Confirmattbn" bezeichnet. Es erschien darauf das folgende „Rescript des Königl. Ministeriums des Innern an die Königl. Negierung zu Minden." * *) *) Heinernann, S. 317. Es ist tzemerkenswerth, daß nur diese Verfügung, nicht die vorhergehende, viel wichtigere, die uns nur durch handschriftliche Mitlheikrmg bekanr^ ist, sich in der Sammlung findet. „ Die Königl. Regierung wird hierdurch auf Sr. Königl. Majestät ausdrücklichen Befehl angewiesen, darauf zu halten , daß die Juden ihres Bezirks sich keine von dem herkömmlichen Ritus abweichende Neuerungen in ihren Neligionsgebräuchen erlauben, welche dahin führen könnten, unter ihnen neue religiöse Sekten zu bilden. So fern nun das nach dem Zeitungsberichte der Königl. Regierung für den Monat April in einigen Israelitischen Gemeinden stattfindende Konfirwiren der Kinder als eine solche Neuerung anzusehen fern möchte, indem dieser Religionsgebrauch dem Judenthume sonst nicht angehört: so wird selbiger in Gemäßheit jenes allerhöchsten Befehls nicht weiter stattzugeben sein." — Wir wissen keine Worte des Tadels und des Umnuths, die so stark waren wie der Eindruck, den der bloße Wortlaut jener Verordnungen, so oft unser Blick darauf gefallen ist, bis jetzt stets von neuem auf uns gemacht hat, die so laut und eindringlich sprächen, wie die nackten Thatsachen, deren Verlauf wir unfern Lesern vorgeführt. Durch die Verfügung des Herrschers sollen Tausende der Wohkchak beraubt feig, in der einigen Sprache, die sie verstehenvereint zu ihrem Schöpfer zu beten, und durch das begeisternde Wort ehrwürdiger Lehrer ihre Seelen zu stärken und zu erheben? Ist denn der freie Gedanke an Gott, ist die fromme Empfindung selbst und ihr natürlichster, nothwenviger Ausdruck — sind sie zu Sklaven geworden? Ist der Gebrauch der Muttersprache ein Monopol, das von der Gnade erbettelt werden muß? — Um den moralischen Charakter jener Thatsache, ihre Natur, ihre Zwecke und Folgen deutlich zu erkennen und die dünne Hülle nichtiger Scheingründe, in welche sie sich hüllet, zu zerstören, sind manche, genauere Betrachtungen erforderlich. Es kömmt hier zunächst darauf an, daß wir den Sinn rmd die Bedeutung derjenigen Reform, welche durch das dargestellte Einschreiten der Regierung unterdrückt wurden, deutlich erkennen. Es ist dieses um so leichter, da sie sich auf die einzige, einfache Thatsache der Einführung der Muttersprache beim Gottesdienste, im Gebet und vor Allem im Vortrage zurückführen läßt. Ist nun eine solche Reform etwa durch die Festsetzung eines neuen Dog-

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